Universitätsbibliothek HeidelbergUniversitätsbibliothek Heidelberg
Hinweis: Ihre bisherige Sitzung ist abgelaufen. Sie arbeiten in einer neuen Sitzung weiter.
Metadaten

Kunstchronik: Wochenschrift für Kunst und Kunstgewerbe — 15.1880

DOI Artikel:
Förster, Bernhard: Die Vorbildung der Architekten in Preußen
DOI Seite / Zitierlink: 
https://doi.org/10.11588/diglit.5804#0023

DWork-Logo
Überblick
loading ...
Faksimile
0.5
1 cm
facsimile
Vollansicht
OCR-Volltext

>


s5. Iahrgang.

Bciträge

sind an j)rof. Dr. L. von
Lützow (wien, There-
sianumgaffe 25) oder an
die verlagshandlung in
^bipzig, Gartenstr. 6,

30. Oktobcr

Nr. 3.

Inserate

ü 25 j)f. für die drei
Mal gespaltene jDetit-
zeile werden von jeder
Buch- u.Aunsthandlung
angenommen.

s87Y.

Beiblatt zur Zeitschrift, für bildende Kunst.


2nha..-v.-^!>Ud^d..»r^

-N.^ss/lttrn-ser ^adirelubs —' Münchener Akademie. — Inünchener riunitverein: Die Umwandlung des Berliner Aeughauses. w
Düsse?dor/e^r rtkad^mie: Dieb'ftahl im Baseler Museum: piloty's Girondisten; Lin spaßhafter 2luktionskatalog. - ^eulgkeiten des L uch-
und Runsthandels. — Zeitschriflen. — Auktions-Aataloge. — ^nserate.


Dic Vorbildung der Architektcn in sdreußcn.

Jni Januar d. I. ist im preußischen Abgeord-
neteuhause eiu Vorschlag des Handelsministers zum
Gesetz erhobeu wvrdcu, krast dessen fortan eine An-
Zahl vou Gewerbeschulen die Berechtigung erlangen,
ihre Abiturienteu auf tcchuische Hochschuleu zu eutlassen.
Äesagte Gewerbeschulen sollen zunächst, diesem Zwecke
gemäß, wesentlich nach Muster der bcreits iu Berlin
!eit Jahreu mit großem Erfolge von Gallenkamp vor-
Mglich geleiteten Friedrich-Werder'scheu Gewerbesckule
reformirt werden; in ihrem Stuudenplan tritt Fran-
Zösisch und Englisch an Stelle der beidcn alten Sprachen,
welche letzteren nicht gclehrt werden; außcrdem wird
öm zur Vorbildung für tcchnische Fächer nvthigen
Disciplinen ein grvßercr Raum gewährt.

Daß derartige Gewerbeschulen, höhere und mitt-
wre, (ai,ch solchc sind theils neugegründct. thcils mit
nenen Berechtigungen ansgestattct worden) bcstchen,
ein in Preußen längst gefühltes Bedürfniß. Reichlich

Hälfte aller Gymnasiasten geht von Tertia nnd
Sccunda ab, um sich dem subaltcrncn Beamtcndicnst,
s^gend einem Gewerbe oder dergl. zu widmen, sosern
he nicht überhaupt die gelehrte Schnle bloß znr Er-
^"gung des Zeugnisses für den einjährigen Militär-
Dienst besucht habcn. Bei allcn diesen verfehlt somit

Gymnasialbildung, die durchaus auf die Absol-
öirung der Anstalt berechnet ist, ihrcn Zioeck. Die
^rrichtnng svlcher Gewerbeschulcn ist also an nnd
l"r sich cine Wohlthat, die mit Freuden zu begrüßen
ware.

Andererseits aber muß man mit Recht darüber

erstaunt sein, daß dieses Gesetz mit einer nicht ganz
verständlichen Eile eingebracht und dnrchgeführt wnrde
nnd daß es anßer allem Zusammenhang mit nnserem
neuen Schulgesetz, an dem schon seit Jahren gearbeitet
wird und deffen Einbringung nahe bevorsteht, berathen
wvrdcn ist. Dies Erstannen wächst, wenn man nun
vernimmt, daß es gerade die technischen Hochschnlen
sind, welche ein erstes Experimcnt mit dicsen ohne
alte Sprachen gebildeten Gewerbeschülern machen svllcn,
während sie andererseits svrtfahren, ihre Studirenden
theils von Gymnasien theils Vvn Nealschulen zu be-
ziehcn. Jn dieser vvllig verschiedcncn Vorbildung,
welche künftig die Studirenden des Baufaches haben
werden, erkennt einer der bei Berathung des Gesetzes
betheiligten Negiernngsräthc „kcinen Nachtheil sür das
Stndium; es laffe sich vielmehr erwarten, daß durch
die Anerkennung der eigenthümlichen Vorzüge dcr vcr-
schicdenen Arten der Vvrbildung der Wetteifcr nnter
den Studirenden nvch mehr angeregt iverde" (wörtlich!).
An anderer Stelle wird bemerkt, den Gymnasien svllc
das „Monopol" der Vorbildung zur technischen Hoch-
schnle durch dics neue Gesetz genommen werden. Ein
anderes Mitglied der stiegierung spricht den Gymnasien
geradezu die Fähigkeit ab, für technische Hochschulen
vorzubilden, ohne jedoch die sv naheliegende Konscguenz
zu ziehen, den Gymnasialabiturientcn dann auch ein-
fach das Stnvinm anf technischen Hochschulen zu v er-
bicten.

Dagegen erklärt es dcr Neg.-Nath Wehrenpfennig
als die „Absicht" der Regicrnng bei Gründnng der nenn-
klassigen Gewerbeschnlen, dadnrch auch dcn stiealschnlen
und Gymnasien „einen Sporn zu geben, daß sie, die
 
Annotationen