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Kunstchronik: Wochenschrift für Kunst und Kunstgewerbe — 17.1882

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Das neue Kunst-Ministerium in Frankreich
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https://doi.org/10.11588/diglit.5808#0079

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>7. Iahrgang.
Beiträge

die verlagshandlung in
Leipzig, Gartenftr. 6,
zu richten.

22. December

Nr. (0.
Inserate

a 25 Pf. für die drei
Mal gespaltene j)etit-

>88s.

Veiblatt zur Zeitschrift für bildende Kunst.



Das neue Aunst-Mnisterium in Frankreich.

Zu den ersten und bedeutsamsten Handlungen des
Ministeriunis Gambetta gehvrt die Creirung eines be-
sonderen Ministeriums sür die schönen Künste. Sie hat
die Neuorganisation der bisher diesem Zweige der Ver-
waltung dienenden Abteilung des Unterrichtsministe-
riums zur Folge gehabt. Hiernach setzt sich das neue
Ministerium ans folgenden vier Sektionen zusammen:
Vcm Generalsekretariat,

der Abteilung für die Kunst- und Zeichenschulen
(äirsotion äo l'snsoiAnswsnt),
der Abteilung für die Erhaltung der Kunstdenk-
mäler (äirsotion üs In oonssrvntion) und
der Abteilung für nene Kunstschöpfungen (äirso-
tion äo oon8trnotion ot äo 1n äooorntion).

Jn das Ressort des Generalsekretariats fallen
die Personalangelegenheiten, das Rechnungs- und Kassen-
wesen, die Materialverwaltung, überhaupt die gesamte
Administration, sowie diejenigen allgemeinen Agenden,
die weder dem Kabinet des Ministers selbst, noch auch
einer der Spezialdirektionen vorbehalten sind.

Die Sektion für die Kunst- und Zeichen-
schulen umfaßt die Leitung und Überwachung:

1. des Zeichenunterrichtes an den Lehrer- und
Lehrerinnenpräparandien (ooolos normnlos), an den
Volks- und Mittelschnlen, an den Gemeindeschulcn, an
den sogen. Lyceen (entsprechend unseren Gymnasien und
höheren Mädchenschnlen), an den Kreis- und Dcparte-
mentsschulen;

2. des gesamten technischen Unterrichts an den
Fachgewerbeschulen, als dem Oonsorvntoiro äos nrt8

ot wstiors, den Nationalmanufakturen (keramische
Schule zu Sövres und Gobelinsschule zn Paris), den
Jndustrieschulen (oootos äos nrts ot mstiors), den
Kunstgewerbeschulen und den gewerblichen Fortbildungs-
schulen (ooolss ä'arts äsoorntits nnd soolss protss-
sionsllss);

3. des höhern Kunstunterrichts an der ^onäömis
äs 1?rnno6 zu Rom, den nationalen Kunstschulen in
der Provinz, den Musikkonservatorien und den Musik-
und Theaterschulen, sowie die Oberleitnng der in Paris
und der Provinz vom Staate subventionirtcn Theater
und musikalischcn Aufführungen.

Der Abteilung für dic Erhaltung der
Kunstdenkmäler unterstehen:

1. die Nationalmuseen (Louvre, Luxembourg, Ver-
sailles, St. Germain), die Provinzial- und städtischen
Museen, die Archive, die Nationalbibliothck, die Publi-
kationen aller Art, die im Ressort der Kunst von
Staatswegen unternommen oder durch Staatszuschuß
und Subskription subventionirt werden, endlich die
Kunstausstellungen;

2. die historischen Denkmäler, Kathedralen und
Diöcesangebäude, das Jnventar der Kunstschätze des
Landes, das Jnventar der Staatspaläste, insofern es
von Kunstwert ist (Is mobilisr nntionnl), die Museen
von Cluny (Kunstgewerbe) und vom Trocadero (histo-
rische Gipsabgußsammlung) und die auswärtigenMissio-
nen und Expeditionen, die im Jnteresie der Kunst vom
Staate veranstaltet werden.

Die Sektion für neue Kunstschöpfnngen
endlich umfaßt alle Bauherstellungen an öffentlichen
Gebäuden und den Staatspalästen und die künstle-
 
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