Universitätsbibliothek HeidelbergUniversitätsbibliothek Heidelberg
Hinweis: Ihre bisherige Sitzung ist abgelaufen. Sie arbeiten in einer neuen Sitzung weiter.
Metadaten

Kunstchronik: Wochenschrift für Kunst und Kunstgewerbe — 17.1882

DOI Artikel:
Über öffentliche Gemäldegalerien
DOI Seite / Zitierlink: 
https://doi.org/10.11588/diglit.5808#0175

DWork-Logo
Überblick
loading ...
Faksimile
0.5
1 cm
facsimile
Vollansicht
OCR-Volltext
Nr. 22.

17. Iahrgang.

Beilräge

die verlagshandlung in
ireipzig, Gartenstr. 6,
zu richten.

16. illäärz

Inserate

?l 25 j)f. für die drei

1882.

Beiblatt zur Zeitschrift für bildende Kunst.



Über öffentliche Gemäldegalerien.

Die ältere Pinakothck in München hat als Ge-
mäldesammlung ersten Ranges das Jnteresse der Künst-
lcr wie der Kunstgelehrten stets lebhaft in Anspruch
genommen. und es haben sich an die Art und Weise
ihrer Verwaltung schon viele heftige und zuweilen
recht unerquickliche Kontroversen geknüpft. Bald war
es die Anordnung. bald die Echtheit oder Unechtheit
der Gemälde oder deren mehr oder weniger gut ge-
lungene Restauration, um was sich der Streit bewegte.
Es schcint, als ob die berühmte Kunststätte, die als
svlche eine Stätte des Friedens sein sollte, dazu be-
stimmt wäre, ein ewiger Kampfplatz zu bleiben; denn
ein ähnlicher Vorgang, die Neuordnung der Pinakothek,
hatte in neuester Zeit wieder einen hestigen Streit
hervorgcrufen. Vom Galeriedirektor v. Reber unter
Assistenz eines Kvllegiums von Künstlern und Kunst-
gelehrten vorgenommen, fand die neue Anordnung ent-
schiedene Mißbilligung von seiten eines Mitgliedes der
Kommission selbst (s. Beil. d. Allg. Zeitg. 1881,
Nr. 127, 144, 156, 167, 172), während von anderer
Seite das Verfahren der Direktion verteidigt ward.
Eine vollkommen gerechte und unparteiische Beurteilung
dieser vielbesprochenen Streitfrage, auf die wir aber
an dieser Stelle nicht näher eingehen wollen und die
hier nur der Ausgangspunkt zu allgemeineren Be-
trachtungen über Gemäldegalerien sein soll, findet sich in
Nr. 7 und 8 der „Wartburg", des Organs des Mün-
chener Altertumsvereins, von Karl Förster, dem Be-
gründer und langjährigen ersten Vorstande dieses unter
dem Protektorat des Kvnigs von Bayern stehenden

Vereins. Die Streitfrage bestand hauptsächlich darin,
daß das dissentirende Kommissionsmitglied den Grund-
satz aufstellte, die Galerien seien in erster Linie zum
Genuß bestimmt, und es seien demnach Elitesäle ein-
zurichten, in welchen die Perlen der Sammlung zu
vereinigen wären, während die Kommission selbst sich
dahin entschied, daß die nativnalen Schulen zusainmen-
zustellen und nur innerhalb dieser Grenzen wüeder
entsprecheude Geschmacksordnung zuzulassen sei. Fvrster
nimmt im allgemeinen das Verfahren der Direktion
in Schutz und weist die Angriffe des Opponenten als
ungerechtfertigt zurllck, während er zugleich tadelt, daß
dcrselbe an den wirklich ernsten Gebrechen der Pina-
kotheksverwaltung, dem Restaurationswesen, blind oder
beschönigend vorübergehe.

Die Art und Weise nun, wie Förster seinen Stand-
punkt motivirt, dürfte auch für weitere Kreise von
Jnteresse sein. Es handelt sich, so schreibt der Genannte
in dem oben erwähnten Artikel, vor allem um eine
bestimmte Ansicht über Zweck und Bedeutung der
öffentlichen Gemäldegalerien. Diese sind nach ihm in
Kürze solgende:

Die öffentliche Gemäldesammlung hat, wie jede
andere Staatssammlung, zu ihrem ersten und vor-
nehmsten Zweck die allgemeine Belehrung. Lernen
aber setzt die Möglichkeit des Vergleichens, die Zu-
sammenfassung des Ähnlichen, die Trennung des Ver-
schiedenen voraus. Man lasse die allgemeinen Redens-
arten von Bildung des Schönheitssinnes und des
Geschmackes, vom ästhetischen Genießen endlich bei
Seite! Unsere Zeit ist vicl zu sehr an die historische
Betrachtungsweise gewöhnt, als daß sie uvch jene alte
 
Annotationen