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Kunstchronik: Wochenschrift für Kunst und Kunstgewerbe — 18.1883

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https://doi.org/10.11588/diglit.5806#0212

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419

Sammlungen und Ausstellungen. — Vermischte Nachrichten.

42l>

durch solide Mache und treffliches Kolorit als durch gesunden,
harmlosen HUmor bemerkbar macht. Dis Scene spielt in
einer behaglichen Ecke der der Klosterschäfflerei zugswiesenen
großen gewölbten Halle. Jn derselbeu haben sich der Ober-
schäffler des Klosters, ein rüstiger Mönch, und zwei weltliche
Gehilfen zum Frühtrunke niedergelassen, den ein dienender
Bruder samt einem mächtigen Wecken Brod und Rettigen
schmunzelnd hsrbeibringt, während weiter hinten im Gewölbe
zwei Schäffler um ein sben im Entstehen begriffenes Faß,
in dem ein lustiges Feuerchen brennt, ihren Rundgang
machen. Wopfner brachte ein köstliches Bildchen „Zur
Taufe". Es sind ein paar Zwillinge, welche ihre erste Reise
in die Welt machen, und diese geht in unserem Falle über
den schönen Chiemses. Der Vater der Täuflinge ist ein statt-
licher Bauer, absr bereits stark über die Jugendjahre hinaus
und hat bereits früher Vaterfreudsn erlebt, wie wir aus
einer neckisch-strafenden Gsbärde der Gevatterin entnehmen
können. Das nicht zu unterschätzende Verdienst des Bildes
ist die herzgewinnende, ungekünstelte Anmut der von brutalein
Naturalismus und verhimmelndem Jdealismus gleich weit
entfernten Darstelluntz eines echt humoristischen Gedankens.
Als eine durchweg originelle Arbeit von anmutigster Wirkung
erweist sich eine winterliche „Dorflandschaft" 'von Theodor
Schütz. Man darf an die eigenartige Kompositionsweise
dieses feinfühligen Kllnstlers nicht den gewöhnlichen Maßstab
legen, noch an dis Art und Weise seiner minutiösen Durch-
bildung sowohl der landschaftlichen Elemente, als der Figuren.
Sein Dorf hat er auf Hügsligem Terrain aufgebaut, und
dessen Bewohner bewegen sich in den Gassen nicht minder
lebenswahr als der auf dem sreien Platze vor dem stattlichen
Wirtshause haltende Frachtwagen mit dem typischen Fuhr-
mann; alles und iedes ist mit liebenswürdigster Naivetät
empfunden und zur Anschauung gebracht. Wäre es üblich,
in der Landschaftsmnlerei von einer Kleinkunst zu reden, so
müßte Theod. Schütz als hervorragender Kleinmeister genannt
werden. Schließlich wäre noch eines prächtigen „Äbends"
von Christian Mali zu gedenken und der von Fräulein
Hegg in Nizza mit Meisterschaft in Wasserfarben gemalten
„Rosen".

5ammlungen und Ausstellungen.

6. v.-l?. Das Louvre hat jüngst aus einer im Htztel
Drouot zum Verkauf gelangten Privatsnmmlung um den
Preis von 6308 Frcs ein Bildnis erstanden, als dessen
Meistermit Wahrscheinlichkeit Frangois Clo uet, gen. Janst,
(15-ll—1571) angenommen wird. Ein alter Vermerk auf der
Rückseite der Tafel bezeichnet Jean de Bourbon-Vendöe, Grafen
von Enghien (geb. 1528, gefallen in der Schlacht von St.
Quentin 1557), einen Oheim Heinrichs IV., als den Darge-
stellten. Die Tafel trägt das Siegel, womit Colbert die
Schätze seiner Galerie bezeichnete; später war sie auch im
Besitz des Malers Jngres. Sie zeigt das Brustbild eines
jungen Mannes vou blühender Gesichtsfarbe und mit sproßen-
dem Bart, das sich von lichtblauem Grunde wirkungsvoll ab-
hebt. Die Zeichnung ist von bewundernswürdiger Präzision,
das Kolorit überaus delikat, die Vehandlung von miniatur-
hafter Feinheit und auch nur von solchen Dimensionen, -
was nicht überrascht, da bekanntlich der Meister im Minia-
turbildnis ebenso ausgezeichnet gewssen, wie in lebensgroßen
Darstellungen. Überdies ist das kleine Meisterwerk von un-
tadeliger Erhaltung und bewahrt in der lichten Harmonie
seiner Töne fast die Frische eines Aquarells. Was nun
die Attribution anlangt, die allerdings bei Clouet ihre
Schwierigkeiten hat, so darf nicht verschwiegen werden, daß
unser Bild gerade im Kolorit und in der Pinselführung ganz
merklich von beglaubigten Werken des Meisters, wie den Por-
träts Karls IX. und Elisabeths von Osterreich im Louvre
und dsm Miniaturbildnis Franz II. in Antwerpen, abweicht,
weshalb dessen Taufe, jedenfalls so lange mit Rsserve
aufzunehmen ist, bis sich durch anderweitige ikonographische
Bewsise dis Jdentität der dargestellten Persönlichkeit ergeben
haben wird. — Bei dieser Gelegenheit sei auch des Erwerbs
eines Crayonbildnisses von Jngres, ein Fräulein
Boinnard darstellend, erwähnt, das für disselbe Sammlung
aus dem Nachlaß des Malers Lehmann um dsn Preis von
5000 Frrs. erworben wurde.

tz Die Königl. Akademie der bildenden Künste in Kassel

hat in neuerer Zeit in verschiedenen Richtungen sehr ver-
dienstliche Leistungen aufzuweisen und dokumentirt so in er-
freulicher Weise die Fortschritte, welche die Austalt seit ihrer
Reorganisation gemacht hat. Wiederholt hatten wir schon aus
den jährlichen Ausstellungen der Schülerarbeitsn Gelegenheit
hiervon Notiz zu nehmen. Die malerische Ausstattung deS
Regierungsgebäudes mit Decken- und Wandgemälden seitens
der Professoren, wie nicht minder die Ausstellung des Kunst-
vereins, welche zahlreiche Werke der Lehrer und Schüler der
Anstalt enthält, geben Zsugnis von dem vielseitigen Streben,
welches jene beseelt. Was insbesondere die permanente Auo
stellung betrifft, so sahen wir daselbst in letzter Zeit vorzüg
liche Werke sowohl im landschaftlichsn wie im Porträtfach; in
letzterem namentlichArbeiten von Schneider, Wischebrink,
Kleinschmidt, Fräulsin Eysel. G.Bohlender hatte eine
vortreffliche Winterlandschaft, E. Neumann eine „Nordische
Nacht", Fräulein Schspp ein meisterhaft behandeltes Still
leben ausgestellt, Leistungen, zu denen wir dem gsnannten
Kunstinstitut nur Glück wüuschen können.

Vernüschte Nachrichten.

Berleihung von Künstwerken aus -er Berlincr stkatio
nalgalerie. Der „DeUtsche Reichsanzeiger" veröffentlicht fol
gende Bekanntmachung des Kultusministers von Goßler: „Er
wäguugen verschiedener Art haben in neuester Zeit zu eincr
Erweiterung der Bestimmimgen über die Aufstellung der für
den Staat erworbsnen Werke zeitgsnössischer deutscher Künst-
ler geführt, zu deren Aufnahme die Nationalgalerie bestimmt
ist. Einerseits mehren sich von Jahr zu Jahr dis Wünsche
aus der Provinz, durch Darlsihung und längere Überlassung
solcher Kunstwerke des Genusses und Studiums derselben tsil
haftig zu werden, andererseits gebietet der schon sehr fühlbar
werdende Raummangel im Nationalgalsriegebäude aushelfende
Maßnahmen. Jn Würdigung dieser auf das gleiche Ziel der
Ermöglichung freieren Gebarsns mit dsm staatlichen Kunst-
besitz hinführsnden Umstände und in Rücksicht darauf, daß
es im allgemeinen Jnteresse nur vorteilhaft sein kann, wenn
die ästhetische Wirkung mustergiltiger moderner Kunstwerke
möglichst nach außen getragen wird, andererseits aber eine
Ergänzung der Sammlungsräume für moderne Kunst in Ber-
lin nur im Zusammenhang mit den für die königlichen Mu
seen überhcmpt ins Auge gsfaßten Erweiterungsbauten be-
wirkt werden kann, hat der Minister der geistlichen rc. An
gslegenheiten die zur Durchführung geeigneter Maßregeln
erforderliche Ermächtigung erbeten. Se. Majestät der König
haben diesem Antrage durch nachfolgenden Allerhöchstsn Erlaß
zu willfahren geruht: „„Auf Jhren Bericht vom 4. d. Mts.
will Jch Sie hierdurch ermächtigen, unter Genehmigung der
in demselben dargelegtsn Grundsätze, zeitweilig Kunstwerke
aus dsn Bsständen der Nationalgalerie untsr Wahrung deS
Eigentums- und Verfügungsrechtes, sowie unter dem Borbe-
halt jederzeitigen Widerrufss, auch in anderen öffentlichen da-
zu geeigneten Gebäuden in und autzerhalb Berlins aufstellen
und aufbewahren zu lassen. Jch bestimme jedoch, daß ncu
angekaufte Kunstwsrke zunächst längere Zeit in dem Gebäude
der Nationalgalerie dem hiesigen Publikum zugänglich gemacht
werden. Es muß darauf gesehen werden, daß die National-
galsrie hierselbst eine einheitliche vollständige Übersicht der
Kunstentwickelung der neueren Zeit darbietet und daher bci
der Gegenwart erhalten wird; so daß — mit Ausschluß der
ursprünglich Wagenerschen Sammlung — mehr ältere Bestände
und möglichst von Künstlern, die durch mehrere Werke ver
treten sind, zeitweise aus dem Galeriegebäude zu dem gedach-
ten Zwecke entfernt werden.

Berlin, den 11. Dezember 1882. Wilhslm.""

Demzufolge ist nunmehr seitens des Ressortministers
als Grundlage für die Handhabung der maßgebenden Be
stimmungen das nachfolgende Regulativ erlassen worden:
8 l. Die Ausleihung von Kunstwerken aus der Königlichcu
Nationalgalerie und deren Unterbringung in anders Gebäude
in und außerhalb Berlins erfolgt nur auf Zeit und wider-
ruflich. Die Ausleihung, wie der Widerruf erfolgt seitens
der Direktion der Nationalgalerie mit Genehmigung des Mi-
nisters der geistlichen rc. Angelegenheiten. 8 2. Die Unter-
bringung der Kunstwerke darf nur in solchen Gebäuden er-
folgen, ivelche in Bszug auf Konstruktion, Feuersicherheit und
 
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