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Kunstchronik: Wochenschrift für Kunst und Kunstgewerbe — 19.1884

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Vom Kongreß deutscher Kunstgewerbevereine zu München
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Engelmann, R.: Die Inschriften der Wandgemälde von Oberzell auf der Reichenau, [2]
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https://doi.org/10.11588/diglit.5805#0013

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21

Die Jnschriften der Wandgemälde von Oberzell auf der Reichenau.

22

haltung einer deutsch-österreichischen Kunst- und
Kunstgewerbeausstellung in der Reichshauptstadt inner-
halb der nächsten fünf Jahre anzubahnen und insbe-
sondere darauf hinzuwirken, daß bei dieser Ausstellung
das Programm der Münchener Ausstellung von 1876
zu Grunde gelegt werde."

Gegenüber diesen bcidcn Punktcn der Tagesord-
nung traten alle Lbrigen erheblich zurück. Von all-
gemeinerem Jnteresse waren nur die Auslassungen,
welche von einigen Seiten zur Frage der Erhaltung
öffentlicher Denkmäler, der Veräußerung von Kunst-
werken und verfehlter Restaurationen gemacht wurden.
Mau war darin einig, daß selbst in den deutschen
Staaten, die am meisten für die Erhaltung öffentlichen
Kunstbesitzcs thun, die einschlägigen Bestimmungen
durchaus noch nicht zureichend sind, daß es vielmehr
immer dringender notwendig wird, hier cnergisch Ab-
hilfe zu schaffen. Gewiß lassen es die betreffenden Be-
amten nicht an Eifer und Sorgfalt in Ausübung ihres
Amtes fehlen, aber selbst mit eingehender Kenntnis
und gewissenhaftester Aufmerksamkeit und Thätigkeit ist
hier allein nichts zu machen; so lange nicht die für
solche Zwecke überall überaus kärglich bemeffenen Mittel
erhöht werden, wird diesen Übelständen nicht im nöti-
gen Maße abgeholfen tverden kvnneu. „Jni nötigen
Maße" — sagen wir, und das einmal zu betonen, ist
notwendig: denn die Preise, welche heute von einer
gewiffen Gruppc von Sammlern für Kunstwerke bezahlt
werden, kann eine öffentliche Sammlung niemals zahlen.
Der Sammeleifer ist allmählich zur Narrheit ausge-
artet, das Sammeln ist Mode geworden, zum Teil in
Kreisen, die vvn den Sachen eigentlich gar nichts ver-
stehen, aber in der glücklichen Lage sind, ungeheure
Summen anlegen zu können. Eiue Behörde dagegen
wird stets darauf sehen müffen, daß sie mit öffentlichen
Geldern Erwerbungen macht, welche von dauerndem
künstlerischen Werte sind; sie wird stets im Auge be-
halten, daß öffentliche Sammlungen den Privatsammler
uud ganze Generationen überdauern, daß sie warten
könuen; sie weiß auch, daß dic Anschauungcn über den
Wert vieler Kunstwerke bedenklichen Schwankungeu
unterworfen sind, daß man vor einigen Jahren gewiffe
Gruppen von Erzeugnissen der Kleinkunst, z. B. Limou-
sincr Emaillen oder chinesisches blaues Porzellan, mit
Preisen bezahlte, llber die ein Liebhaber, der zugleich
vernünftiger Mensch geblieben war, die Achseln zuckte,
und daß man diese Arbeiten heute schon für ganz er-
heblich geringere Preise erhält. Endlich: gegen das
Veräußern von Kunstwerken seitens Privater wcrdeu
auch Gesetze wenig fruchten, so lange nicht die Wert-
schätzung historischer Denkmäler und nationalen Be-
sitzes in weiteren Kreisen Wurzel schlägt. Den Sinn
dafür mit allen Mitteln zu wecken, hat der Kongreß

Mit Recht als dringende Forderung ausgesprochen, als
eine Pflicht des Staates bezeichnet.

Jedensalls dürfen sich die Mitglieder des Kongreffes
sagen, daß sie nicht umsonst gearbeitet haben; sie dürfen
stolz sein, am zweiten Kongreß teilgenommen, den Ver-
band, von dem wir viel erhoffen, mitgegründet zu haben.
Sie werdeu aber auch dankbar des Vorstaudes des baye-
rischen Kunstgewerbevereins gedenken, welcher bestrebt
gewesen ist, ihnen die Tage ernster Arbeit in der gast-
lichen Stadt München durch mannigfache Genüsse an-
genehm zu machen.

Die Iuschriften der Wandgemälde von Gberzell
auf der Reichenau.

(Schluß.)

Gleichfalls schwierig ist die Ergänzung der Jn-
schrift, welche zur Heilung des Beseffenen gesetzt ist.
Es heißt dort Og.6m.cm xrosioit. . . ., dann folgt ein
0, feruer mehrere unklare Buchstabenreste, und zum
Schluß NHtlLLD . ^OOIV. Eine genaue Erwägung
der letzten Buchstaben hat mich darauf geführt, daß
Mgris gttg xetunt zu lesen ist, und dann läßt sich
das Distichon, mit Beziehung auf Luc. 7, 30 guiä
tibi nomsn sst? gt ills äixit: Isgio, guig intrgvs-
rgnt ägsmonig multg in sum, ungefähr folgender-
maßen ergänzen (de Rossi schreibt: il supxlsmsnto
proposto d gssgi vsrosimils):

Ogsmon prosioitur, IsZio oui nomen inllgsrst

Oum poroos sudsunt, Iii mgris gltg pstunt.

Das inllgsrst ist eine Vermutung de Rossi's; ich hatte
ursprünglich llgbstur vorgeschlagen.

Eine kaum mehr zu überwindende Schwierigkeit
bietet im Hexametcr dieJnschrift zu der Wiedererweckuug
der Tochter des Synagogenvorstehers, der Jairus ge-
nannt wird; die Buchstaben sind an sich klar, man liest:
Orinoixüs soos üäss 'I'O I V'I' I'OI'I'I' V-IVO IR, darauf
ein Kreuz in einem Kreis, was wohl richtig als xgos
gelesen wird; aber es ist unmöglich, daraus einen Vers
oder einen einheitlichen Sinn zu gewinnen. Die Ver-
derbung scheiut mir dadurch veranlaßt zu sein, daß
dcr Maler die Jnschriften zweier verschiedener Scenen,
die im Bilde nebeneinandergestellt sind, zusammeu-
gezogen hat, die Worte Llig, üäss tug ts salvum tsoit,
st s8to 8gng g plggg tug, vgäs iu pgos, welche von
Christus der Blutflüssigen zugerufen werben, lassen sich
in dem zweiten Teile der Jnschrift nicht verkennen,
während der Beginn Oriuoipis soos üäs8 wiederum
bestimmt auf den Jairus hinweist. Es wird dem-
nach wohl geraten sein, auf eine Heilung Les Hexa-
meters zu verzichten; dagegeu freut es mich, eine Ver-
mutung de Rossi's mitteilen zu können, welche die
 
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