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Kunstchronik: Wochenschrift für Kunst und Kunstgewerbe — 19.1884

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Wallé, P.: Wer ist der Architekt des Zeughauses zu Berlin?
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https://doi.org/10.11588/diglit.5805#0241

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Iahrgang.

Nr. 29.

^eiträge

sind an s)rof. Dr. L.von
tützow (wien, Chere-
sianumgasse25) oder an
die verlagshandlung in
teipzig, Gartenstr. 8,
zu richten.

l. Nlai

Inserate

a 25 j)f. für die drei
wal gespaltene j)etit-
zeile werden von jeder
Buch- u. Aunsthandlung
angenommen

s88^.

Beiblatt zur Zeitschrift für bildende Kunst.

Erscheint von Vktober bis Ende Iuni jede woche am Donnerstag, von Iuli bis Lnde September alle Tage, für die Abonnenten der ,,Aeitschrift
für bildende Runst" gratis; für stch allein bezogen kostet der Iahrgang 9 Mark sowohl im Buchhandel als auch bei den deutschen

Inhalt: wer ist der Architekt des Zeughauses zu Berlin? — Rorrespondenz: Aassel. — Th. Seemann, Allgemeines deutsches Aünstler-Iahrbuch
für t88^; A. Stoehr, Deutscher Aünstler-Aalender für 188H; Meyers Reisebücher. — Faustner -f; O. Günther -f. — Aassel: Aus-
stellungen; Die belgische j)anoramengesellschaft; Gemäldeausftellungen der spanischen Aünstlerkolonie in Rom. — Aunstausstellungen ini
Münchener Odeon; Gd. Grützner; Aus Aassel; Aeims Mineralmalerei; San Marco — rovinato; Archäologische Gesellschaft in Berlin.
versteigerung der Gemäldesammlung Hoffmann; Boerners Aupferstichauktion. — Zeitschriften. — Auktionskataloge. — Inserate.

IVer ist der Architekt des Zeughauses zu Berliu?

Jn der Bcmgeschichte Bcrlins niinmt für das
t 7. Jahrhnndert das Zenghaus ohne Zwcifel die be-
deutendste Stelle ein. und es kann durchaus nicht gleich-
gnltig sein. ob der Entwurf desselben, wie bisher,
Joh. Arnold Nehring, oder. wie C. Gurlitt in
Nr. 18 dieses Blattes verteidigen wilh dem Franzosen
Fr. Blondel zuzuschreiben ist. Der einzige positive
Anhalt für letzteres findet sich in dem Werke: „Vuss
<ls8 xului8 ol ing.i8ous äs xluisunos" rc., zu welchem
Prosessor Broebes die Platten ausgeführt hat. Wenn
dieser auch kein Fälscher war, so ist es doch zu weit-
gehend, nach einigen der in jenem Werke enthaltenen
zutreffenden Unterschriftendieselben alle für „gleichzeitig
und korrekt" erklärcn zu wollen, und die Bemerkung
hiuter der Unterschrift der Zeughausfassade „äu ässsin
äs Nr. Llonäsl", die sich zudem als ein Zusatz er-
kennen läßt, ist, wie auch schon Professor Adler iu
der „Zeitschrift für Bauwesen" (1870) ausgesprochen,
nicht genügend, die Angaben des gewissenhaften und
wohlinformirten Fr. Nicolai zu entkräften. Än der
Beweisführung hat deshalb Gurlitt auch Griinde ver-
schicdcner Art aufgeführt, nach denen nicht Nehring,
sondern Blondel der Verfasser des Entwurfes sein soll.
So citirt er den Marperger, welcher nur sage, Nehring
habe das Zeughaus „angelegt". Das ist auch buch-
stäblich richtig, denn Nehring starb mehrere Monate
nach der Grundsteinlegung, wohl ohne mehr als die
Fnudamentc geschen zu haben. Dennoch kann der

ganze Satz in dem engsten Znsammeuhange mit dcn
Angaben über die Thätigkeit des Meisters an dcr
Langen Brücke und der Parochialkirche, als deren
Erbauer bezw. Baumeister er genannt wird, nur so
aufgefaßt werden, daß Nehring der wirkliche Erbaner
ist, dem auch ein geistiges Anrecht gebührt. Das
Fehlen eines Zusatzes betreffs der Erfindung dcs
Planes, den Gurlitt hier wohl vermißt, beweist nichts
für einen anderen Autor, da bei Marperger dort,
wo jemand als der Baumeister eines Palastes geuannt
wird, — wie z. B. Fischers von Erlach bei der „Auf-
führung" von Schönbrunn — eine besondere Erwäh-
nung des Entwurfes gar nicht üblich ist. Marperger
kann meines Erachtens nur sür Nehring, nicht aber
gegen denselben gedeutet und angezogen werden. Die
andere Annahme, daß Nehring damals anscheinend
schon ein „greiser" Mann gewesen, dem der in dcm
Zeughaus wahrnehmbare architektonische Aufschwung
nicht mehr zuzutrauen sei, ist durch nichts begründct.
Das Geburtsjahr Nehrings ist unbekannt, sein Alter
daher nur zu vermuteu; seine ganz außerordentlich
rege Thätigkeit aber, die er nach Smids' Tode in
drei Jahren allein bei dem Bau des Schlosses, der
Langen Brücke, des Berliner Rathauses, des Hetzgartens,
der Saalschleusen, dem Ausbau der Friedrichstadt, der
Parochialkirche und endlich des Zeughauses entwickelte,
schließt die ihm zugemutete anscheinende Greisen-
haftigkeit völlig aus. Für Nehring dagegen spricht
nicht nur die niit dem Rathause und dem Schloste
übereinstimmendc Architektur des Erdgeschostes, soudern
 
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