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Kunstchronik: Wochenschrift für Kunst und Kunstgewerbe — 23.1888

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Rosenberg, Adolf: Das Kaiser-Wilhelms-Denkmal für Berlin
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https://doi.org/10.11588/diglit.6193#0211

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23. Iahrgang.

Nr. 26.

1887/88.

Aunstchronik

5. April.

Wochenschrift für Runst und Runstgewerbe.

Ankündigungsblatt des verbandes der deutschen Aunstgewerbevereine.

k)erausgeber:

Larl v. Lützow nnd Arthur j)abst

wien Berlin, W.

Thercsianumgasse 2S. Aurfürstenstraßc 3.

<§rpeditic>n:

Leixzig: §. 21. Seemann, Gartenstr. zs. Borlin: w. ks. Kühl, Jägerstr. 73.

Dle Aunstchronik erscheint von Mktober bis Ende Iuni wöchentlich, im Iuli, August und ^eptember nur aller IsH Tage und kostet in Verbindung
mit dem Aunstgewerbeblatt halbjährlich 6 Ubark, ohne dasselbe ganzjährlich 8 Mark. — Inserate, ä 30 für die dreispaltige j)etitzeile,
nehmen außer der verlagshandlung die Annoncenexpeditionen von Haasenstein 6c vogler in Leipzig, wien, Berlin, München u. s. w. an.

Inhalt: Das Raiser-Wilhelms-Denkmal für Berlin. — Der Bau und die Ausschmückung des Deutschen volkstheaters in wien. — Eberbeck,
Die Renaifsance in Belgien und ^olland; Springer, Grundzüge der Runstgeschichte; Neue Radirungen von Mannfeld; Zwei Land-
schaften von Millais; Bildnis Raisers Lriedrichs, radirt von Hecht. — verteilung der Reichel'schen j)reise. — ZDersonalverände-
rungen am Archäologischen Institut in Rom. —von der wiener Iubiläumsausstellung. — Antwerxener Ausstellung; Franz Defregger; Museo
Leonino; Schulte's Ausstellungssalon in Berlin. — Gin neues Gemälde von Semiradski; Maria-Cheresia-Denkmal in wien; versteigerung

Das Aaiser-Mlhelms-Denkmal für Berlin.

Die letzte That des dentschen Reichstages vor
Beendigung seincr Session, der einstimmig gefnßte
Beschluß, den Bundesrnt um eine Vorlage wegen Er-
richtnng eines Denkmals snr den hochseligen Kaiser
Wilhelm zu ersuchen, hat ebenso einmütigen Beifall
und Widerhall im ganzen dentschen Reiche gefnnden.
Aber dieser Einmütigkeit hinsichtlich des nationnlen
Gedankens ist auch sofort dns deutsche Erbübel, die
Zwietracht gegennbergetreten, die immer in Deutsch-
land da auftaucht, wo der Gedanke in die That über-
setzt werden soll, und die immer nnr dann zurück-
gedrängt wird, wenn ein mächtiger Wille den Streit
der Einzelnen, die sich sämtlich zum Mitreden be-
rufen fühlen, zum Schweigen bringt. Seit dem Be-
schluß des Reichstages sind bis zn dem Angenblicke,
wo ich im Folgenden versnchen will, ein Bild von dem
gegenwärtigen Stande der Diskussion zu geben, kaum
acht Tage verstrichen, und schon ist anf allen Gebieten
der öffentlichen Meinnngsäußernng, auf denen Zünd-
stoffe angesammelt sind, heftige Fehde lichterloh ent-
brannt. Daß dem Kaiser ein Denkmal, mehrere und
zahlreiche errichtet werden sollen, darüber sind alle
Stimmen einig, aber über das Wo und Wie gehen
die Meinungen anseinander, und ihre Vorkämpfer
sind meist so streitbar aufgetreten, daß eine Einigung
auf einer gemeinschaftlichen Grnndlage unmöglich er-
scheint. Streng genommen haben alle diese Vorschläge,
welche in öffentlichen Blättern aufgetaucht sind, soweit
es sich nm die Reichshauptstadt handelt, nur einen

akadcmischen Wert, der vielleicht nnr da etwas höher
steigt, wo eine auf künstlerischem oder wissenschaftlichem
Gebiet gut beglaubigte Persönlichkeit den Vorschlag
oder die Anregung mit ihrem Namen gedeckt hat oder
wo die Autorität einer Zeitung, von der man an-
nehmen darf, daß sie die Anschanungen maßgebender
Kreise widerspiegelt, ins Gewicht fällt. Aber anch
diesen wenigen Ausnahmen gegenüber wird man
gut thun, Vorsicht zu üben, da zunächst die Angelegen-
heit so eingeleitet ist, daß der Bundesrat Vorschläge
zn machen hat, die vorerst der Genehmigung des jetzt
regierenden Kaisers nnterworfen sind, bevor über-
hanpt in der Sache weitere Schritte gethan werden
dürfen. Es mag beiläufig daranf hingewiesen werden,
daß der Kaiser in seiner Eigenschaft als König von
Preußen gar nicht an Beschlüsse des Bundesrates oder
des Reichstages, immer soweit es stch um Berlin
handelt, gebnnden ist. Er, ohne dessen Genehmigung
nicht eine Straße in Berlin benannt, nicht ein Platz
umgestaltet werden darf, hat das Recht, sein Veto
einzulegen, wo es ihm beliebt, und — aus eigenen
Mitteln — ein Denkmal zn errichten, wo es ihm gut
dünkt. Wir berühren dieses Sachverhältnis nur, um
zu zeigen, wie utopisch und nebelhaft alle in diesen
Tagen gemachten Borschläge und Anregnngen sind,
ehe nicht die Allerhöchste Jnstanz eine Willensäußerung
gethan hat.

Nm den Streit der Meinungen zu kennzeichnen,
beginnen wir mit den preußischen Provinzen und den
deutschen Bundesstaaten. Jede preußische Provinzial-
und Kreishanptstadt will ihr Kaiserdenkmal haben,
 
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