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Kunstchronik: Wochenschrift für Kunst und Kunstgewerbe — 23.1888

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Springer, A.: Die Manesse'sche Liederhandschrift
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https://doi.org/10.11588/diglit.6193#0219

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23. Iahrgang.

Nr. 27.

Aunstchronik

lvochenschrift für Runst und Aunstgewerbe.

Ankündigungsblatt des verbandes der deutschen Runstgewerbevereine.

t^erausgeber:

Larl v. Lützow und Arthur j)abst

wien Mln

Cheresianumgasse 25. Aunstgewerbemuseum.

Expedition:

Leipzig: L. A. Leemann, Gartenstr. ^5. Berlin: w. Rühl, Iägerstr. 73.

Dke Kunstchronik erscheint von Mktober bis Lnde guni wöchentlich, im guli, August und September nur aller ^ Tage und kostet in Verbindung
mit dem Kunstgewerbeblatt halbjährlich 6 Mark, ohne dasselbe ganzjährlich 8 Mark. — gnserate, ä 30 pf. für die dreispaltige petitzeile,
nehmen außer der verlagshandlung die Annoncenexpeditionen von Haasenstein 6c vogler in Leixzig, wien, Berlin, München u. s. w. an.

Inhalt: Die Manesse'sche Liederhandschrift. — Marcel Dieulafoy's Ausgrabungen in persien. — Lin Larbenholzschnitt nach der h. Iustina
von Moretto. — Schmar sow, Giovanni Santi; Lübke, Geschichte der deutschen Aunst; Bau- und Aunstdenkmäler westpreußens. —
Lugen Felix-f; Theodore Lrerej-: Felix Darle^-f. — Ausgrabungen in Athen. — von der Berliner Akademie der Aünste; ^erm. Raul-
bach, w. Aray, Matthias Schmid. — Leldherrnhalle des Berliner Zeughauses; Riedeldenkmal in Rom; Raiser Wilhelni-Denkmal in
Dresden. — Auktion Gellinard. — Zeitschriften. — gnserate.

Die Manesse'sche Liederhandschrift.

Eine fröhliche Kunde durchläuft unsere Zeituugen.
Die berühmte Pariser Liederhaudschrift, welche über
zweihundert Jahre Deutschland entfremdet war, soll
der alten Heimat zurückgegeben werden. Der Rührig-
keit und der diplomatischen Kunst des Straßburger
Buchhändlers Trübner ist es gelungen, mit der Ver-
waltnng der Pariser Nationalbibliothek ein Tauschge-
schäft abzuschließen, wonach die letztere in den Besitz
wichtiger, von dem berüchtigten Bücherdieb nnd Biblio-
thekar Libri ihr geraubter Codices wiedergelangt, da-
gegen die Manesse'sche Handschrift an Trübner abtritt.
Sicherem Vernehmen nach hat der Bundesrat dieselbe
der Trübnerschen Buchhandlung abgekauft und ihre
Rückgabe an die Heidelberger Bibliothek beschlossen.
Die „Rückgabe" setzt voraus, daß das kostbare Denk-
mal altdeutscher Dichtung bereits früher Eigentum
der Heidelberger Bibliothek gewesen sei. Das steht
nun sreilich kaum sester, als das Anrecht des Züricher
Ritters und Ratsherren Rüdiger Manesse auf die
Sammlung der Lieder. Wir wissen nur, daß die in
der ersten Hälfte des 14. Jahrhunderts auf aleman-
nischem Boden (Zürich? Konstanz?) geschriebcne und
mit Bildern geschmückte Handschrift seit dem Ende
des 16. Jahrhunderts vielfach wanderte, zuletzt (1607)
in Heidelberg gesehen wurde und ein Menschenalter
später in Paris auftauchte. Jedenfalls nmß die gang-
bare Ansicht, auch die Liederhandschrift gehöre zu den
von Tilly 1622 geraubten Schätzen der Heidelberger
Bibliothek, in das Reich der Fabeln zurückgewiesen
Werden. Das haben schon Jakob Grimm und Moritz

Haupt dargethan. Den Bibliophilen und Archivaren
überlassen wir es, in das Dunkel der äußeren Ge-
schichte der Handschrift Licht zu bringen, falls über-
hanpt das Dunkel noch aufgehellt werden kann, was
aus mannigfachen Gründen bezweifelt wird. Ilnbe-
irrt bleibt der innere Wert der Handschrift, ungetrübt
nnsere Freude darüber, daß wir dieselbe wieder besitzen
und daß siefortanunterden Kostbarkeiten derHeidelberger
Bibliothek in erster Reihe prangen soll. Denn mag
anch der Besitztitel Heidelbergs vielleicht juristisch an-
fechtbar sein, so gilt es doch als selbstverstündlich, daß
das sangesreiche Heidelberg, welches an der Wiege
nnserer romantischen Kunst und Dichtung stand, die
würdigste Stätte bildet, wo das wiedergewonnene
schönste Denkmal der Minnesängerpoesie niedergelegt
werden kann. Vox xopuli, vox äsi, hat sich vielfach
als ein trügerisches Wort erwiesen, diesesmal aber sich
bewährt. Wir leben gerade nicht in einem neidlosen
Zeitalter. Jn jedem anderen Falle hätte sich gewiß
bitterer Streit erhoben, wer den neu erworbenen
Schatz besitzen solle. Jn Bezug auf die Manesse'sche
Handschrift ist es niemand eingefallen, das man mvchte
sagen moralische und seit Menschengedenken anerkannte
Anrecht Heidelbergs in Zweifel zu ziehen.

Vom litterarischen Standpunkte ist die Handschrift
schon längst eingehend geprüft und gewürdigt worden.
Zuletzt hat noch Apfelstedt in der Germania (XXVI.
Band) die Bestandteile, aus welchen sie zusammen-
gesetzt ist, genau untersucht. Jn den jüngsten Jahren
sind ihr auch Kunsthistoriker nahe getreten. Rahn
bchandelte in seinen Kunst- und Wanderstudien in der
Schweiz (S. 78—109) mit gewohnter Gründlichkeit
 
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