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Kunstchronik: Wochenschrift für Kunst und Kunstgewerbe — N.F. 4.1893

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Burckhardt, Daniel: Eine Dürer-Zeichnung aus dem Jahre 1497
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https://doi.org/10.11588/diglit.5367#0091

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KUNSTCHRONIK

WOCHENSCHRIFT FÜR KUNST UND KUNSTGEWERBE.
Ankündigungsblatt des Verbandes der deutschen Kunstgewerbevereine.

HERAUSGEBER:

CARL VON LÜTZOW und DR. A. ROSENBERG

WIEN BERLIN SW.

Heugasse 58.

Teltowerstrasse 17.

Verlag von E. A. SEEMANN in LEIPZIG, Gartenstr. 15. Berlin: W. H. KÜHL, Jägerstr. 73.

Neue Folge. IV. Jahrgang.

1892/93.

Nr. 11. 5. Januar.

Die Kunstchronik erseheint als Beiblatt zur „Zeitschrift für bildende Kunst" und zum „Kunstgewerbeblatt" monatlieh dreimal, in den
Sommermonaten Juli bis September monatlich einmal. Der Jahrgang kostet 8 Mark und umfasst 33 Nummern. Die Abonnenten der „Zeit-
schrift für bildende Kunst" erhalten die Kunstchronik gratis. — Für Zeichnungen, Manuskripte etc., die unverlangt eingesandt werden,
leisten Redaktion und Verlagshandlung keine Gewähr. Inserate, ä 30 Pf. für die dreispaltige Petitzeile, nehmen außer der Verlagsuaurt-
lung die Annoncenexpeditionen von Haasenstein & Vogler, Rud. Mosse u. s. w. an.

EINE DÜRER-ZEICHNUNG AUS DEM
JAHRE 1497.

_________ Durch nachfol-
gende Zeilen soll ein
kleiner Irrtum meiner
Schrift , Albrecht
Dürers Aufenthalt in

Basel" berichtigt
und zugleich dem
Nürnberger Meister
eines seiner interes-
santesten Jugend-
werke zurückerstattet
werden.

S. 39, Anm. 68
meiner Abhandlung
machte ich die Be-
merkung, dass eine
Federzeichnung des

Städel'schen Institu-
tes in Frankfurt „Die
Macht des Todes"
einer Clair - obscur-
Bei Näch-

st. Katharina.

(Lippmann Nr. 193) sich in
Zeichnung der Albertina kopirt vorfinde
prüfung der einschlägigen Litteratur und genauerer
Untersuchung der beiden Zeichnungen bin ich indes
zu einer etwas anderen Ansicht über die gegen-
seitigen Beziehungen der beiden Blätter gelangt.
Ich veröffentliche hier das Ergebnis meiner nachträg-
lichen Studien und nehme die bisher über die Wiener
Handzeichnung laut gewordenen kunstkritischen
Urteile zum Ausgangspunkt meines kleinen Auf-
satzes.

v. Eye (A. Dürer, S. 34) hat das "Wiener Blatt
zum erstenmal entschieden für Dürer in Anspruch
genommen und zugleich eine 1497 (Eye las 1491)
datirte, in Stuttgart befindliche Kopie dieser Zeich-
nung namhaft gemacht. Uber die Technik dieser
Stuttgarter Kopie — ob Federzeichnung, ob Holz-
schnitt — wurde lange gestritten. Ein sich mit den
; Chiffern „C. GV." bezeichnender Kunstschriftsteller
(Kunstblatt 1831, S. 414) und K. B. Stark (Albrecht
Dürer und seine Zeit) hielten das Stuttgarter Blatt für
eine Zeichnung, v, Retberg (Anzeiger für Kunde der
deutschen Vorzeit 1855, 314) und Woltmanv (Hol-
bein II1, 192) nahmen es für einen Holzschnitt;
V. Eye (Dürer, 34) und Passavant (Peintre-Graveur
III, 226) vermochten nicht über diese technische
Frage zu einer Entscheidung zu gelangen. Der
Dürer'sche Ursprung der Komposition wurde bloß
durch Waagen (Kunstdenkmäler in Wien II, 158)
angefochten, der das Wiener Blatt für ein Werk
Baldung's hielt und der Stuttgarter Kopie keine Er-
wähnung that. Themsing endlich hat in einem Auf-
satz in „Zahns Jahrbüchern" 2, 216ff. energisch zu
der Frage Stellung genommen, indem er das Wiener
Blatt nach Waagen's Vorgang für ein Werk Bal-
dung's, dessen Kopie in Stuttgart für einen Holz-
schnitt und die Inschrift der Stuttgarter Kopie
,1497 und Monogramm" für eine plumpe Fälschung
späterer Zeit erklärte. In welche der leicht zu
unterscheidenden Stilperioden Baldung's die Zeich-
nung einzureihen sei, haben aber sowohl Waagen
als auch Thausing wohlweislich verschwiegen.

Da es — wie der Schreiber dieser Zeilen ge-
nugsam erfahren hat — nicht ratsam ist, die Rich-
tigkeit einerThansing'schen Hypothese zu bezweifeln,
 
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