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Kunstchronik: Wochenschrift für Kunst und Kunstgewerbe — N.F. 6.1895

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Staatliche Kunstpflege in Österreich im Zeitraume von 1891-1895
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https://doi.org/10.11588/diglit.5782#0135

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KUNSTCHRONIK

WOCHENSCHRIFT FÜR KUNST UND KUNSTGEWERBE.

Ankündigungsblatt des Verbandes der deutschen Kunstgewerbevereine.

HERAUSGEBER:

CARL VON LÜTZOW und DR. A. ROSENBERG

WIEN
Heugasse 58.

BERLIN SW.
Teltowerstrasse 17.

Verlag von E. A. SEEMANN in LEIPZIG, Gartenstr. 15. Berlin: W. H. KÜHL, Jägerstr. 73.

Neue Folge. VI. Jahrgang.

1894/95.

Nr. 17. 28. Februar.

Die Kunstchronik erscheint als Beiblatt zur „Zeitschrift für bildende Kunst" und zum „Kunstgewerbeblatt" monatlich dreimal, in den
Sommermonaten Juli bis September monatlich einmal. Der Jahrgang kostet 8 Mark und umfasst 33 Nummern. Die Abonnenten der „Zeit-
schrift für bildende Kunst" erhalten die Kunstchronik gratis. — Für Zeichnungen, Manuskripte etc., die unverlangt eingesandt werden,
leisten Redaktion und Verlagshandlung keine Gewähr. Inserate, ä 30 Pf. für die dreispaltige Petitzeile, nehmen außer der Verlagshandlung
die Annoncenexpeditionen von Haasenstein & Vogler, Eud. Mosse u. s. w. an.

STAATLICHE KUNSTPFLEGE IN OSTER-
REICH IM ZEITRÄUME VON 1891—1895.

Wie alljährlich, enthält der Staatsvoranschlag
für das Jahr 1895, welcher dem österreichischen
Reichsrate bei seinem Wiederzusammentritte im
Herbste des vorigen Jahres vorgelegt wurde, in der
Abteilung „Ministerium für Kultus und Unterricht"
einen besonderen Titel „Auslagen für Kunst- und
archäologische Zwecke". Bei der wachsenden Auf-
merksamkeit, mit der die staatliche Kunstpflege in
weiten Kreisen verfolgt wird, dürfte eine Darlegung,
in welcher Weise die betreffenden Kredite verwendet
werden, allgemeinerem Interesse begegnen. Die
Natur einer solchen Besprechung bringt es mit sich,
dass sich dieselbe in der Hauptsache auf trockene
Ziffern und knappe Daten beschränken muss.

Vor allem ist hervorzuheben, dass die „Aus-
lagen für Kunst- und archäologische Zwecke" für
das Jahr 1895 mit dem Gesamtbetrage von 397 871 fl.
veranschlagt sind. Im Vergleiche zur analogen
Summe des Jahres 1891 (283 892 fl.) ergibt sich eine
Steigerung des Aufwandes um 113 979 fl.

Als Kunstschulen im engeren Sinne l) nennt der
erwähnte Budgettitel die Akademie der bildenden
Künste in Wien, die Kunstschule in Krakau und die
Malerakademie in Prag. Der Aufwand für die zwei
zuerst angeführten Institute hat seit dem Jahre 1891
eine der Ziffer nach zwar nicht bedeutende, jedoch
stetige Erhöhung erfahren. Die Malerakademie in
Prag, bis zum Jahre 1894 lediglich vom Staate

subventionirt, tritt mit dem Jahre 1895 in eine
neue Phase ihrer Entwicklung, indem eine Reor-
ganisation und eventuell die Verstaatlichung der
Anstalt in Aussicht genommen ist, was durch eine
verhältnismäßig bedeutende Erhöhung des bezüg-
lichen Kredites im Budget pro 1895 seinen Ausdruck
findet. Neben der höheren Staatssubvention für die
Prager Malerakademie erscheinen im Staatsvoran-
schlage als besonderes Erfordernis die Bezüge für
zwei neu zu bestellende Lehrkräfte.

Zum Zwecke von Kunstaufträgen, Anlcäufen, Sub-
ventionen, künstlerischen Unternehmungen u. s.w. stan-
den für das Jahr 1891 25 000 fl. zur Verfügung.
Seit dem Jahre 1892 wurde dieser Kredit auf 30000 fl.
erhöht, im Staatsvoranschlage für 1895 ist er mit
dem Betrage von 40 000 fl. eingestellt.

Unter den Aufträgen, welche in diesem Zeit-
räume erteiltJ) und zum großen Teil auch vollendet
wurden, sind zunächst einige Bildnisse zu erwähnen.
So hatte Sigmund LAllemand das Porträt des Grafen
Hohenwart für den obersten Rechnungshof, Casimir
Pochwalski jenes des ehemaligen Präsidenten der
Krakauer Akademie der Wissenschaften, Dr. Majer,
für diese Akademie auszuführen. Diese beiden
Künstler sind auch gegenwärtig mit Aufträgen des
Unterrichts-Ministeriums beschäftigt, LAllemand mit
einem für die Porträtsammlung des Ministeriums
bestimmten Bildnisse des gewesenen Unterrichts-
ministers Freiherrn von Gautsch, Pochwalski mit
einem der Universität Krakau zugedachten Porträt des

1) Die Kunstgewerbeschulen und Zeichenschulen führt der
Staatsvoranschlag unter den industriellen Lehranstalten an.

1) Bezüglich der im Zeiträume von 1887—1891 erteilten
Kunstaufträge sei auf den Artikel in Nr. 13 der „Kunst-
chronik" vom 22. Januar 1891 verwiesen.
 
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