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Kunstchronik: Wochenschrift für Kunst und Kunstgewerbe — N.F. 7.1896

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Frimmel, Theodor v.: Schwankungen der Bilderpreise
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https://doi.org/10.11588/diglit.5774#0173

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Schwankungen der Bilderpreise.

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wie es gewöhnlich heißt, der Ursachen und Bedingungen,
die man so fein wie möglich zu unterscheiden sucht.
Dr. Bichard Horn hat über diese Begriffe eine sehr
lesenswerte, schöne Studie veröffentlicht („Der Kausalitäts-
begriff in der Philosophie und im Staatsrechte"), die wir
uns hier zu nutze machen wollen. Auf unsern Gegen-
stand angewendet, ist es klar, dass sich die Ursachen
(wirkenden Ursachen) der Verkäufe vereinigen und zu-
spitzen in der Verkaufsdriuglichkeit und dem Bedarf.
Die Bedingungen (latenten Ursachen) für das Zustande-
kommen hoher oder niedriger Bilderpreise sind aber
überaus mannigfach und verwickelt. Zeitpunkt, Ortlich-
keit des Handels, künstlerischer Wert der Gemälde, ihr
Alter, Erhaltungszustand, ihr Verhältnis zur allgemeinen
Geschmacksrichtung, dies alles bis herunter zu ganz
unberechenbaren persönlichen Einflüssen bedingt die
Preisbildung. Ich will nur Andeutungen geben und
keineswegs die angeführten Bedingungen hier alle durch-
sprechen. Zunächst genügt auch die Andeutung, um zu
der hochgradigen Wahrscheinlichkeit zu gelangen, dass
ein Vorhersagen künftiger Bilderpreise eine gewagte
Sache ist. Die Preisbildung ist eine viel zu verwickelte
Angelegenheit und gründet sich auf zu viel unfassbare
Voraussetzungen, um ihr mit Berechnungen ernstlich
beikommen zu können. Darum sagt man auch mit Beeilt,
dass Bilder „geschätzt" werden. Dies schließt ja nicht
aus, dass ein Teil der Schätzungssumme auf Rechnung
beruht. Man weiß z. B., dass im Laufe der jüngsten Jahre
Bembrandt riesige Preise erzielt hat, die zwischen unge-
fähr 20 000 und 400000 Mark schwanken. Letzteres war
die Summe, die, wie man hört, für das Ansloobild gezahlt
wurde. Bei der Schätzung eines Rembrandt also, der
jetzt irgendwo locker wird, müssen derlei Summen mit
in Rechnung gebracht werden, die dann freilich wieder
durch vollkommen unberechenbare oder kaum taxirbare
Umstände herabgemindert oder gesteigert werden. Es
liegt auf der Hand und entspricht der Erfahrung, dass
ein mehrfiguriges Bild besser bezahlt wird, als ein Brust-
bild oder ein Kopf, dass ein Bildnis mehr wert ist, wenn
man weiß, wen es darstellt. Überaus klar, dass schlechte
Erhaltung auf die Nachfrage dämpfend wirkt. Wer
mitten im Kunsthandelt lebt und die nötige Aufmerk-
samkeit hat, wird sich also wohl darüber klar werden,
was er augenblicklich vernünftigerweise für ein Bild
bieten kann, niemals aber wird man berechnen können,
dass sich im nächsten Jahre bei dieser oder jener Ver-
steigerung, die in Aussicht steht, eine Preisverfinsterung
für dieses oder jenes Gestirn am Kunstbimmel einstellen
wird. In Deutschland und Österreich, wo man den Wert
von Kunstsachen nicht so oft wie in Frankreich durch
öffentliche Feilbietungen ermittelt (bei minderjährigen
Erben muss in Frankreich meines Wissens jeder Kunst-
nachlass versteigert werden), spielt das Schätzen von
Bildern eine große Rolle. Leider wird es nicht immer
von berufenen Kunsthändlern, sondern gelegentlich von

Trödlern ausgeübt, die weder theoretisch noch praktisch
dafür vorgebildet sind. Eine theoretische Vorbildung ist
denn auch für die Wertbemessung alter Gemälde heute
schwer zu holen. Weder die öffentlichen Vorlesungen
über juristische Fächer noch die über kunstwissenschaft-
liche Fragen beschäftigen sich mit dieser Angelegenheit.
Das österreichische bürgerliche Gesetzbuch enthält nur
wenige dürftige Abschnitte, die hier in Frage kommen
können (§ 303 ff.), und wie unsicher ihre Deutung in
manchen Fällen ist, beweisen Meinungsverschiedenheiten,
die es hier gegeben hat. Ich möchte nicht versäumen,
mich an juristische Autoren mit der Aufforderung zu
wenden, doch einmal die Preisbildung von Kunstwerken
in den Bereich ihrer Studien und Veröffentlichungen zu
ziehen. Der Erfolg könnte nicht ausbleiben. Ist doch
dit! ganze Angelegenheit von weittragender Bedeutung!

Eine der aufdringlichsten Fragen ist hier die, in
welchem Verhältnis der Wert von Kunstsachen zu dem
von anderen Gegenständen steht. Alle Lebensmittel und
Genussmittel kann man wohl von der Vergleichung sofort
ausschließen, da sie bei ihrer Benützung aufgebraucht
werden. Andere Dinge, wie Möbel, ob einfachster oder
kunstvollster Form, werden durch Berührung gebraucht,
indem man etwas auf sie legt, stellt, indem man sich
auf sie setzt, hinstreckt. Sie werden durch den Ge-
brauch einigermaßen abgenützt. In einen Spiegel schaut
man nur hinein, wenn man ihn gebraucht. Von einer
I Abnützung ist dabei keine Rede. Jedermann wird aber
dem Spiegel einen Gebrauchswert beimessen und ihm
einen „ordentlichen oder gemeinen Preis" zuteilen, wie
es im Gesetz von 1811 gemeint ist. Auch Bilder werden
durch den Gebrauch nicht abgenützt. Denn sie sind,
verschwindende Ausnahmen von beleckten Heiligenbildern
abgerechnet, nur zum Anschauen da. Auch den Ge-
mälden kommt ein Gebrauchswert zu (wie ich ander-
wärts ausgeführt habe), auch wenn sie nicht .dazu ver-
wendet werden, um Eintrittsgeld in Ausstellungen dafür
zu erhalten. Schon die Thatsache aber, dass Millionen wirk-
lich Eintrittsgeld bezahlen, nur um Bilder anzusehen,
nicht um sie zu besitzen, würde beweisen, dass Gemälden
ein Gebrauchswert zukommt. Der Unterschied zwischen
Kunstwerken und anderen Erzeugnissen menschlicher
Thätigkeit ist ja gewiss kein prinzipieller und für
unseren Fall sind es gewiss nur Abstufungen derselben
Sache, wenn von kunstgewerblichen Malereien und von
Erzeugnissen der hohen Kunst gesprochen wird. Einen
grundsätzlichen Unterschied zwischen „freien" und „un-
freien" Künsten kann ich nicht anerkennen, und es hat
mich angenehm berührt, dass Eduard von Hartmann in
einem einschlägigen Artikel (in der „Gegenwart" 1895)
wenigstens auf die Möglichkeit eingeht, dass beide Reihen
(die der freien und unfreien Künste) „stetig und flüssig
in einander übergehen". Zweifellos ist alles eine Reihe,
in die wir, nach unserer Form zu denken, Einschnitte
machen, um Haltepunkte im Unbegrenzten zu gewinnen-
 
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