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Kunstchronik: Wochenschrift für Kunst und Kunstgewerbe — N.F. 10.1899

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"Nietenblätter"
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https://doi.org/10.11588/diglit.5773#0113

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KUNSTCHRONIK

WOCHENSCHRIFT FÜR KUNST UND KUNSTGEWERBE.

HERAUSGEBER:

ULRICH THIEME und RICHARD GRAUL

Verlag von E. A. SEEMANN in LEIPZIG, Gartenstrasse 15.

Neue Folge. X. Jahrgang. 1898/99. Nr. 14. 2. Februar.

Redaktionelle Zuschriften nimmt ausser Herrn Dr. U. Thieme, Leipzig, Erdmannstr. 17 auch Herr Dr. A. Rosenberg,
Berlin W., Heinrich Kiepertstrasse 84 entgegen.

Die Kunstchronik erscheint als Beiblatt zur „Zeitschrift für bildende Kunst" und zum Kunstgewerbeblatt" monatlich dreimal, in den Sommer-
monaten Juli bis September monatlich einmal. Der Jahrgang kostet 8 Mark und umfasst 33 Nummern. Die Abonnenten der „Zeitschrift für bildende
Kunst" erhalten die Kunstchronik gratis. - Für Zeichnungen, Manuskripte etc., die unverlangt eingesandt werden, leisten Redaktion und Verlags-
handlung keine Gewähr. Inserate, ä 30 Pf. für die dreispaltige Petitzeile, nehmen ausser der Verlagshandlung die Annoncenexpeditonen von Haas en-
stein & Vogler, Rud. Mosse u. s. w. an.

„NIETENBLÄTTER".')

Nachdem die klassicistische Reaktionsperiode
in Deutschland überwunden war und man vom
Kartonstil zur Staffeleimalerei — einer Malerei, die
weit eher geeignet war, in nördlichen Ländern zu
einer Volkskunst zu werden — zurückkehrte, tauchte
die Frage auf, wie es möglich sei, in dem durch lange
Kriege verarmten Deutschland der Kunst auch eine
materielle Unterstützung zu teil werden zu lassen.
Von Privatleuten war bei den schlechten Zeiten eine
wirksame Hilfe nicht zu erwarten, und so wurde man
in ganz natürlicher Weise auf den Weg der kor-
porativen Beihilfe gedrängt; um so mehr als es sich
eigentlich um eine zwiefache Förderung der Kunst
handelte, zunächst darum, dem Publikum die Bilder
zugänglich zu machen, und dann auch deren Verkauf
zu organisieren. Um diesem Bedürfnis Rechnung zu
tragen, wurde bekanntlich 1823 in München der erste
Kunstverein gegründet. Die Gründung, welche in
ihrer Zeit offenbar eine befriedigende Lösung der
Frage bot, wurde bald in Deutschland vielseitig nach-
geahmt, und in ihrer Weiterentwicklung erwiesen sich
die Kunstvereine geraume Zeit als lebensfähig.

Es ist selbstverständlich, dass die fast ausschliess-
lich aus Liebhabern bestehenden Korporationen im-
allgemeinen wenig Empfänglichkeit neu auftauchenden

1) Wenn die Herausgeber die Anschauungen des
Autors über die Bedeutung des reproduzierenden Stiches
auch nicht zu teilen vermögen und die Thätigkeit der Unger,
Köpping, Krüger, Halm u. v. a. nicht minder hoch halten
als die Erzeugnisse mancher deutscher Originalradierer, so
glaubten sie doch diesem Artikel den Abdruck nicht versagen
zu sollen.

Problemen gegenüber besassen, schwer anpassungs-
fähig und im ganzen konservativ waren.

Ganz ins Auge fallend tritt diese konservative
Richtung in der Pflege der graphischen Künste zu
Tage. Es ist daher wohl angebracht, auf diesen Punkt
die Aufmerksamkeit der beteiligten Kreise zu lenken,
um einem Fortschritt wo möglich die Wege zu ebnen.

Fast alljährlich verteilt die Mehrzahl der deutschen
Kunstvereine unter ihre Mitglieder Blätter in Kupfer-
stich oder Radierung, die zumeist sich durch einen
höchst zweifelhaften Kunstwert auszeichnen, als Ver-
einsgaben. Diese Gaben, welche auch „Nietenblätter"
genannt wurden, waren vielleicht früher ganz ge-
eignet, Leuten, denen geringe Mittel die Erwerbung
von Gemälden unmöglich machten, einen passenden
Wandschmuck zu bieten und ihnen auch Gelegen-
heit zu geben, sich von irgend einem berühmten
Bild, welches sie nicht im Original ansehen konnten,
eine entsprechende Vorstellung zu machen. Damals
kannte man als brauchbares Reproduktionsmittel ja
nur den Kupferstich, dem sich erst später auch die
Radierung wieder zugesellte. — Diese Verfahren
lieferten aber keine genaue Reproduktion, sondern
nur eine sogenannte Übersetzung, eine „freie Nach-
dichtung" des Originales. In ihrer reproduktiven
Eigenschaft werden beide Verfahren in neuerer Zeit
im allgemeinen durch die mechanischen Reproduk-
tionsverfahren (Photographie, Lichtdruck, Heliogra-
vüre u. s. w.), die wirklich ein getreues, objektives
Nachbild ihres Originales geben, bedeutend übertroffen.

Hier taucht auch eine ästhetische Frage auf! Hat
die einfarbige Wiedergabe eines farbig gedachten und
gemachten Bildes eine ästhetische Berechtigung, wenn
sie als selbständiges Kunstblatt auftritt? Wir ver-
neinen diese Frage und zwar aus folgenden Gründen:
 
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