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Kunstchronik: Wochenschrift für Kunst und Kunstgewerbe — N.F. 10.1899

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Zur Lehre von der "Aschaffenburger Schule"
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Zimmermann, M. G.: Jacob Burckhardt's "Erinnerungen aus Rubens"
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https://doi.org/10.11588/diglit.5773#0138

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259

Jacob Burckhardt's „Erinnerungen aus Rubens".

260

Kirchen, geflüchtet wurden. Das war wenigstens das
Schicksal des Altars der Stiftskirche zu Halle, der sich
jetzt in der Münchener Pinakothek befindet. Von dem
hl. Valentin der Aschaffenburger Stiftskirche vermutet
sogar Janitschek, und vielleicht mit Recht, dass er zu
dem Hallenser Altarwerk gehört habe.

3. In dem Meister Simon ist die Schule von
Aschaffenburg Fleisch geworden. Niedermayer war
in seinen Studien im Würzburger Kreisarchiv auf eine
Urkunde von 1545 gestossen (Kunstchronik 1881, Nr. 9),
die über ein Zahlungsarrangement zwischen der
Nachlassverwaltung Albrechts von Brandenburg und
der Witwe des Malers Simon berichtet. Sie lautet
nach Niedermayer:

Item ist man für alle schuldt So maister Simon
Malers witwe von Aschaffenburgk furgewendt nem-
lich 1000 fl. Haubtschuld vnd erschinen pension
davon darzu 1 j hundert vnd etlich fl. der rechnung
halben vber das den Newen Baw zu Aschaffenburgk
mit Ir ainsgeworden also das Sie gantz vnd gar
Zufrieden gestellt mit 1 j hundert vnd xx fl. wie
Sie sich den solches bey dem notario Winecks Sub-
stituten verzeigen vnd ist Ir Itzo 1 j c fl. von dem
claidergelt geliffert, die andern 70 fl. soln Ir uf nechst-
kunftige messs werden 150 fl. zu 15 batz—168 fl.

18 alb..... Item hat man entlehnt auss dieser kisten

1 xx fl. Zu bezalung Meister Simon Malers seligen

Wittbin zu Aschaffenburg____

Die Gläubigerin versteht sich also hierin zu
Stundung und Nachlass wegen 1) „1000fl. Haubtschuld",
2) „der erschinen pension davon", und 3) „dazu ij
hundert und etliche fl. der rechnung halben" u. s. w.
Niedermayer argumentiert nun: aus dem Zusatz „und
erschinen pension" gehe hervor, dass Meister Simon
kurfürstlicher Hofmaler gewesen sei. Diese Argu-
mentation bildet dann den Übergang zur Identifizierung
des Meisters Simon mit dem Pseudogrünewald, dem
Zeichner des Hallischen Heiltumsbuches u. s. w. Die
schwache Begründung dieser Identitätshypothese hat
Woermann alsbald (Kunstchronik 1882, Nr. 13) treffend
gekennzeichnet. Ihm kommt es problematisch vor,
dass Meister Simon überhaupt Hofmaler gewesen sei.
Mir gleichfalls. Die Urkunde scheint mir nämlich
nicht richtig ausgelegt, wenn man „Pension" nach dem
modernen Sprachgebrauch als Gehalt oder Ruhegehalt
auffasst. In der Sprache des römischen Rechts, aus
der heraus sie verstanden werden muss, heisst
pensio ursprünglich der terminsweise zu zahlende Erb-
zins des Erbpachtberechtigten, dann überhaupt jede
terminsweise zu machende Zahlung, namentlich eine
Zinszahlung. Es handelt sich vermutlich um die
fälligen Zinsen entweder eines dem geldbedürftigen
Kurfürsten von Meister Simon geliehenen Kapitals von
1000 fl. — was dem Ausdruck „Haubtschuld" nach
sehr wahrscheinlich ist — oder eines von Albrecht

noch zu entrichtenden rückständigen Honorars. Zweifel-
los ist aber dem Wortlaut nach — „und erschinen
pension davon" — dass die pension keine selbständigen
Jahresbezüge bedeutet, sondern nur eine Accession der
„1000 fl. Haubtschuld" bildet. Es liegt also nach dieser
Urkunde kein Grund vor, den Meister Simon für
einen oder für den Hofmaler Albrechts zu halten.
Er ist wohl gar kein Kunstmaler, sondern nur ein
tüchtiger und kapitalkräftiger Tünchermeister gewesen,
der — worin Niedermayer richtig vermuten mag —
die Stiftskirche ornamental ausgeschmückt hat.

Der Schluss, der aus alledem zu ziehen wäre,
lautet, dass man von einer Schule von Aschaffenburg
im Sinne der Repräsentantin einer zwischen Grünewald
und Kranach vermittelnden Kunstweise zu sprechen
nach dem gegenwärtigen Stand der Dinge nicht be-
fugt ist. ' F. R.

JACOB BURCKHARDT'S „ERINNERUNGEN
AUS RUBENS".')

Es verursacht ein wehmütig freudiges Gefühl,
wenn ein verehrter Verstorbener mit einem nachge-
lassenen Buch noch einmal auftritt und zu den Nach-
lebenden spricht. So wurde uns vor zwei Jahren, ein
Decennium nach dem Tode des Verfassers, noch ein
Band Geibel'scher Gedichte geschenkt, welche aus
einer von anderen Idealen bewegten Zeit fern und
fremd und doch so lieb und wohlvertraut herüber-
klingen. Burckhardt's Buch ist fast unmittelbar nach
dem Hinscheiden des Verfassers dem Druck über-
geben worden, aber die Spanne Zeit, welche verflossen
ist, seitdem er zum letztenmal sich öffentlich hat ver-
nehmen lassen, ist bei ihm noch weit grösser als es
bei Geibel der Fall war. Denn seit dem Erscheinen
■seiner „Geschichte der Renaissance", also seit mehr
als 30 Jahren, hat Burckhardt nichts Grösseres heraus-
gegeben, sogar die neuen Auflagen seiner früheren
Bücher hat er von anderen besorgen lassen. Die
Öffentlichkeit musste unter diesen Umständen den
Eindruck gewinnen, als wenn Burckhardt unentwegt
an den Idealen, welche er während der drei Lustren
seiner schriftstellerischen Thätigkeit, 1853—1867, auf-
gestellt hatte, festhielt, dass er dem früher Gesagten
nichts wesentliches mehr hinzuzufügen hätte und es
verschmähte, kleine Nachträge zu liefern. Wie sehr
aber wird der Leser, welcher den Baseler Gelehrten
nur aus seinen Werken, nicht aber aus späterem, per-
sönlichem Verkehr oder aus späteren, mündlichen Be-
richten anderer kennt, erstaunt sein, wenn er das
( nachgelassene Buch über Rubens zur Hand nimmt
und darin einen rückhaltlosen Verehrer des Künstlers
findet. Das ganze Buch ist ein Hymnus auf den

1) Basel, C. F. Lendorff, 1898.
 
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