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Kunstchronik: Wochenschrift für Kunst und Kunstgewerbe — N.F. 10.1899

DOI Artikel:
Ubisch, Edgar von: Über die Aufstellung und Erhaltung alter Fahnen
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https://doi.org/10.11588/diglit.5773#0233

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KUNSTCHRONIK

WOCHENSCHRIFT FÜR KUNST UND KUNSTGEWERBE.

HERAUSGEBER:

ULRICH THIEME und RICHARD GRAUL

Verlag von E. A. SEEMANN in LEIPZIG, Gartenstrasse 15.

Neue Folge. X. Jahrgang. _1898/99._ Nr. 29. 22. Juni.

Redaktionelle Zuschriften nimmt ausser Herrn Dr. U. Thiemc, Leipzig, Lnlmannstr. 17 auch Herr Dr. A. Roscnbcr^
Berlin W., Heinrich Kiepertstrasse 84 entgegen.

Die Kunstchronik erscheint als Beiblatt zur „Zeitschrift für bildende Kunst" und zum „Kunstgewerbeblatt" monatlich dreimal, in den Sommer-
monaten Juli bis September monatlich einmal. Der Jahrgang kostet 8 Mark und umfasst 33 Nummern. Die Abonnenten der „Zeitschrift für bildende
Kunst" erhalten die Kunstchronik gratis. - Für Zeichnungen, Manuskripte etc., die unverlangt eingesandt werden, leisten Redaktion und Verlags-
handlung keine Gewähr. Inserate, ä 30 Pf. für die dreispaltige Petitzeile, nehmen ausser der Verlagshandlung die Annoncenexpeditionen von Haasen-
stein & Vogler, Rud. Mosse u. s. w. an.

ÜBER DIE AUFSTELLUNG UND ERHALTUNO
ALTER FAHNEN.

Fahnen haben zu allen Zeiten als die ehrwürdig-
sten und bedeutsamsten Symbole gegolten. Eine
kunstgeschichtliche Behandlung haben sie aber leider
noch nicht gefunden.

Ihrem grossen Andenkenwert entsprechend fanden
sie nach der Ausserdienststellung früher ihren Platz
zumeist in Kirchen. Diese Sitte, anderswo noch heute
üblich, ist in Deutschland leider im Anfange des
Jahrhunderts abgekommen; in neuester Zeit hat man
sogar vielfach die alten Fahnen den Kirchen entnom-
men und in Museen übergeführt.

Hiergegen wäre nichts besonderes einzuwenden,
wenn die Stücke an den neuen Standorten gut be-
hütet würden. Es ist aber nicht zu verkennen, dass
Fahnen in Sammlungen weit schwieriger aufzustellen
sind als in Kirchen, und dass sie dort auch dem
menschlichen Getriebe, dem Licht- und Temperatur-
wechsel mehr ausgesetzt sind. Um so nötiger also,
sie recht aufmerksam zu pflegen.

Hiermit ist es leider sehr schlecht bestellt. Die
in Sammlungen, Innungshäusern u. s. w. aufgestellten
Fahnen bedürfen unbedingt einer viel grösseren
Pflege als ihnen bis jetzt zu teil geworden ist.
Meist stehen sie dort in eine Ecke gelehnt und jedem
Stoss ausgesetzt da, oder sie sind ohne Verständnis
und Pietät irgendwo rein dekorativ angebracht. Zu
einer sachgemässen Behandlung anzuregen, ist der
Zweck dieser Zeilen.

1. Die Aufstellung.
Eine Fahne, die zur Aufstellung in einem öffent-
lichen Raum bestimmt wird, hat meist ein langes
Dienstalter hinter sich, hat Wunden, die Schicksale

und Alter ihr geschlagen haben; der Stoff ist längst
hinfällig und brüchig geworden, namentlich wenn er
bemalt oder mit schwerer Stickerei belegt ist. Ein
solches Fahnentuch muss dann, wenn nicht besondere
Vorrichtungen getroffen werden, frei herabhängen,
hat somit, während es vor Schwäche auseinanderfallen
will, noch das eigene Gewicht zu tragen.

Das ist nun in erhöhtem Masse der Fall, wenn
die Fahnenstange senkrecht oder schräg steht. Dann
hängt das ganze Gewicht des Tuches an einem Punkt,
nämlich der oberen Nagelecke. Reisst es dort aus
— und es muss reissen —, so hat das ganze Fahnen-
tuch seinen Tragepunkt verloren; geschieht jetzt nichts,
so geht es zu Grunde.

Dies zu verhindern, müssen die Fahnen wieder
nach alter Art aufgestellt werden, also so, dass die
Stange wagerecht steht. So gestellt, hängt das Tuch
dann wenigstens in der ganzen Breite gerade herab,
und sein Gewicht ist auf die ganze Breite verteilt.
Solche Aufstellung sieht man auf niederländischen
Bildern des 17. Jahrhunderts; sie ist in England
immer beibehalten und England hat daher auch die
meisten, zum Teil uralten Fahnen. Bei uns wird
von dieser einzig natürlichen Aufstellung wohl nicht
immer aus Unverständnis abgewichen, sondern weil
man diese zerrissenen Stücke bereits als geopfert an-
sieht und weil die wagerecht gestellte Stange gewisse
Höhen und Weiten der Ausstellungsräume erfordert,
die nicht immer vorhanden sind. Trotzdem dürfen
die Stangen nur wagerecht gestellt werden. Ist hier-
für kein Platz zu schaffen, so muss man die Fahnen
entweder aufgerollt aufstellen, wie es ja auch mit
allen noch im Gebrauch befindlichen Fahnen ge-
macht wird, oder sie müssen wieder in die Kirchen,
in Rathäuser u. s. w.
 
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