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Kunstchronik: Wochenschrift für Kunst und Kunstgewerbe — N.F. 14.1903

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Der internationale kunsthistorische Kongress in Innsbruck
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Berliner Brief, [1]
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https://doi.org/10.11588/diglit.5810#0017

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Berliner Brief

1 2

Tagung übernimmt der ständige Ausschuss wieder die Ge-
schäfte. Zu seiner Ergänzung wird am Orte des Kongresses
rechtzeitig ein Ortsausschuss gebildet, der in Verbindung mit
dem geschäftführenden Vorstand des ständigen Ausschusses
idlc erforderlichen Massnahmen trifft.

VI. Der stündige Ausschuss besteht auf die Dauer
von sechs Jahren. Sieben Mitglieder werden vom Kongress
erwählt mit dem Recht der Selbstergänzung und Erweiterung
der Anzahl durch. Kooptation. Der ständige Ausschuss kon-
stituiert sich selbst: er wählt aus seiner Mitte den Vor-
sitzenden, dessen Stellvertreter, sowie den Schrift-
führer und den Schatzmeister, die zusammen den ge-
sell ä ft führenden Vorstand bilden.

Der ständige Ausschuss ist der fortdauernde Träger der
Institution der kunsthistorischen Kongresse. Er wird ins-
besondere mit folgenden Geschäften betraut:

1. Hat die Versammlung aus irgend einem Grunde für
die nächstfolgende Tagung keine Orts- und Zeitbestimmung
getroffen, //der wird die Ausführung eines solchen Beschlusses
unmöglich, so hat der Ausschuss für einen geeigneten
Kongressort Sorge zu tragen und die Zeit zu bestimmen.
Er veranlasst die Bildung des jeweiligen Ortsausschusses,
der alle erforderlichen Vorbereitungen und die Erledigung
aller am Kongressorte selbst sich ergehenden Geschäfte über-
nimm/.

2. Er stellt in Verbindung mit dem Ortsausschuss die
vorläufige Tagesordnung für die Versammlung fest und sorgt
besonders für die Vorträge und wissenschaftlichen Anliegen
der Kongresse. Anmeldungen für Vorträge, Referate, Mit-
teilungen, Anregungen u. s. w. sind in der Zwischenzeit an
den ständigen, später bis zu einem angesetzten Termin an
den jeweiligen Ortsausschuss zu richten. Ständiger und Orts-
auschuss beschliessen gemeinsam über die Zulassung u. s. w.
In zweifelhaften Fällen entscheidet der geschäftführende
Vorstand des ständigen Ausschusses. Vorträge sollen in der
Regel die Dauer von Dreiviertelstunden nicht überschreiten,
Referate und Mitteilungen höchstens eine Viertelstunde bean-
spruchen. Nachträgliche Aufnahme in die Tagesordnung ist
nur auf Beschluss des Vorstandes möglich.

it. In der Zwischenzeit von Kongress zu Kongress sorgt
der ständige Ausschuss für sämtliche diese Institution als
solche betreffenden Obliegenheiten und fördert die ihm auf-
getragenen, vom Kongress beschlossenen Massnahmen, so/reit
nicht besondere Kommissionen mit eigener Vollmacht eingesetzt
worden sind.

VII. I. Der geschäftführende Vorstand leitet alle
Geschäfte des ständigen Ausschusses der kunsthistorischen
Kongresse. An seiner Spitze steht der Vorsitzende, der
alle Aktenstücke beglaubigt und in allen Angelegenheilen die
letzte Entscheidung giebt. Er eröffnet und schliesst die
kunsthistorischen Kongresse persönlich oder bevollmächtigt
dazu ein Mitglied des ständigen. Ausschusses. Er Stellt die
Tagesordnung der Kongresse, die vom jeweiligen Ortsausschuss
und dem Schriftführer des ständigen Ausschusses vorbereitet
werden, endgültig fest. Ebenso führt er den Vorsitz in allen
besonderen Kommissionen, die nicht durch Kongressbeschluss
selbständig abgezweigt worden sind.

Beim Vorsitz werden die Akten über die laufenden Ge-
schäfte des ständigen Ausschusses sowie das Archiv der
kunsthistorischen Kongresse bewahrt.

2. Der Stellvertreter des Vorsitzenden übernimmt
alle Funktionen des letzteren selbstverständlich sobald dieser
an deren Ausübung verhindert ist. Auf besonderen Wunsch
des Vorsitzenden kann diese Vertretung auch teil/reise erfolgen.
Unter Umständen wird der Stellvertreter auch die Funktionen
des Schriftführers übernehmen. besonders ad Interim wenn
ein Personenwechsel für dieses Amt eintreten mttss.

3. Der Schriftführer besorgt die laufenden Korrespon-
denzen des Ausschusses im Einvernehmen mit dem Vor-
sitzenden und führt die Mitgliederliste regelmässig fort. Er
hat mit dem jeweiligen Ortsausschüsse die Tagesordnung der
Kotigresse vorzubereiten und zur endgültigen Feststellung dem
Vorsitzenden vorzulegen. Er überwacht die Drucklegung und
Versendung des offiziellen He deines über die Verhandlungen
der Kongresse. Nach Abschluss des Druckes werden die
Akten über jeden Kongress dem Archiv einverleibt.

Sind gleichzeitig der Vorsitzende und dessen Stellvertreter
behindert, so kann der Schriftführer interimistisch die Lei-
tung der Geschäfte übernehmen.

4. Der Schatzmeister nimmt die vom jeweiligen Ortsaus-
schuss erhobenen Beiträge entgegen und erhebt sie nachträg-
lich van allen auf dem Kongress nicht anwesenden Mitgliedern.
Ihm bleiben weitere Massregeln zur Kontrolle ivie zur Ein-
ziehung von Beiträgen, Abrechnung mit dem jeweiligen Orts-
ausschuss anheimgestellt.

Bei Behinderung des Schriftführers kann auch der
Schatzmeister dessen Funktionen übernehmen. Ist dieser
selbst behindert, kann aus freien Stücken der Schriftführer
interimistisch als Ersatzmann eintreten, doch soll, trenn
irgend möglich, sofort ein nnderes Mitglied des ständigen
Ausschusses bestellt werden und die Kassen fuhrung unmittel-
bar vom bisherigen auf den neuen Schatzmeister übergehen.

5. Schriftführer und Schatzmeister haben dem ständigen
Ausschuss Rechenschaft abzulegen. Ihr Geschäftsbericht
bedarf der Genehmigung des versammelten Ausschusses, be-
vor er dem Kongress erstattet wird.

6. Alle vier Mitglieder des geschäftführenden Vorstandes
verpflichten sich für die Duner ihrer Amtsführung zu persön-
licher Anwesenheit auf den in dieser Zeil stattfindenden
Kongressen.

In Behinderungsfällen hat jedes Mitglied rechtzeitig dem
Vorsitzenden des ständigen Ausschusses davon Anzeige zu
machen.

Niederlegung eines Amtes ist nur in den Zwischenzeiten
zwischen den Kongressen, nicht während der Vorbereitung
und Erledigung derselben gestaltet.

VIII. Die gedruckten Statuten werden vom Vorstand allen
Fachgenossen verabfolgt. Kindel ein Kongress ausserhalb
des deutschen Sprachgebietes statt, so hat der Ortsausschuss
eine Ubersetzung der Statuten in die Landessprache drucken
zu bissen und zugleich mit der Einladung und der Tages-
ordnung auszugeben.

IX. Der offizielle Bericht über die Verhandlungen der
kunsthistorischen Kongresse ist. soweit der Vorrat reicht, für
den jedesmal festzusetzenden Preis käuflich bei der Bezugs-
quelle. Bibliotheken und kunsthistorische Institute können
sich für den festen Preis von zwei Mark abonnieren.

Die Satzungen wurden in dieser Form vom Kongress
angenommen. Darauf folgte der Bericht der beiden
Revisoren der Rechnungslegung des Schatzmeisters Prof.
7?«?/f/-München und diesem wurde Entlastung erteilt.

(Fortsetzung folgt.) M. O. Z.

BERLINER BRIEF

Die nervöse Unruhe, die seit etwa fünf Jahren das
Berliner Kunstleben erfasst hat, ist noch immer nicht auf
ihrem Höhepunkte angelangt. Wir haben hier eine »Kunst-
blüte«, dass dem ernsten Beobachter recht ängstlich zu
Mute werden kann. Wir schreiten nicht, wir rennen, toben,
stürzen vorwärts zu unbekannten Zielen. Und in atem-
losem Lauf jagen von der andern Seite her die Eindrücke
uns entgegen und an uns vorüber. Es ist nicht, als be-
trachteten wir einzelne Werke, sondern als drehe sich un-
aufhörlich vor unsern gemarterten Augen ein Kunstkaleido-
 
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