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Kunstchronik: Wochenschrift für Kunst und Kunstgewerbe — N.F. 14.1903

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Gümbel, Albert: Agnes Dürerin und ihre Stipendienstiftung, [1]
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Verschiedenes / Inserate
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https://doi.org/10.11588/diglit.5810#0076

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129

Bücherschau

130

dergestallt, das er zuvor von etlichen predigern alhie
verhört werde, ob er darzu tüglich sey vnnd ains
stillen eingezogen wesens sey, wo er dann also tüglich
erfunden würt, so sollen im meine Herrn, die losunger,
söllich Stipendium fünff Jar lanng nacheinannder ver-
leyhen, Doch so soll bey gedachten Herrn, den
Losungern, steen ain Jar lanng oder zway zu er-
strecken; es soll auch ein yedklicher, der sollich
Stipendium annymbt, gemelten Herrn, den Losungern,
zusagen, das er nach verscheinung der Zeit seines
Studirens sich wider zu meinen Herrn füegen vnnd
gegenwertig sein wöll, ob mein Herrn in zu ainem
prediger oder pfarrer oder Kirchenampt brauchen
wollen, das er in vor menigklich dienen wöll vnd
soll .vmb zimliche belonung; er soll auch, so lanng
er das Stipendium hat, sich nit vereelichen, sollichs
soll im von mein Herrn starck eingepunden werden
vnnd ob Herr Johann Müllner, Licenciat, ain Sun
hat, der da begert zu studiren in der Heyligen
geschryfft, So soll im sollich Stipendium verlihen
werden vnnd so ferrn, das er ain prediger wöll
werden, so soll es im vor menigklich verlihen werden,
ainem Sun, vnnd nit mer vnd wo er aber noch nit
geschickt were darzu vnd zu jung wer darzu, So sol
man dieweyl ain anndern annemen, der ains armen
Hanndtwercks Mans Sun sey vnnd auch Burgers
kynndt sey, auff das man sollich' gellt nit feyren lass,
wo aber Johann Müllner ain Sun hat, der geschickt
wer zu studiren in der Heyligen schryfft, so soll
man im sollich Stipendium vor menigklich verleyhen,
vor anndern allen; auch will ich, das (man) sollich
Stipendium weder vor im noch nach im kainem
andern soll verlihen werden, dann was der armen
Hanndtwercks Ieut Burgers Sün sind, die ire kinder
gern in der Heyligen geschryfft Studiren wollten
lassen vnnd ist in irem vermügen nit; sollichen soll
es für vnnd für jerlich verlihen vnnd geben werden
vnnd ist derwegen an mein Herrn, die Losunger,
mein ganntz fleissige bit, sie wollen solliche Ver-
waltung zu der Ere Gottes vnnd gemeins nutz für-
genumen, günstlich verwallten vnnd bey ainem Erbern
Rathe sollichs getreulich fürdern vnnd von Got des
Lons gewartten vnnd ich will auch mein Herrn ge-
betten.haben, si wollen [das] ewig gellt annderstwo
nit hinwennden oder geben, dann den, die da begern
zu studiren in der Heyligen schryfft vnnd götlichem
wort vnnd das sy auch prediger wollen werden vnnd
sonnst nit«.

Was lehrt uns nun dieses Fragment neues gegen-
über dem bisher über diese Stiftung bekannt ge-
wordenem? Thausing (a. a. O., S. 152) sagt über
dieselbe, nachdem er den »an Galli« 1524 erfolgten
Rentenkauf von 50 Gulden erwähnt hat: »Es ist das-
selbe Kapital, dessen Zinsen Dürer's Witwe nach-
mals ein Jahr vor ihrem Tode einer Stiftung für
Studenten der Theologie widmete«. Seine Quellen
sind die bekannte Äusserung Melanchthon's hierüber
und eine Notiz in Will's Gelehrtenlexikon, vermutlich
hat er auch die Angaben benutzt, welche der könig-
liche Archivsekretär M. Maximilian Mayer (aus welchen
Quellen ist leider nicht ersichtlich) in seinem Werkchen

Albrecht Dürer, Nürnberg, 1840 macht. Dieser sagt
dort pag. 11: »Frau Agnes Dürerin, starb am 28.
Dezember 1539, nachdem sie in ihrem, am 22. Ok-
tober 1538 (!)1) errichteten Testament verordnet hatte,
dass die Zinsen von den 1000 fl., um welche Albrecht
Dürer secunda post Galli 1524 50 fl. ewigs Geld
(welches aber sabbato post Leonhardi 1534 auf 40 fl.
herabgesetzt wurde) erkauft hatte, jährlich dem Sohne
eines Bürgers und armen Handwerksmanns, der
Theologie studiert, fünf Jahre lang gegeben werden
solle. Zu Exekutoren ernannte sie die beiden
Losunger«. Zucker, Albrecht Dürer, pag. 156 und
Anm. 4, folgt Thausing und fügt noch bei, dass
sich Spuren dieser Stiftung in den Akten des König-
lichen Kreisarchivs Nürnberg bis zum Jahre 1634
verfolgen lassen. Es ist ohne weiteres ersichtlich,
dass unsere Kenntnis der Dinge durch den mit-
geteilten Auszug aus dem Testamente in manchen
Punkten berichtigt und erweitert wird. Nicht mit 50,
sondern nur mit 40 Goldgulden jährlich war das
Stipendium dotiert, ganz unbekannt ist, soweit er-
sichtlich, die Thatsache, dass jenes Ewiggeld zunächst
die Schwester der Erblasserin auf Lebenszeit geniessen,
sowie, dass die erste Anwartschaft auf das Stipendium
einem Sohne des Licentiaten Johann Müllner zu-
stehen sollte. Vor allem aber sehen wir in diesem
Aktenstück einen neuen Beleg dafür, dass Thausing's
»Rettang« der viel verläumdeten Frau zu Recht besteht.
Frömmigkeit, herzliche Gesinnung gegen Geschwister
und Freunde, praktischer Sinn sprechen aus dem-
selben zu uns. Nicht oft genug kann Frau Agnes
es wiederholen, dass ihr Vermächtnis dem Sohne
eines armen Mannes zu gute kommen solle; aus der
Vorschrift, dass der Bedachte ein »Prediger werden
soll, blickt wohl unschwer die aufrichtige Erbauung
hervor, welche sie so manchmal in der Predigt des
Gotteswortes gefunden haben mochte.

(Fortsetzung folgt.)

BÜCHERSCHAU
Pigmentdrucke nach Gemälden der Herzoglichen Ge-
mäldegalerie in Braunschweig. II (Schluss-Serie). Folio-
grösse, ca. 22X29 cm. Unaufgezogen ä M. 1.— Verlags-
anstalt F. Bruckmann-München.

Der Publikation von Pigmentdrucken nach Gemälden
der Münchner Pinakothek, des Städel'schen Instituts und
der Karlsruher Galerie hat Bruckmann zwei Serien von
Aufnahmen der Herzoglichen Gemäldegalerie in Braun-
schweig folgen lassen. Mit den 1900 herausgegebenen
282 Blättern enthält diese jetzt vollständige Kollektion
nunmehr 379 Nummern, giebt also fast alle Bilder
von Belang aus der Braunschweiger Galerie wieder.
Auf den Wert und die Bedeutung dieser guten licht-
beständigen und handlichen Drucke für den Liebhaber
wie den Forscher wurde bereits früher, speziell noch in
Nummer 6 des Jahrgangs XII der Kunstchronik hinge-
wiesen. Besonders dankenswert ist es, dass wieder von
figurenreichen oder im Detail wichtigen Bildern mehrere
Teilaufnahmen gemacht wurden, z. B. von Rembrandt's
»Familienbild mit den drei Kindern«, von Rembrandt's
»Christus und Magdalena «, von Jan Steen's »Eheverschrei-

1) Auch für dieses wichtige Datum wird uns kein
urkundlicher Beleg gegeben.
 
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