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Kunstchronik: Wochenschrift für Kunst und Kunstgewerbe — N.F. 18.1907

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Schumann, Paul: Siebenter Tag für die Denkmalpflege, [1]
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KUNSTCHRONIK

WOCHENSCHRIFT FÜR KUNST UND KUNSTGEWERBE

Verlag von E. A. SEEMANN in Leipzig, Querstraße 13

Neue Folge. XV11I. Jahrgang 1906/1907 Nr. 1. 12. Oktober

Die Kunstchronik erscheint als Beiblatt zur »Zeitschrift für bildende Kunst« und zum »Kunstgewerbeblatt« monatlich dreimal, in den Sommer-
monaten Juli bis September monatlich einmal. Der Jahrgang kostet 8 Mark und umfaßt 33 Nummern. Die Abonnenten der »Zeitschrift für bildende
Kunst« erhalten die Kunstchronik kostenfrei. — Für Zeichnungen, Manuskripte usw., die unverlangt eingesandt werden, leisten Redaktion und
Verlagshandlung keine Gewähr. Alle Briefschaften und Sendungen sind zu richten an E. A. Seemann, Leipzig, Querstraße 13. Anzeigen 30 Pf. für
die dreispaltige Petitzeile, nehmen außer der Verlagshandlung die Annoncenexpeditionen von Haasenstein & Vogler, Rud. Mosse usw. an.

SIEBENTER TAG FÜR DENKMALPFLEGE

Der siebente Tag für Denkmalpflege hat am 27.
und 28. September in Braunschweig stattgefunden;
in Verbindung mit dem zweitägigen Besuche in Hil-
desheim hat er den Teilnehmern wieder reiche An-
regungen gebracht und von neuem seine Lebens-
fähigkeit und Notwendigkeit erwiesen. Fast alle deut-
schen Staaten hatten Vertreter entsendet, als Vertreter
der rumänischen Regierung war Professor Tsigara-
Samurcas erschienen, aus England Baldwin Brown,
der Verfasser des vortrefflichen Buches »The care of
ancient monuments«. Der Tag war stärker besucht
als alle vorausgehenden: das Teilnehmerverzeichnis
nannte gegen 250 Namen. Allerdings ist er etwas
einseitig zusammengesetzt: die Hälfte, vielleicht sogar
mehr als die Hälfte, sind Architekten, während von
Kunsthistorikern nur etwa ein Dutzend anwesend
sind, was natürlich sehr zu bedauern ist. Vollzählig
sind die preußischen Konservatoren erschienen, dazu
kommen Regierungsbeamte, Bürgermeister und Stadt-
räte als Vertreter der deutschen Städte, die dem Tage
erfreulicherweise auch viel Interesse entgegenbringen,
und einzelne Vertreter anderer Stände, die an der
Denkmalpflege Anteil nehmen. Ein entschiedener
Mangel ist, daß der Tag für Denkmalpflege und der
Verein Heimatschutz, deren Bestrebungen gar nicht
voneinander zu trennen sind, ihre Hauptversamm-
lungen getrennt abhalten. Der Verein Heimatschutz
tagte einige Tage darauf in München. Auf beiden
Tagen wurde der Antrag gestellt, künftig gemeinsam
zu tagen und hier wie dort dem Vorstand überwiesen.
Bei beiderseitigem guten Willen läßt sich eine Ver-
einigung ohne alle Schwierigkeiten erreichen. Daß
der Tag für Denkmalpflege mit dem Gesamtverein
deutscher Geschichts- und Altertumsvereine zusammen
stattfindet, erscheint viel weniger wichtig. Mag auch der
Tag aus dem Gesamtverein hervorgegangen sein, und
mag auch die Denkmalpflege ursprünglich auf rein
geschichtlichem Interesse beruhen, so beschäftigen
doch jetzt die ästhetischen und die praktischen Fragen
der Denkmalpflege, des Heimatschutzes und der Volks-
kunst den Tag für Denkmalpflege ausschließlich. Die
Liste der Vorträge, die nichts rein Historisches auf-
weist, bestätigt das. Als Ort der nächsten Tagung
wurde allerdings zunächst mit Rücksicht auf den
Gesamtverein Mannheim gewählt, doch lagen auch

Einladungen aus Trier und Lübeck vor, und beide
wurden von der Versammlung mit lebhaftem Beifall
begrüßt.

Von wichtigen Beschlüssen des diesjährigen Tages
erwähnen wir zunächst die Resolution zugunsten
staatlichen Denkmalschutzes in Preußen, die auf An-
trag des Ausschusses einstimmig angenommen wurde.
Sie lautet:

Der Tag für Denkmalpflege begrüßt die Ein-
bringung eines Gesetzentwurfes zum Schutze gegen
Verunstaltung von Straßen und Plätzen in geschlos-
senen Ortschaften und die einmütige Annahme dieser
Vorlage im preußischen Herrenhause auf das freu-
digste und spricht die Hoffnung aus, daß die preu-
ßische Regierung dem Landtage eine neue Vorlage
vorlegen, und daß sie von beiden Häusern einmütig
angenommen werde. Der Tag betrachtet das höchst
dankenswerte Vorgehen der preußischen Regierung als
den ersten Schritt zu einer allgemeinen gesetzlichen
Regelung des Denkmalschutzes in Preußen.

Die Wiedereinbringung des wichtigen Gesetzent-
wurfes ist deshalb notwendig, weil das preußische
Abgeordnetenhaus ihn nicht verabschiedet hat, so daß
die Annahme durch das Herrenhaus unwirksam bleibt.

Weiter wurde nach einem Vortrage des Amts-
richters Dr. Lennep über die Denkmalpflege
im bergischen Lande auf Antrag des Oberbürger-
meisters Dr. Struckmann-Hildesheim einstimmig fol-
gende Resolution angenommen:

Der Tag für Denkmalpflege begrüßt freudig die
Bestrebungen des Ausschusses für die bergische Bau-
weise und hofft namentlich, daß es gelingen werde,
eine Reihe der schönen bergischen Bürgerhäuser zu
erhalten.

Der Typus des bergischen Hauses hat sich von
1750—1820 ausgebildet und ist im wesentlichen ein
reizvoller Fachwerkbau mit Schieferdach, teils nieder-
sächsisch, teils fränkisch beeinflußt; Rokoko, Louis XVI.
und Empire haben das Haus, das zwischen Sieg und
Wupper heimisch ist, dekorativ bestimmt. Der Aus-
schuß zur Erhaltung und Pflege der bergischen Bau-
weise will mit Unterstützung mehrerer Stadtverwal-
tungen ein Werk von 80—100 Tafeln herausgeben,
ist auch bemüht, wenigstens einige von den alten
bergischen Häusern, die mehr und mehr verschwin-
den, zu erhalten.

Von den Arbeiten des Tages ist zunächst das
 
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