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Kunstchronik: Wochenschrift für Kunst und Kunstgewerbe — N.F. 19.1908

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Schleinitz, Otto von: Die Winterausstellung in der Londoner Akademie
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Gottschewski, Adolf: Freier Museumsbesuch für Kunsthistoriker
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Verschiedenes / Inserate
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https://doi.org/10.11588/diglit.5784#0198

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373

Freier Museumsbesuch für Kunsthistoriker — Nekrologe

374

Sammlung von 26 Werken Hogarths auf. Eine der-
artige Kollektion des Meisters wurde bisher niemals
vereinigt und was hierbei hauptsächlich ins Gewicht
fällt, ist der Umstand, daß mit Ausnahme eines ein-
zigen satyrischen Gemäldes »Der Jahrmarkt in South-
wark« (Nr. 84) aus dem Besitz des Herzogs von
Newcastle, wir gute Porträts, anziehende Gruppen-
bilder und interessante Konversationsstücke vor uns
sehen. Gerade bei diesen Werken wird vielfach die
Frage erörtert, ob in einzelnen Fällen der Kupferstich
oder das Gemälde das Original bildete. Wir erkennen,
daß er nicht nur Moral predigen, sondern auch malen
konnte! »Der Angler« (Nr. 113) zeigt, daß Hogarth
ein Morland-Sujet 50 Jahre früher wie dieser und zu-
gleich eine gute Landschaft komponieren konnte.
Unter der großen Anzahl von Skizzen will ich nur
den »Korsettmacher« erwähnen, der sein Machwerk
einer Dame anprobiert, ein ebenso delikates wie reiz-
volles Bild (Nr. 100). Selbst wenn dies oder jenes
Werk Hogarth nicht unbedingt hier zugewiesen werden
kann, so hat sich doch die Akademie ein außer-
ordentliches Verdienst erworben, einen Meister, der
als Begründer der englischen modernen Malerei an-
erkannt wird, so umfassend vorzuführen. —

O. v. SCHLEINITZ.

FREIER MUSEUMSBESUCH FÜR KUNST-
HISTORIKER
Da der Abwesende meist Unrecht hat, so ist mein An-
trag, den ich beim VIII. Internationalen Kunsthistorischen
Kongreß eingebracht hatte, dort aber nicht begründen konnte,
weil es mir unmöglich war, den Kongreß zu besuchen,
etwas eilig erledigt worden, trotzdem er eine weitgehende
praktische Bedeutung hat. Ich möchte darum auf meinen
Vorschlag nochmals von dieser Stelle aus die Aufmerksam-
keit der Fachgenossen richten. Er bezweckt die Schaffung
eines »Permesso«, wie ihn Italien Kunsthistorikern zur
Verfügung stellt, und lautete:

»Der Kunsthistorische Kongreß wolle beschließen:
Der Mangel einer Legitimation, welche den Fachgenossen
ohne Zeitverlust den freien Eintritt in die deutschen
und österreichischen Museen und öffentlichen Monumente
sichert, ist ein Mißstand, welcher der Abhilfe bedarf.
Es sollen Verhandlungen darüber eingeleitet werden, daß
inWien und Berlin Legitimationskarten ausgegeben werden,
welche zum freien Besuch der Museen und Monumente
auch an Zahltagen, und zwar mit reciproker Gültigkeit,
in Deutschland, Österreich und auch für die städtischen
Museen berechtigen.«
Die Notwendigkeit einer solchen Eintrittskarte trat
mir vor Augen, als ich in diesem Sommer seit einigen
Jahren zum erstenmal wieder in Deutschland reiste und
die Kostspieligkeit des Museumsbesuches mit den liberalen
Erleichterungen, die man in Italien findet, verglich.

Dort erhält man bekanntlich nach Einsendung eines
Beleges über seine Eigenschaft als Kunsthistoriker (als
solcher Beleg wird z. B. eine gedruckte Arbeit angesehen)
inneihalb von 8—10 Tagen eine Karte, welche zum freien
Eintritt in alle dem Staate gehörigen Museen, Galerien,
Ausgrabungen und nationalen Monumente berechtigt. Mit
irgendwelchen Schwierigkeiten ist die Erhaltung des Per-
messo nicht verknüpft und gegenteilige Erfahrungen werden
meist auf Nichtbeachtung einer der über die Erteilung des Per-
messo bestehenden Vorschriften zurückzuführen sein. Für
städtische Sammlungen und für solche, die besonderen

Körperschaften angehören, gilt der Permesso des Ministeriums
nicht. Diese haben aber zum sehr großen Teil die Ge-
wohnheit, den Inhabern der Karten dei Ministeriums eben-
falls ohne weiteres, d. h. bei Vorzeigung der Karte an der
Kasse, freien Eintritt zu bewilligen. Man kann darum in
Italien wochenlang reisen, ohne bemerkenswerte Aufwen-
dungen für Eintrittsgelder machen zu brauchen. Man kann
in den Museen ein- und ausgehen, ohne daß jede Nach-
prüfung einer Kleinigkeit durch ein Eintrittsgeld besteuert
wird.

In Deutschland besteht keinerlei derartige Erleichte-
rung. Man kann wohl in einigen Museen freien Eintritt
erhalten, wenn man sich an die Direktion wendet, aber
erstens findet man den Direktor häufig nicht anwesend,
zweitens langt bei kurzem Aufenthalt die Zeit nicht dazu,
drittens paßt es nicht jedem, eine persönliche Gefälligkeit
in Anspruch zu nehmen. Da nun die Eintrittsgelder in
Deutschland meist recht ansehnlich, an manchen Tagen
und zu manchen Stunden besonders erhöht sind, auch der
Fall vorkommt, daß die Besichtigung eines einzelnen Kunst-
werkes noch ein hohes Extra-Eintrittsgeld kostet, so sieht
man sein Reisebudget durch die Kosten des Museumsbe-
suches fühlbar belastet.

Es handelt sich also bei meinem Antrag um eine wirt-
schaftliche Frage. Sie dieses ihres Charakters willen als
nicht in den Rahmen des Kongresses gehörig anzusehen,
wozu bei einem der Redner die Neigung bestand, ist aber
durchaus unrichtig. Die Verhandlungen des Kongresses
drehten sich zum großen Teil um Geldfragen, z. B. wäre
die Frage nach einer »entsprechend ausgestatteten wissen-
schaftlichen Zeitschrift« innerhalb von fünf Minuten gelöst,
wenn vorher die »wirtschaftliche Frage« erledigt wäre.
Gerade in unserem Fache hat die wissenschaftliche Arbeit
eine nur allzu schwere wirtschaftliche Bedingtheit. Und
wo in irgend einem Punkte diese erleichtert wird, da haben
wir eine Förderung der Wissenschaft zu begrüßen.

Um im einzelnen meinen Antrag näher zu behandeln,
sei zunächst betont, daß er erstrebt, mit der kleinsten
Mühe die umfassendste Erleichterung zu erzielen. Darum
verlangt er, daß die in Wien ausgegebenen Freikarten
auch im Deutschen Reiche gelten und umgekehrt, damit
nicht eine doppelte Bemühung nötig ist. Es dürfte nicht
schwer halten zwischen den beteiligten Verwaltungen, die
allerdings ziemlich zahlreich sind, darüber ein Einvernehmen
zu erzielen. Was nun die städtischen Museen anlangt, so
wurde auf dem Kongresse eingeworfen, ob der Staat das
Recht hat, für die von ihm ausgegebenen Karten auch bei
den städtischen Museen Geltung zu verlangen. Selbstver-
ständlich hat er das Recht nicht. Es wird aber wohl selten
nur bei der Verwaltung von städtischen Museen dagegen
Widerstand erhoben werden, sich der Reihe der für den
Forscher freien Museen anzuschließen. Ein Verzeichnis
der städtischen Museen, welche den Inhabern der staat-
lichen Freikarte ebenfalls freien Eintritt gewähren, könnte
auf der Rückseite der Karte mitgeteilt werden.

Es ist nicht zu bezweifeln, daß der Vorstand des
Kunsthistorischen Kongresses, der mit weiteren Erwägungen
über die in meinem Antrag enthaltene Forderung betraut
ist, mit Energie ihre Verwirklichung verfolgen und daß es
ihm bald gelingen wird, die Besteuerung der kunstwissen-
schaftlichen Arbeit durch die Museen, welche die geldbe-
dürftigen italienischen Sammlungen stets unterlassen haben,
auch in deutschen zu beseitigen, adolf oottschewski

NEKROLOGE

Am 6. April verschied in Leipzig nach kurzer Krankheit
im einundachtzigsten Lebensjahre der Verlagsbuchhändler
Stadtrat Alphons Dürr (geb. 21. Januar 1828 in Leipzig),
 
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