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Kunstchronik: Wochenschrift für Kunst und Kunstgewerbe — N.F. 20.1909

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Gronau, Georg: Neue Dokumente zur Jugendgeschichte Raffaels
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https://doi.org/10.11588/diglit.5951#0081
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KUNSTCHRONIK

WOCHENSCHRIFT FÜR KUNST UND KUNSTGEWERBE

Verlag von E. A. SEEMANN in Leipzig, Querstraße 13

Neue Folge. XX. Jahrgang 1908/1909 Nr. 10. 25. Dezember.

Die Kunstchronik erscheint als Beiblatt zur »Zeitschrift für bildende Kunst« und zum »Kunstgewerbeblatt« monatlich dreimal, in den Sommer-
monaten Juli bis September monatlich einmal. Der Jahrgang kostet 8 Mark und umfaßt 33 Nummern. Die Abonnenten der »Zeitschrift für bildende
Kunst« erhalten die Kunstchronik kostenfrei. — Für Zeichnungen, Manuskripte usw., die unverlangt eingesandt werden, leisten Redaktion und
Verlagshandlung keine Gewähr. Alle Briefschaften und Sendungen sind zu richten an E. A. Seemann, J.eipzig, Querstraße 13. Anzeigen 30 Pf. für
die dreispaltige Petitzeile, nehmen außer der Verlagshandlung die Annoncenexpeditionen von Haasenstein & Vogler, Rud. Mosse usw. an.

NEUE DOKUMENTE

ZUR JUGENDGESCHICHTE RAFFAELS

Wer einmal den Versuch macht, Raffaels Bio-
graphie auf jene allereinfachsle Form zurückzuführen,
die man in der historischen Disziplin »Regesten«
nennt, — ein Hilfsmittel, beiläufig bemerkt, in ver-
worrene Dinge Klarheit zu bringen, dessen sich die
Kunstwissenschaft noch zu selten bedient —, dem
wird mit peinlicher Klarheit sich verdeutlichen, daß
wir über die ganze Periode seiner Jugend bis ein-
schließlich seiner Übersiedlung nach Rom eigentlich
so gut wie nichts Tatsächliches wissen. In kaum
mehr als zehn Urkunden erscheint bis zum Ende des
Jahres 1508 Raffaels Namen; und auch hier immer
im Zusammenhang mit gerichtlichen Vorgängen,
die sich zumeist auf unerquickliche Familienverhält-
nisse beziehen, also für das, was uns interessiert,
gar nichts ergeben. Erst in der römischen Zeit, be-
sonders seit dem Jahre 1515, sind wir so glücklich,
reichlichere Nachrichten auch über die Kunstwerke
zu besitzen, obgleich j'a selbst hier genug Lücken
bleiben.

Die Folge dieses gänzlichen Mangels an Tatsachen,
auf denen man fußen kann, ist die Unklarheit über
den künstlerischen Bildungsgang des Meisters gewesen.
Hier verbreiteten erst Morellis auf intimer Kenntnis
und subtiler Analyse beruhende Untersuchungen einiges
Licht, indem er den Einfluß, den der in Bologna aus-
gebildete Urbinat Timoteo Viti, dann der neben
Perugino am meisten hervortretende Umbrer Pintu-
ricchio auf Raffaels Entwickelung gehabt haben, auf-
deckte. Morellis Ansichten sind zwar bekämpft, aber
nicht widerlegt worden; sie haben sich überall Bahn
gebrochen, und es gibt heute wohl niemand mehr,
der die Annahme vertritt, daß Perugino allein Raffael
bis zu seinem Fortgang nach Florenz gebildet habe:
um so weniger, als dieser Maler-Unternehmer großen
Stiles in jenen Jahren ein so unruhiges Wanderleben
geführt hat, daß von einem geordneten Unterricht
durch ihn nicht ernstlich die Rede sein kann1).

Bei diesem Stand unseres Wissens gewinnen zwei
Urkunden besondere Bedeutung, die der um die

1) Die wichtige Zusammenstellung der Daten Peru-
ginos von 1495—1503 durch Cantalamessa, Arte e Storia III,
S. 369 ff. ist weder vollständig, noch genau.

Kenntnis der Kunst seiner Vaterstadt Cittä di Castello
hochverdiente Cav. Magherini-Graziani in dem eben
ausgegebenen Heft des Bollettino Umbro bekannt
gibt1): einmal weil sie uns die ersten festen Daten
über Raffael als Künstler erhalten haben, und viel-
leicht mehr noch wegen der Schlüsse, zu denen
die Interpretation dieser Dokumente die Veranlassung
bietet.

Am 10. Dezember 1500 wurde in Cittä di
Castello in der Kirche von Sant'Agostino vor dem
Notar Gentile di Giovanni Buratti ein Vertrag zwischen
den persönlich anwesenden Parteien: nämlich Andrea
di Tomaso Baroncio aus Cittä di Castello einerseits,
und den Malern Rafael di Giovanni Santi aus Urbino
und Vangelista di Andrea di Pian di Meleto anderer-
seits abgeschlossen, daß die genannten Maler ein
Altarbild für die in Sant'Agostino gelegene Kapelle
Andreas malen sollten »mit jenen Figuren, mit denen
genannter Andrea es ihnen sagen wird, in guten
Malereien und Farben, nach der Weise eines guten
Malers und Meisters«, wofür ihnen der Auftraggeber
einen Lohn von dreiunddreißig Dukaten Gold, in
drei Raten (wie üblich) zahlbar, versprach. Es folgen
die bräuchlichen gegenseitigen Versprechungen, wo-
bei der in Cittä di Castello wohnhafte Goldschmied
Baptista di Florido als Bürge fungiert; und zwar ver-
pflichteten sich die beiden Maler ihrem Bürgen gegen-
über zur Einhaltung der Bedingungen »hier in Cittä
di Castello, in Urbino und wo sonst immer« haftbar
zu sein.

Im folgenden Jahre — 1501 — am 13. September
quittierten beide vor demselben Notar über den Emp-
fang der ganzen, ihnen von sehen Andreas für das
Altarbild in Sant'Agostino zustehenden Summe, von
der sie an jenem Tag den Rest — sechzehn Dukaten
— ausgezahlt erhielten.

So weit, unter Übergehung der üblichen juristi-
schen Formeln, der Inhalt der beiden Urkunden.
Das Bild, auf das sie sich beziehen, und das danach
zwischen dem 10. Dezember 1500 und dem 13. Sep-
tember 1501 ausgeführt worden ist, stellte die Krönung
des hl. Nikolaus von Tolentino dar. Wir kennen es
aus den Erzählungen älterer Schriftsteller; Pungileoni

1) Bollettino della R. Deputazione di storia patria per
rUmbria, Vol. XIV, Fase. 1, N. 37.
 
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