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Kunstchronik: Wochenschrift für Kunst und Kunstgewerbe — N.F. 20.1909

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Die Stelle des zweiten Direktors am germanischen Museum in Nürnberg
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https://doi.org/10.11588/diglit.5951#0153

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KUNSTCHRONIK

WOCHENSCHRIFT FÜR KUNST UND KUNSTGEWERBE

Verlag von E. A. SEEMANN in Leipzig, Querstraße 13

Neue Folge. XX. Jahrgang 1908/igoo Nr. 19. 19. März.

Die Kunstchronik erscheint als Beiblatt zur »Zeitschrift für bildende Kunst« und zum »Kunstgeweibebiatt« monatlich dreimal, in den Sommer-
monaten Juli bis September monatlich einmal. Der Jahrgang kostet 8 Mark und umfaßt 33 Nummern. Die Abonnenten der »Zeitschrift für bildende
Kunst« erhalten die Kunstchronik kostenfrei. — Für Zeichnungen, Manuskripte usw., die unverlangt eingesandt werden, leisten Redaktion und
Verlagshandlung keine Gewähr. Alle Briefschaften und Sendungen sind zu richten an E. A. Seemann, Leipzig, Querstraße 13. Anzeigen 30 Pf. für
die dreispaltige Petitzeile, nehmen außer der Verlagshandlung die Annoncenexpeditionen von H aasen stein & Vogler, Rud. Mosse usw. an.

DIE STELLE DES ZWEITEN DIREKTORS
AM GERMANISCHEN MUSEUM IN NÜRNBERG

Im zweiten Heft der unter dem Titel »Der Cice-
rone« erscheinenden Halbmonatsschrift ist unter der
Überschrift »Derneue Direktor des Miinchener National-
museums« ein Artikel erschienen, in welchem die Er-
nennung des seitherigen zweiten Direktors des Ger-
manischen Museums in Nürnberg, Dr. Hans Stegmann,
zum Direktor des Bayerischen Nationalmuseums in
München mit Recht mit rückhaltloser Zustimmung
begrüßt wird. Der Verfasser dieses Artikels hat sich
aber im Schlußabsatz desselben auch mit der Frage
der Wiederbesetzung des Postens eines zweiten Direk-
tors des Germanischen Museums beschäftigt und die
Notwendigkeit der Wiederbesetzung dieses Postens
für zweifelhaft erklärt. Diese Ansicht können wir
nicht unbestritten lassen; wir sind der Meinung, daß
die Wiederbesetzung der Stelle unbedingt geboten ist.

Es ist ein Irrtum, wenn der Verfasser des Artikels
davon ausgeht, daß diese Stelle seinerzeit aus per-
sönlicher Rücksichtnahme auf den verstorbenen Di-
rektor Hans Boesch begründet worden sei, um den
langjährigen Helfer Essenweins bei der Wahl eines
Nachfolgers des letzteren nicht ungerecht zurückzu-
setzen. So war der Sachverhalt nicht. Das Direk-
torium des Germanischen Museums bestand von An-
fang an, seit Gründung der Anstalt aus einem ersten
und einem zweiten Direktor, wenn sie auch damals
diesen Titel nicht führten. Schon im Jahre 1853
hatte Dr. Hans Frhr. von und zu Aufseß sich seinen
Schwiegersohn, den Rektor der Gewerbeschule zu
Fürth Dr. Beeg, als Vizevorstand an die Seite gesetzt.
An seine Stelle trat 1859 der Freiherr C. H. Roth
von Schreckenstein, der bis 1862 als zweiter Vorstand
des Museums amtierte. Dann kamen die kritischen
Jahre, in welchen Frhr. von Aufseß von der Leitung
der von ihm begründeten Anstalt zurücktrat und für
kurze Zeit Geheimrat Dr. Michelsen in schroffer Oppo-
sition gegen Aufseß und den Lokalausschuß an der
Spitze der nationalen Anstalt stand. Nach seinem
Rücktritt aber wurde im Frühjahr 1865 Dr. Georg
Karl Frommann vom Verwaltungsausschuß zum
zweiten Vorstand gewählt, und da der gleichzeitig
zum ersten Vorstand gewählte Professor Dr. Rein vor
Antritt seines neuen Amtes einem Gehirnschlag er-
lag, hat der neue zweite Vorstand, der übrigens schon

seit Jahren im Dienste des Museums stand, bis zur
Neuwahl eines ersten Vorstandes und dessen Eintritt
(1. März 1866) die Anstalt geleitet. Dies geschah auf
Grund der ersten, damals noch in Geltung gewesenen
Satzungen des Museums.

Der erste Direktor Essenwein veranlaßte eine Re-
vision dieser Satzungen und im § 18 dieser vom
22. Mai 186g datierten Satzungen heißt es: »Die
Vollziehung aller Beschlüsse des Verwaltungsaus-
schusses und seiner Kommissionen liegt in der Hand
eines Direktoriums, welchem zugleich der Vorsitz im
Verwaltungsausschusse und in seinen Kommissionen
zusteht. Das Direktorium besteht aus einem ersten
und einem zweiten Direktor« und im § 20 war be-
stimmt: »Der zweite Direktor ist permanenter Beirat
des ersten Direktors und dessen Stellvertreter in Ab-
wesenheit oder Behinderungsfällen.« Der zweite Di-
rektor ist demnach nicht erst geschaffen worden, um
nach dem Ableben Essenweins dessen langjährigen
getreuen Helfer, dem Sekretär der Anstalt Hans Boesch,
weil er nicht Essenweins Nachfolger wurde und
werden konnte, eine angemessene Stellung zu ver-
schaffen. Er war eine alte, in der Sonderart des
Museums, von der wir nachher noch zu sprechen
haben, begründete Einrichtung.

Dr. Frommann war nahezu zweiundzwanzig Jahre
lang zweiter Direktor des Germanischen Museums,
und als nach seinem Tod im Januar 1887 der Posten
verwaiste, beging der Verwaltungsausschuß allerdings
den Fehler, ihn nicht sofort wieder zu besetzen. Dieser
Fehler rächte sich, als bald darauf Direktor von Essen-
wein zu kränkeln anfing und im Oktober 1889 ge-
nötigt war, für längere Zeit um Urlaub nachzusuchen,
um sich nach dem Süden zu begeben, wobei er bat,
ihn von der Verantwortung für die Leitung des
Museums vollständig zu entbinden. Denn da war
kein Beamter des Museums da, dem nach den Sat-
zungen die Stellvertretung unter Übernahme der vollen
Verantwortung hätte übertragen werden können, und
es mußte in Anwendung einer Bestimmung im § 23
der Satzungen der damals dem Verwaltungsausschuß
beigegebene Rechtskonsulent, Rechtsanwalt Frhr. von
Kreß, die verantwortliche Leitung der Anstalt provi-
sorisch übernehmen. Auf seinen in einer gedruckten
Denkschrift vom 7. März 1890 gestellten Antrag be-
schloß dann der Verwaltungsausschuß in seiner Jahres-
 
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