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Kunstchronik: Wochenschrift für Kunst und Kunstgewerbe — N.F. 20.1909

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Schmidt, Karl Eugen: Pariser Brief, [2]
DOI Artikel:
Wustmann, G.: Zur Datierung der Werke Cranachs
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https://doi.org/10.11588/diglit.5951#0158

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299

Zur Datierung der Werke Cranachs

300

Diese Geschichte ist eigentlich nicht recht vorbildlich,
wenigstens nicht für dieses Thema. Sie könnte eher
als Schulbeispiel der Oeschäftsmethoden der Kunst-
händler angeführt werden. Denn in Wirklichkeit sind
niemals 800000 Franken für den »Angelus« gezahlt
worden, und es handelte sich damals, wie jetzt sehr
häufig bei den neuesten und allerneuesten »Meistern«,
um eine Spekulation der Händler, welche bei den
Versteigerungen die Preise ihrer Leute durch fiktive
Käufe in die Höhe treiben, um nachmals von dem
künstlich geschaffenen hohen Stand der Preise zu
profitieren.

Das hindert aber nicht, daß in der Tat sehr häufig
nach dem Tode ihres Urhebers der Preis der Kunst-
werke steigt. Das war nicht nur mit Miller, sondern
auch mit Lepine, Jongkind, Monticelli, Feuerbach,
Leibi und hundert anderen so. Es ist aber wohl nicht
ganz richtig, wenn man sagt, daß die Familie des
Künstlers von diesem Steigen der Preise nichts hätte.
Die Fälle sind doch wohl sehr selten, wo die Familie
eines Malers gar keine Bilder oder gar nicht einmal
Skizzen von ihm geerbt hätte. Wenn sie gleich nach
dem Tode des Künstlers, nur um den raumeinnehmenden
Plunder los zu werden, alles in Bausch und Bogen
losschlägt, dann hat sie es ja schließlich nur sich selbst
zuzuschreiben, wenn sie dabei ein schlechtes Geschäft
macht. In den allermeisten Fällen aber bleibt doch
etwas, wenn nicht vieles, bei der Familie, und diese
hat dann von der Steigerung der Preise den gleichen
Vorteil wie alle anderen Besitzer von Bildern des
Verstorbenen.

Es gibt aber noch einen anderen Fall, der min-
destens ebenso häufig oder vermutlich noch viel
häufiger ist als die Steigerung der Preise nach dem
Tode des Urhebers; die Preise können nämlich auch
fallen und tun dies sogar unheimlich oft. Leute,
denen bei Lebzeiten für ein Porträt zehn- und zwanzig-
tausend Mark gezahlt wurden, sind zehn oder zwanzig
Jahre nach ihrem Tode dermaßen vergessen, daß man
ihre Schinken kaum mit dem einstigen Preise des
Rahmens bezahlt. Fürsten und Könige flehten dereinst
den Maler Hackert, den wir heute eigentlich nur noch
durch Goethe kennen, an, für sie zu arbeiten, die
russische Regierung ließ eigens ein Kriegsschiff in
die Luft sprengen, damit er eine ordentliche Seeschlacht
für die Kaiserin malen könne, heute haben seine
Bilder überhaupt keinen Marktwert. Und man könnte
für jedes Beispiel, wo die Bilder eines Malers nach
seinem Tode gestiegen sind, zwölf anführen, wo das
Gegenteil eingetreten ist.

Wenn man also, wie es die französischen Künstler
jetzt verlangen, dem Bilderbesitzer bei jedem Verkaufe
zwei Prozent seines Gewinnes für den Künstler ab-
nehmen will, so könnte er dagegen den Spieß um-
kehren und seinerseits von dem Künstler oder von
seiner Familie verlangen, daß dieser zwei Prozent
seines Verlustes trage, wo ein solcher eintritt. Denn
was dem einen recht ist, muß dem anderen billig sein.
Es ist aber wahrscheinlich, daß es bei den Wünschen
der Künstler bleiben wird, denn die Entnahme der
zwei Prozent dürfte auf die größten Schwierigkeiten

stoßen. Man könnte das nur für die in öffentlichen
Versteigerungen verkauften Kunstwerke durchführen,
sonst gibt es ja keine Kontrolle für Bilderverkäufe.
An den Schwierigkeiten der Ausführung wird also
die Idee wohl scheitern, und die Bildersammler werden
nicht in die Lage kommen, den teilweisen Ersatz ihrer
Verluste von den Künstlern und ihren Familien zu
verlangen. KARL EUGEN SCHMIDT.

ZUR DATIERUNG DER WERKE CRANACHS
Unter den »altdeutschen« Gemälden aus der Ni-
kolaikirche zu Leipzig, die jetzt im Leipziger Museum
hängen, und über die Quandt und Goethe 1815 die
erste Mitteilung gemacht haben, befindet sich auch
eine Darstellung der Heiligen Dreifaltigkeit. Sie ist
wiederholt abgebildet worden: bei Gurlitt in den Bau-
und Kunstdenkmälern der Stadt Leipzig, Tafel 6, bei
Flechsig in den Tafelbildern Lukas Cranachs des
Altern und seiner Werkstatt, Tafel 16, neuerdings
auch bei Schreiber in den Meisterwerken des Städtischen
Museums zu Leipzig, Tafel 7. Gottvater, thronend
in prächtigem Mantel und mit der dreifachen Krone
auf dem Haupte, hält den Leichnam Christi auf dem
Schöße; auf dem einen Knie Christi sitzt die Taube.
Zur Linken kniet Maria, rechts der Heilige Sebastian
mit einem Bündel Pfeile im Arm. Dicht vor Sebastian
liegen auf dem Erdboden angekleidet zwei Männer
und eine Frau, der eine Mann auf dem Bauche, die
Frau und der andre Mann auf dem Rücken. Um-
geben ist die ganze Gruppe von zahlreichen Engelchen,
von denen die obern die Marterinstrumente tragen.
Das Verdienst, das Bild zuerst als ein Werk Cranachs
erkannt zu haben, gebührt Flechsig, der es 1899 für
die Dresdner Cranachausstellung mit ausgewählt hatte.
Gurlitt hatte es nicht erkannt. In Dresden, wo es
allgemein als ein gutes eigenhändiges Werk Cranachs
anerkannt wurde, schwankte man nur über seine
Datierung. Flechsig schreibt, es möge »um 1513«
entstanden sein, und da es Hinweise auf die Pest ent-
halte (die am Boden liegenden Menschen und den
Heiligen Sebastian, der ja, neben Rochus und Valentin,
auch als Schutzpatron gegen die Pest galt), so werde
sich vielleicht die Entstehungszeit noch genauer be-
stimmen lassen. Friedländer setzte das Bild in
seiner Besprechung der Cranachausstellung (Reperto-
rium für Kunstwissenschaft 1899) »ungefähr 1514«
an. Woermann in seiner Besprechung der Ausstellung
(Zeitschrift für bildende Kunst N. F., Bd. XI, 1900)
schloß aus gewissen Kennzeichen des Bildes, daß es
»nicht vor der zweiten Hälfte des Jahres 1515, aber
auch nicht viel später« entstanden sein könne.

Woermann hat Recht. Was noch niemand bemerkt
hat, ist folgendes: das Bild ist das Altarbild, das die
Leipziger Schützenbrüderschaft, die »Sebastiansbrüder-
schaft«, im Jahre 1515 von Lukas Cranach bezogen
hat. Die Schützen hatten in der Nikolaikirche ihren
eignen Altar, den Altar Corporis Christi, für den sie
im Laufe des 15. Jahrhunderts tägliche Messen ge-
stiftet, auch Meßgewänder und Kleinodien angeschafft
hatten. Aus ihrem verloren gegangnen ältesten Bruder-
buche gibt Vogel in seiner »Leipziger Chronik«
 
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