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Kunstchronik: Wochenschrift für Kunst und Kunstgewerbe — N.F. 20.1909

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Wolf Traut oder Wolf Katzheimer?, [1]
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https://doi.org/10.11588/diglit.5951#0201

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KUNSTCHRONIK

WOCHENSCHRIFT FÜR KUNST UND KUNSTGEWERBE

Verlag von E. A. SEEMANN in Leipzig, Querstraße 13

Neue Folge. XX. Jahrgang 1908/1909 Nr. 24. 30. April.

Die Kunstchronik erscheint als Beiblatt zur »Zeitschrift für bildende Kunst« und zum »Kunstgewerbeblalt« monatlich dreimal, in den Sommer-
monaten Juli bis September monatlich einmal. Der Jahrgang kostet 8 Mark und umfaßt 33 Nummern. Die Abonnenten der »Zeitschrift für bildende
Kunst« erhalten die Kunstchronik kostenfrei. — Für Zeichnungen, Manuskripte usw., die unverlangt eingesandt werden, leisten Redaktion und
Verlagshandlung keine Gewähr. Alle Briefschaften und Sendungen sind zu richten an E. A. Seemann, Leipzig, Querstraße 13. Anzeigen 30 Pf. für
die dreispaltige Petitzeile, nehmen außer der Verlagshandlung die Annoncenexpeditionen von Haasenstein & Vogler, Rud. Mosse usw. an.

WOLF TRAUT ODER WOLF KATZHEIMER?
Campbell Dodgson hat in seinem Katalog der
Holzschnittsammlung des britischen Museums (1903),
wie in den »Mitteilungen der Oesellschaft für verviel-
fältigende Kunst« (1906) den Versuch unternommen,
das Holzschnittwerk des um 1478 in Nürnberg ge-
borenen, 1520 daselbst verstorbenen Meisters Wolf
Traut zusammenzustellen. In diesem Katalog Traut-
scher Holzschnitte werden 13 Holzschnitte der Bam-
berger Halsgerichtsordnung vom Jahre 1507 dem
Wolf Traut zugeschrieben. Diese Zuweisung Dodg-
sons hat Christian Rauch in seinen Studien über »Die
Trauts« (Straßburg 1907) aufgegriffen und auf S. 30,
II. T. folgende Behauptung aufgestellt: »Wie oben
angeführt, erheben sich unter den Werken dieser
Periode Trauts die Illustrationen eines Werkes zu
höherer Bedeutung . . .: ein Teil der Holzschnitte des
1507 von Pfeyl in Bamberg herausgegebenen be-
rühmten Gesetzbuches der Bambergischen Halsgerichts-
ordnung, wofür Traut laut urkundlichen Nachrichten
in den Jahren 1506/07 arbeitete.« Da ich in drei
Aufsätzen auf die Bedeutung der Holzschnitte der
Bamberger Halsgerichtsordnung eingehend hinge-
wiesen (Repert. für Kunstwissenschaft IX. Bd., »Oeorg III.
Schenk v. Limpurg« [Bamberg 1888] und Festschrift
zum XXV. Deutschen Juristentag in Bamberg) und
auch Zeichner und Holzschneider namhaft gemacht
habe, war ich natürlich nicht wenig begierig, in dem
Buche Rauchs neue »urkundliche Nachrichten« zu
finden, die meine Forschungen in wesentlichen Punkten
berichtigen. Zunächst fand ich S. 35 des Rauchschen
Buches nur das zwar apodiktisch zusammenfassende,
aber durch nichts näher begründete Urteil: »Diese
vierzehn von den 21 Holzschnitten sind also von
Wolf Traut gezeichnet.« Dann folgt ein Abdruck
der von mir bereits veröffentlichten Einträge in die
fürstlichen Kammerrechnungen (K. Kreisarchiv Bam-
berg), die jedoch lediglich dafür den Beweis erbringen,
daß der Nürnberger Bildschnitzer Fritz Hamer vierzehn
Holzschnitte zur Halsgerichtsordnung lieferte. Rauch
aber fügt diesen Einträgen hinzu: » Damit haben wir hier
den nicht allzu häufigen Fall, daß wir von einer Gruppe
von Holzschnitten Zeichner und Holzschneider kennen.
In Beziehung mit Fritz Hamer finden wir Traut auch
noch in späterer Zeit. . .« Solche Aussprüche kann
ein Forscher nur auf festen und sicheren Anhalts-

punkten aufbauen. Und meine Ungeduld, das neue
urkundliche Material kennen zu lernen, erreichte ihren
Siedpunkt. Da endlich!: »In den Hofkammerrech-
nungen erhält ein ,Meister Wolfgang Maler' eine
Pauschalsumme ,für das Buch u. Stöcklein zu der
Centgerichtsordnung zu entwerfen sowie für andere
Arbeiten'. Leitschuh sah in diesem den Bamberger
Hofmaler Wolfgang Katzheimer und schrieb ihm, da
er die zwei verschiedenen Hände in den Zeichnungen
nicht erkannte, die Entwürfe zu allen Stücken zu . . .«
Ich zweifelte noch immer, ob das das gesamte ur-
kundliche Material des Herrn Rauch sei, und blätterte
weiter. Aber das »urkundliche Material« ist damit
erschöpft. Es ist eine Notiz, die ich 1888 veröffent-
licht habe, weiter nichts. Rauch aber redet sich über
seine »urkundliche Nachrichten« etwas verlegen und
unsicher also hinweg: »Es wird sich schwerlich mit
Sicherheit feststellen lassen, ob sich dieser Eintrag
auf Wolfgang Katzheimer oder Wolfgang Traut be-
zieht. Bezieht er sich auf Katzheimer, so ist er der-
jenige, der die sieben nicht von Traut herrührenden
Schnitte gezeichnet hat. Da er schon 1493 im Auf-
trage des Fürstbischofs Groß von Trockau Glasfenster
für die Sebalduskirche malte und wahrscheinlich schon
1508 starb, wäre damit der altertümliche Charakter
dieses Teils der Illustrationen erklärt. Die Beziehung
Trauts zu dem Verleger der Halsgerichtsordnung
dauerte auch weiterhin: 1511 zeichnete Traut für
Pfeyl die Holzschnittillustrationen zu dem Leben
Kaiser Heinrichs.«1)

Rauchs Methode ist also die: er findet — nach-
dem er sich durch stilkritische Untersuchungen Dodg-
sons, zu denen einige Bemerkungen W. Schmidts die
Veranlassung gegeben hatten, auf den Meister Wolf-
gang Traut als den Urheber der Holzschnitte hin-
gewiesen sieht — in meinem Abdruck der Bam-
bergischen Kammerrechnungen den Namen »Meister
Wolfgang Maler«. Er findet diesen Namen aber nicht
einmal, sondern ein halbes dutzendmal; doch hütet
er sich, im allgemeinen diesen Meister mit Wolfgang
Traut zu identifizieren, er reißt nur einen integrierenden
Bestandteil aus dem Zusammenhange der auf »Meister
Wolfgang« bezüglichen Einträge heraus und natürlich

1) Auch diese Behauptung steht auf sehr unsicheren
Füßen. Ich werde an anderer Stelle darauf zurückkommen.
 
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