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Kunstchronik: Wochenschrift für Kunst und Kunstgewerbe — N.F. 20.1909

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Wolf Traut oder Wolf Katzheimer?, [1]
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Die Entwicklung der alten indischen Architektur
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https://doi.org/10.11588/diglit.5951#0203

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389

Die Entwickelung der alten indischen Architektur

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die Entwürfe der Holzschnitte von Wolfgang Katz-
heimer stammen, so gründete sich diese Zuweisung
auf das vorliegende unanfechtbare Quellenmaterial.
Ich muß an dieser Zuweisung auch heute festhalten,
um so mehr, als der bildliche Schmuck der Halsgerichts-
ordnung, der ungefähr so angeordnet ist wie die im
Zusammenhang stehenden, aber doch getrennten Szenen
eines Schauspiels, im wesentlichen einen einheitlichen
Charakter trägt. Wenn aber Rauch behauptet, ich hätte
die zwei verschiedenen Hände in den Zeichnungen
nicht erkannt, so verschweigt er, daß ich im »Rep.
für Kunstwissenschaft« (1886) ausdrücklich gesagt
habe: »Ich will nicht darüber entscheiden, ob die
Holzschnitte der Halsgerichtsordnung von einer Hand
gefertigt sind, aber ich glaube schon, daß ich nicht
auf Widerspruch stoße, wenn ich dies annehme, ob-
wohl sich einige Verschiedenheiten in der technischen
Behandlung der einzelnen Holzschnitte unschwer nach-
weisen lassen«.

Der oben berührte Umstand, daß die fürstliche
Hofkammer nur 14 Holzschnitte bezahlte, während
die Halsgerichtsordnung 21 Bilder enthält, hat Rauch
— mit Anschluß an Dodgson — zu verschiedenen
kühnen Hypothesen veranlaßt. Die Sache verhält sich
aber, wie ich ebenfalls schon Vorjahren andeutete, höchst
einfach. Mit dem Buchdrucker Pfeyl war von Seiten
des fürstbischöflichen Hofes ein Vertrag abgeschlossen
worden, durch den der Hof sich verpflichtete, dem
Buchdrucker die Halsgerichtsordnung zur Vervielfälti-
gung und Verbreitung zu überlassen. An den Hof
mußte Pfeyl »laut seines gedings«, wie es in den
Kammerrechnungen heißt, 40 Pflichtexemplare ab-
liefern, dazu zwei illuminierte Exemplare auf Pergament.
Die Ausgabe für diese Exemplare erhielt Pfeyl jedoch
vergütet. Ferner wurden die Zeichnungen auf Kosten
des Hofes durch den fürstlichen Hofmaler geliefert
und 14 Holzschnitte ebenfalls auf Kosten des Hofes
von Fritz Hamer hergestellt; die Unkosten für die
Herstellung der übrigen 7 Holzschnitte — also genau
für ein Drittel — hatte Pfeyl zu tragen.

Soweit ist die Frage völlig geklärt. Es bliebe
nur die eine Möglichkeit offen, — auf die ich schon
früher hingewiesen habe — daß nämlich Pfeyl einen
anderen Holzschneider und nicht den vom Hofe »ge-
dingten« Fritz Hamer mit der Herstellung dieser
sieben Holzschnitte betraut hätte. Aber wahrschein-
lich ist die Übertragung der Ausführung der Holz-
schnitte an zwei Meister keineswegs; denn besonders
beachtenswert erscheint mir das chronologische Er-
gebnis aus den urkundlichen Nachrichten: 1506—07
entwirft Wolfgang Katzheimer »das Buch und Stöck-
lein zu der Centgerichtsordnung«, 1506—07 erhält
Fritz Hamer seinen Lohn für »die 14 Form der Cent-
gerichtsordnung«.

Nach dem klaren Wortlaut der Kamrnerrechnungen
ist es unmöglich, die zeitlich engen Beziehungen
zwischen dem Zeichner Katzheimer und dem Holz-
schneider Hamer zu leugnen; man könnte wohl davon
sprechen, daß die beiden Meister bei der Herstellung
des Buchschmuckes für die Halsgerichtsordnung Hand
in Hand arbeiteten.

Aber Wolf Traut hat keinen Anteil an der Her-
stellung dieser Holzschnitte; die »urkundlichen Nach-
richten«, die man für ihn zurecht stutzen wollte, be-
ziehen sich auf Wolfgang Katzheimer, auf denselben
Meister, der wohl infolge eines Druckfehlers auf Tafel 12
des Rauchschen Buches »Katzheisner« genannt wird.

Prof. Dr. LEITSCHUH.

DIE ENTWICKELUNO DER ALTEN INDISCHEN
ARCHITEKTUR

In den Augusttagen des verflossenen Jahres waren
eine Anzahl Aufsätze >ArchaeoIogy in India« von einem
Ungenannten in >The Times« (10., 11., 12. und 14. August)
erschienen, die Aufsehen erregt haben. Dieser in Indien
sehr gut eingeführte gelegentliche Korrespondent der »Times«
hat in einer längeren Reise die verschiedenen Überreste
der alten Architektur und überhaupt der antiken indischen
Kunst besucht und das, was dafür geschehen, resp. nicht ge-
schehen ist und was in der nächsten Zeit zu geschehen hat
— Ausgrabungen, Restaurierungen, Museumsarbeiten, Kata-
loge, Fremdenführer —, wurde in vier wertvollen Aufsätzen
dargelegt. Daran haben >The Times« einen Leitartikel »The
Antiquities of India« geknüpft, der die Fehler der Ver-
gangenheit und die Hoffnungen der Zukunft ausdrückte.
Es hieß da: »Erst als Lord Curzon nach Indien kam mit
seinem edelmütigen Enthusiasmus für die Meisterwerke der
historischen Vergangenheit, wurde das Werk der archäolo-
gischen Konservierung und Neuforschung systematisch
organisiert und das Departement auf ein weiteres Funda-
ment gestellt, so daß es auch größere Fonds zu seiner Ver-
fügung bekam. Lord Curzons bewundernswerte »Ancient
Monuments Act« ist als ein Werk anzusehen, das sein An-
denken in die fernste Zukunft zu tragen bestimmt ist.«

Uns scheint, daß der Verfasser der gelehrten und inhalts-
reichen Timesaufsätze kein anderer ist als Prof. A. A.
Macdonell, der in der Sitzung der britischen Akademie der
Wissenschaften am 27. Januar einen interessanten und lehr-
reichen Vortrag über die Entwickelung der alten indischen
Architektur gehalten hat; denn wie wir dem Bericht des
Athenäums entnehmen, bezog sich der Redner darauf, daß
er auf einer jüngsten Reise in Indien während sechs Monaten
mannigfache Gelegenheit gehabt habe, die wohltätigen
Folgen des Curzonschen archäologischen Gesetzes bereits
zu beobachten. Sein Vortrag in der britischen Akademie
ist aber auch wohl wert, in möglichst ausführlicher Weise
wiedergegeben zu werden.

In Indien selbst fehlen Werke historischen Charakters
von der Blüte der Literatur (1500 v. Chr.) bis zu der mu-
hammedanischen Eroberung (ca. 1000 n. Chr.) gänzlich.
Infolge davon hat das Studium der Archäologie in Indien
eine größere Wichtigkeit als in vielen andern Gebieten,
obwohl die Pyramiden schon längst als Weltwunder an-
gestaunt werden, als menschliche Hände zuerst ein Felsen-
grab in Indien aushöhlten. Doch schwinden die Überreste
alter Kultur immer mehr und fortwährend von dem Erd-
boden und erst die erwähnte, von Lord Curzon im Jahre
1904 durchgesetzte »Ancient Monuments Preservation Act«
begann der Zerstörung Einhalt zu tun. Der Vortrag von
Professor Macdonell beherrscht eine Periode von fast 2000
Jahren für die Entwickelung der indischen Architektur von
ihren frühesten Formen bis herunter zu den festen Typen
der späteren Zeitalter. In der vorbuddhistischen Periode
hatte Indien Holzarchitektur; Tempel und in Holz ge-
schnittene Götterbilder aber fehlten. Der Ziegelstein er-
scheint zuerst im 5. Jahrhundert v. Chr. und von der Mitte
des 3. Jahrhunderts v. Chr. an begannen die Buddhisten
in Stein zu bauen. Macdonell gibt folgende Einteilung:
 
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