Universitätsbibliothek HeidelbergUniversitätsbibliothek Heidelberg
Hinweis: Ihre bisherige Sitzung ist abgelaufen. Sie arbeiten in einer neuen Sitzung weiter.
Metadaten

Kunstchronik: Wochenschrift für Kunst und Kunstgewerbe — N.F. 21.1910

DOI Artikel:
Schumann, Paul: X. Tag für Denkmalpflege
DOI Seite / Zitierlink: 
https://doi.org/10.11588/diglit.5952#0017

DWork-Logo
Überblick
loading ...
Faksimile
0.5
1 cm
facsimile
Vollansicht
OCR-Volltext
KUNSTCHRONIK

WOCHENSCHRIFT FÜR KUNST UND KUNSTGEWERBE

Verlag von E. A. SEEMANN in Leipzig, Querstraße 13

Neue Folge. XXI. Jahrgang

1909/1910

Nr. 2. 15. Oktober.

Die Kuiistchronik erscheint als Beiblatt zur »Zeitschrift für bildende Kunst« monatlich dreimal. Der Jahrgang kostet 8 Mark und umfaßt 40 Nummern.
Die Abonnenten der »Zeitschrift für bildende Kunst« erhalten die Kunstchronik kostenfrei. — Für Zeichnungen, Manuskripte usw., die unverlangt
eingesandt werden, leisten Redaktion und Verlagshandlung keine Gewähr. Alle Briefschaften und Sendungen sind zu richten an E.A.Seemann,
_Leipzig, Querstraße 13. Anzeigen 30 Pf. für die dreispaltige Petitzeile, nehmen außer der Verlagshandlung die Annoncenexpeditionen an.

X. TAG FÜR DENKMALPFLEGE
Zum zehnten Male haben die deutschen Denkmal-
pfleger getagt, diesmal im äußersten Westen Deutsch-
lands, in der Moselstadt Trier. Der Vorsitzende Geh.
Hofrat Prof. Dr. v. Öchelhäuser hatte allen Grund,
bei dieser Jubiläumstagung mit Genugtuung auf die
Erfolge der Denkmalpflegetage hinzuweisen. Denn
der Gedanke, der zum zehnten Male so viele zu ge-
meinsamer Beratung in Trier zusammenführte, hat
sich in der Tat als werbende Kraft erwiesen: als am
24. September 1900 der Denkmalpflegetag in Dresden
zum ersten Male zusammentrat, zählte er nur 92 Teil-
nehmer; seitdem konnte er in Freiburg, Düsseldorf,
Erfurt, Mainz, Bamberg, Braunschweig, Mannheim
und Lübeck auf eine stets steigende Teilnehmerzahl
blicken, diesmal aber erreichte er in Trier mit mehr
als 400, darunter Vertreter fast aller deutscher Regie-
rungen, zahlreicher Städte, Vereine usw., seine höchste
Zahl. Der Reiz der alten Römerbauten und der späteren
bedeutsamen Denkmäler der Stadt, ihre wundervolle
Lage und der — Moselwein mögen ein übriges ge-
tan haben, aber die Hauptsache waren wiederum die
Verhandlungen, die stets einen vollen Saal und eine
gespannt lauschende Zuhörermenge aufwiesen. Der
Vorsitzende v. Öchelhäuser leitete sie wieder mit ge-
wohnter Frische, energisch, entgegenkommend und
versöhnlich, je nachdem es die augenblickliche Lage
erforderte, so daß alle ernsteren Zusammenstöße ver-
mieden wurden und der Tag wieder durchaus har-
monisch und vielseitig anregend verlief. Sicher wird
ihm jeder Teilnehmer ein freudiges Andenken be-
wahren.

Herr v. Öchelhäuser gab in seiner Begrüßungs-
ansprache unter anderem einen Überblick über die
Entwickelung und Tätigkeit des Tages während des
abgelaufenen Jahrzehnts. Es ergab sich daraus, daß
neben den theoretischen Erörterungen über die Re-
gelung des gesetzlichen Denkmalschutzes, Ortsstatute,
Vorbildung zur Denkmalpflege und dergleichen, die
praktischen Fragen der Denkmalpflege: Erhaltung des
Steinmaterials, Konservierungsmaßregeln für Werke
der Bildnerei und Malerei, Bezeichnung der neu
restaurierten Teile alter Baudenkmäler und dergleichen,
keineswegs vernachlässigt worden sind. Hierzu kamen
eingehende Erörterungen grundsätzlicher Natur, über
die Stilfrage bei Restaurierungsarbeiten, über Inven-
tarisation und Klassierung der Kunstdenkmäler, Er-

richtung von Denkmalarchiven usw. und nicht zuletzt
die Behandlung sogenannter »aktueller Fragen«, unter
denen die Debatten über die Wiederherstellung des
Heidelberger Schlosses, des Meißener Domes und des
Braunschweiger Gewandhauses im Vordergrund des
Interesses standen. Herr v. Öchelhäuser führte dabei
aus, daß die an solche Streitfragen sich anknüpfenden
Debatten nie zu einer Abstimmung oder Resolution
— einen einzigen Fall (Berliner Opernhaus) aus-
genommen — geführt hätten, weil die zum Teil dem
Zufall unterliegende Art der Zusammensetzung des
Tages und der Mangel einer festen Organisation ein
solches durch Abstimmung allein zu erzielendes Er-
gebnis von vornherein ausschlössen, daß aber doch
meistens durch ruhige, sachliche Aussprache vor
diesem Forum von Fachleuten die Zerstreuung von
Vorurteilen und falschen Nachrichten und dadurch
eine Milderung der Gegensätze, in allen Fällen aber
wenigstens die Bildung eines eigenen Urteils durch
die Teilnehmer des Tages erreicht worden sei.

Von dieser vielseitigen Tätigkeit der Denkmal-
pflegetage zeugte auch wieder der zu Trier, denn
seine Beratungen behandelten sowohl die Gesetz-
gebung über Denkmalpflege und Heimafschutz, als
auch die praktische Tätigkeit im Dienste dieser beiden
Kulturträger, wie auch weiter drei aktuelle Fälle und
dann besonders interessant den Stil bei Wiederher-
stellung alter Baulichkeiten, jene wichtige grundsätz-
liche Frage, die sich seit Gurlitts Auftreten in Dresden
wie ein roter Faden durch alle Verhandlungen des
Denkmalpflegetags hindurchzieht.

Den ersten Vortrag hielt Amtshauptmann Dr. Hart-
mann-Döbe\n (Sachsen) über das neue Sächsische Ge-
setz gegen die Verunstaltung von Stadt und Land
vom 10. März 1909. Der erste Teil des Gesetzes
ist dem Heimatschutz gewidmet. Er ermächtigt die
Polizeibehörden, Reklamezeichen aller Art, sowie
sonstige Aufschriften, Abbildungen und dergleichen
zu verbieten, wenn sie geeignet sind, Straßen, Plätze
oder einzelne Bauwerke oder das Ortsbild oder das
Landschaftsbild zu verunstalten (§ 1); ebenso kann
mit gewissen Einschränkungen die Genehmigung zu
Bauten oder baulichen Änderungen versagt werden,
ebenso zu Bebauungs- und Fluchtlinienplänen, wenn
sie das Straßen-, Orts- oder Landschaftsbild verun-
stalten würden. Das sächsische Gesetz hat einige
Vorzüge vor dem preußischen. In Preußen brauch^
 
Annotationen