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Kunstgewerbeblatt: Vereinsorgan der Kunstgewerbevereine Berlin, Dresden, Düsseldorf, Elberfeld, Frankfurt a. M., Hamburg, Hannover, Karlsruhe I. B., Königsberg i. Preussen, Leipzig, Magdeburg, Pforzheim und Stuttgart — 4.1888

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Lenz, A.: Über hessische Gläser im kgl. Museum zu Kassel
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https://doi.org/10.11588/diglit.4161#0023

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Uo. 2.

Kunstgewerbeblatt. Iahrgang.

Lttddcutschc Ofcnlachcl, grün glasirt. lk. Jahrhmidert. — Gcwcrbcmuseum zu Düsseldorf.

Über hessische Gläser iin kgl. ^luseum zu Kassel.

Von A. Lenz.

Mit Abbildungen.

Eine nicht unbedentende Gruppe der seit
Sommer 1880 im Unterstock der ncuen Bilder-
galerie zu Kasscl aufgestellten, zum Bcstande
des Königlichen Museums gehörenden kunstge-
werblichen Sammlungen bilden die Gläser-
Dieselben haben umsomehr Wert, als die meisten
ein Landesprodukt sind, welches eben sowohl
von der lebhaften Glasindustrie in Hessen, wie
davon Zeugnis giebt, daß die-Kunst der Glas-
schleiferei zeitweise in Kassel in hoher Blüte
stnnd.

Nach Landan's Geschichte der Glashütten
in Hessen,') der ich lei den historischen Angaben
dieser Zeilen zumeist gefolgt bin, sinden sich
bereits in der 1. Hälste des 15. Jahrhunderts im
Kaufunger- und Reinhardswald „Glassehutten",
die mit denen am Harze, im Braunschweigischen,
auf dem Eichsselde, im Gerstengau, an der Rhön
und am Speshard zu einer einzigen großen
Zunst — mit der Bundesstätte am Speshard
— gehörten. Obervögtederselben waren zu dieser
Zeit die Grafen von Rieneck.

Nachdem der Bauernkrieg dieses Verhält-
nis zerstört hatte, wählte man zur Zunststätte
„Almanrode" (Großalmerode), welches wegen
seines vortrefflichen feuerfesten zu Schmelzhäsen
und Schmelzöfen höchst brauchbaren Thonesschon
längst rühmlichst bekannt war. Die nächste Umge-
bung von Großalmerode lieserte den Hütten des
Kaufunger Waldes den besten Sand, die Saline

I) Dieselbe ist im III. Band der Zeilschrist des
Vercins sür hessische Geschichte und Landcskundc ver-
ässentlicht.

Kunstgewerbeblatt. IV.

zu Allendorf die Asche. Landgraf Philipp der
Großmütige bestätigte 1537 ihren die Rechte und
Pflichten ordnenden Bundesbrief^) und über-
nahni das Amt eines Obervogts (vbber vogeth).
Gering nur waren anfangs die Abgaben an den
Grundherrn und bestanden in Hüttenzins (für
Gestattuug der Hütte), in Forstgcld (fiir das
Holzrecht) und in Glaslieferung. Bald jedoch
steigerten sie sich erheblich So betrug ersterer
im 15. Jahrhundert 15 Gulden, 1576 jedoch
120 Thaler. 1582 hatte jede Hütte an Forst-
geld 60 Thaler zu entrichten und außerdem
60 Biergläser, nebst 6 Schauben Fensterglas
zu liefern. Bei dem zu Pfingsten jeden Jahres
abgehaltenen Bnndesgericht wurde der Landgraf
durch dcn Oberförster des Kaufnnger Waldes
vertreten. Alle Meister, Knechte nnd Lehrliuge
waren zu erscheinen verpflichtet, und harte Buße
traf die ohne genügende Entschuldigung Fehlcn-
den. Die Bedeutung derZunft geht schon daraus
hervor, daß 1557 bei eincm solchen Gcricht
200 Beteiligte gezählt wurden, welche zumeist
in Großalmerode wohnten.

Aus dieser Zeit stammt das in der Kasseler
Sammlung befindliche Kelchglas (Abbildnng 1),
welches urkundlich als des „Gdst. Landtgrasf
Philipsen des Ältern Mundtglaß" bezeichnet ist.
Das schwachgrünliche Glas ist mit dem Deckel
25,5 oin hoch und hat am Kelchrand 9,5 cin
im Durchmesser. Die Sammlung enthält unter
Nr.222ein dem vorigen sehr ähnlichesDeckelglas
von 27,5 om Höhe und 9 em Durchmesser in

2) Abgedruckt a. a. Ort.

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