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Kunstgewerbeblatt: Vereinsorgan der Kunstgewerbevereine Berlin, Dresden, Düsseldorf, Elberfeld, Frankfurt a. M., Hamburg, Hannover, Karlsruhe I. B., Königsberg i. Preussen, Leipzig, Magdeburg, Pforzheim und Stuttgart — 4.1888

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Siegburger Schnelle
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Gurlitt, Cornelius: Aus den sächsischen Archiven, [7]: Drechsler am sächsischen Hofe
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https://doi.org/10.11588/diglit.4161#0089

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78

Aus den sächsischen Archiven.

je nach Bedarf angebracht wnrde. Befand sich
in solcher Form znfällig eine Jahreszahl, sv
wurde auch diese wieder abgefvrmt, so daß sehr
viele Krüge aus späterer Zcit sind, als die darauf
angebrachte Jahreszahl angiebt.

^lus den sächsischen ^lrchiven.

von Lornelins Gurlitt.

Drechsler am sächsischen l)ofe.

öiachdem durch den ncuen Katalvg der
Herren Julius und Albert Erbstein das
grüue Gewölbe zu Dresdcn dem Studinm mehr
erschlossen wurde, ist es wohl an dcr Zeit,
ciniges urkundliche Matcrial aus dem 16. Jahr-
hundert zn wciterer Erforschuug der dvrt auf-
gehäuften Kunstwerke der Nenaissancezeit her-
beizubriugeu, das vielleicht bei neuen Unter-
suchuugen von Wert sein dürfte. Es sci diesmal
dcr Drechsler am sächsischen Hofe gedacht.

Wiederholt findet Egidins Lobenicht,
als ciner der Drechsler des Kurfürsten Angust,
im Kataloge Erwähnnng. Uber denselben faud
ich nachfolgende Notizen:

Egidius Lobenich (Lobcnicht, Lovenicht vder
Löbeuich) aus Köln wurde am 20. Nov. 1584
als Hofdrechsler bestellt und beauftragt, „weil
er seiner knnstreichen, fleißigen Arbeit halben
gerühmct", den Herzog, spätercn Kurfürsten
Christian im Drcchscln zn unterrichten. Das
Drechseln wurde ja auch Vvm Kursürsten August
mit Eifer betrieben und blieb bei der noch heute
aufrecht erhaltenen Überlieferuug der sächsischen
Fürsten, ein Handwerk zu erlernen, lange von
denselben bevorzugt, bis es durch das Buch-
binden verdrängt wurde. Lobenichts Gehalt
wurde auf die stattliche Höhe von 200 Thlr. fest-
gestellt (Best. 1583—1585 lloo. 33342 tol. 378).
Am 29. Nov. 1585 wurdeu ihm 300 Thlr. zu
einem Hauskauf (6op. 501 tol. 338) und am
20. Nov. 1588 abermals 500 Thlr. bewilligt
(6op. 551 kol. 245). Vor dem 10. April
1595 muß er gestorben sein, denn an diesem
Tage werden seinen Kindern als seinen Erben

2 Jahrsolde zu ihrer Erziehung auf ihr An-
Ncgburger Schn-Uc. Jm «cfitz d°s H-rrn Th°°bnld H°nt°l in Ruhwri. bewilligt, dafür jedvch das Werkzeug,
 
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