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Kunstgewerbeblatt: Vereinsorgan der Kunstgewerbevereine Berlin, Dresden, Düsseldorf, Elberfeld, Frankfurt a. M., Hamburg, Hannover, Karlsruhe I. B., Königsberg i. Preussen, Leipzig, Magdeburg, Pforzheim und Stuttgart — NF 21.1910

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Kunstgewerbliche Rundschau
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https://doi.org/10.11588/diglit.4873#0243

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KUNSTGEWERBLICHE RUNDSCHAU







VEREINE UND VERSAMMLUNGEN

d Barmen. Die 23. Hauptversammlung des Deutschen
Zentralverbandes für Handel und Gewerbe, die am 8. und
9. August in Barmen stattfand, nahm nach einem Referat
von Prieß-Hamburg über die staatliche Pensionsversicherung
der Angestellten folgende Resolution an: »Die Hauptver-
sammlung des Zentralverbandes für Handel und Gewerbe
bringt den auf staatliche Pensionsversicherung gerichteten
Bestrebungen der Handlungsgehilfenschaft grundsätzlich
wohlwollendes Verständnis entgegen, lehnt es aber ab, zu
Einzelheiten Stellung zu nehmen, solange nicht eine Vor-
lage der Regierung veröffentlicht ist«. °
d Berlin. Der Allgemeine deutsche Innungs- und Hand-
werkertag fand vom 28. bis 30. August im neuen Hand-
werkskammergebäude zu Berlin statt. Auf der Tagesord-
nung für die Hauptversammlungen am 29. und 30. August
stehen unter anderen folgende Themen: Fabrik und Hand-
werk; Heranziehung derGroßbetriebe zu den Aufwendungen
der Innungen für allgemeine Zwecke. Lehrlingsausbildung;
Pflichtfortbildungsschule; Ein- und Ausschreibegebühr;
ehrenamtliche Entschädigung. Behandlung parlamentari-
scher Gesetzentwürfe für das Handwerk. Die maßgeben-
den Handwerkerkreise wünschen die Bildung einer selb-
ständigen Reichsgewerbebehörde und die Berufung von
Vertretern des Handwerks gleich dem von Kunst, Wissen-
schaft usw. in die ersten Kammern der Bundesstaaten
(Herrenhaus usw.). Arbeitskammern. Reichsversicherungs-
ordnung. Sicherung der Bauforderungen. Submissions-
wesen. Innung und Arbeitgeberverband; Ausführung der
durch den neuesten ministeriellen Erlaß den Innungen ge-
währte Rechte. Aufhebung des § lOOq der Gewerbeord-
nung. Schutz der Arbeitswilligen; Gefängnisarbeit; Be-
amtenkonsumvereine; Bäckereiverordnung. Kreditierung
offener Buchforderungen. Die Schädigung des Handwerker-
standes durch das Wandergewerbe. Mißbrauch des Ge-
werbescheines. Verkürzung der Sonntagsverkaufszeit im
Nahrungsmittelgewerbe. Heilstättenpflege für kranke und
schwache Kinder des Mittelstandes. □

□ Berlin. Am 8. August fand der Verbandstag deutscher
Juweliere, Gold- und Silberschmiede statt. Vertreter der
Berliner Handelskammer und des Hansabundes wohnten
ihm bei. Nachdem der Vorsitzende des Grossistenverbandes
des Edelmetallgewerbes Baumann (Pforzheim) die Ver-
sammlung begrüßt hatte, wurde der bisherige Vorstand
des Verbandes, die Juweliere Fischer (Berlin), Schmidt
(Berlin) und Menzel (Berlin), einstimmig wiedergewählt.
Der Verband zählt jetzt 2500 Mitglieder. Die Geschäfts-
stelle hat eine Statistik über die Feuersgefahr im Gold-
schmiedgewerbe aufgestellt, aus der sich ergibt, daß die
Juweliere, Gold- und Silberschmiede jährlich 180000 Mark
für Feuerversicherung an Prämien aufzubringen haben und
in zwanzig Jahren etwa 3600000 Mark Prämien gezahlt
hatten, während die Feuerschäden nur 3 Millionen Mark
betrugen. Trotz dieses günstigen Verhältnisses wenden
die Versicherungsgesellschaften auf die Juweliergeschäfte
oft die gleichen Bestimmungen an, wie auf die Waren-
häuser. Deshalb ist wiederholt der Gedanke der Gründung
einer eigenen Feuerschaden - Hilfskasse erwogen worden.
Die im Jahre 1907 begründete Einbruchs-Hilfskasse zählt
813 Mitglieder und hat sich bewährt. Ferner hat sich der
Verband mit der Festsetzung einer Schätzungsgebühr be-
schäftigt und für einige Städte eine Taxgebühr festgelegt.
Es ist jetzt der Wunsch aufgetreten, daß diese Taxgebühr
in ganz Deutschland eingeführt werde, damit sich jeder
seinen Kunden gegenüber darauf stützen könne. Betreffs

der Frage: Sind künstliche Edelsteine Nachahmungen? hat
sich der Verband auf den Standpunkt gestellt, daß es sich
bei den künstlichen Edelsteinen, sie mögen auf verschiedene
Arten hergestellt sein, immer nur um Nachahmungen handelt
und sie als echte Steine nicht bezeichnet werden dürfen. Als
Edelsteine kommen nur die wirklichen von der Natur ge-
schaffenen Steine in Betracht. Über die teilweise erfolgte
Einführung des metrischen Karats berichtete L. Schröder.
Das Karat, dessen Bestimmung sich wahrscheinlich von den
Kernen der Johannisbrothülsen herleitet, schwankt zwischen
205 bis 208 mg. In Frankreich, Holland und Belgien hat
man bereits 200 mg dafür festgesetzt; hoffentlich folgen
die anderen Länder diesem Beispiel. Ein Instrument, um
Ringe zu messen, wurde gleichfalls vom Verband geschaffen.
Man braucht künftig dem Fabrikanten nur die Ringnummer
anzugeben, um das richtige Maß zu erhalten. Mit der
Beratung über einheitliche Regelung der Taxgebühren der
Juweliere, Gold- und Silberschmiede für ganz Deutschland,
schlössen die Verhandlungen. — Am Nachmittag vereinigte
ein Kommers die Teilnehmer. Prof. Wiese gab dabei einen
fesselnden Überblick über die Entwicklung der Berliner
Goldschmiedekunst. □

o Berlin. Der Verband Deutscher Waren- und Kaufhäuser
hielt am 23. August eine außerordentliche Mitgliederver-
sammlung im Gebäude der Berliner Handelskammer, Doro-
theenstraße 78 ab. Es fand eine Besprechung der vom
Handelsminister vorgeschlagenen Neuregelung der Kon-
kurrenzklausel statt. d

d Breslau. Der Kunstgewerbeverein für Breslau und die
Provinz Schlesien hält, um die Jugend für kunsthandwerk-
liches Schaffen überhaupt zu interessieren, Führungen von
Kindern nicht unter zehn Jahren durch kunsthandwerkliche
Betriebe ab. Die diesjährigen Zinsen des Stipendienfonds
in Höhe von insgesamt 350 Mark wurden an zwei Mit-
glieder des Vereins, als Beihilfe zu einem Besuch der Welt-
ausstellung in Brüssel verteilt. Der Verein erließ unter
seinen Mitgliedern sowie unter den Schülern der Kgl. Kunst-
und Kunstgewerbeschule und den Schülern der Handwerker-
schule ein Preisausschreiben, um geeignete Gewinne für
seine Verlosungen zu bekommen. Verlangt wurden Ent-
würfe für einen Blumentisch, ein Zinngerät und ein Schreib-
zeug. Ausgesetzt waren Preise zu 150, 100 und drei zu
50 Mark. D

o Darmstadt. Der hessische Zentralverein zur Errichtung
billiger Wohnungen (Ernst Ludwig - Verein) hielt im Juni
seine Hauptversammlung ab. Prof. Dr. Rudolf Eberstadt-
Berlin sprach über die Ausgestaltung der Bebauungspläne
in großen und kleinen Gemeinden. Die Selbstverwaltung
ist der Träger der Wohnungsfürsorge. Absolute Regeln
für die örtliche Verwaltungstechnik gibt es nicht. Die Grund-
lagen für die Wohnungspflege sind die Tatsachen der Be-
völkerungsstatistik. In Hessen hat sich die Bevölkerung
seit 1871 um 42 Prozent vermehrt. Das Kleinwohnungs-
wesen also muß unserem Städtebau in kleinen und mitt-
leren Städten das Gepräge geben. Die Fehler der jetzigen
Bebauungspläne bestehen in einem Kultus der Straße. Es
ist zu scheiden zwischen den Verkehrsstraßen und den
Wohnstraßen. Die Wohnstraße hat den Zweck, das Wohn-
gelände aufzuschließen und den Verkehr möglichst auszu-
schließen. Als Hausform sind die Reihenhäuser zu emp-
fehlen, und die Neuform des Wohnungsbaues ist der Groß-
industrie zu verdanken. D
□ Düsseldorf. Die öffentlichen Unterstützungen des Zen-
tral-Gcwerbeverelns für Rheinland, Westfalen und Hessen-
Nassau sind einschließlich der Beihilfe der Staatsregierung
in der bisherigen Höhe geblieben und die Vereinsbeiträge
 
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