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Kunstgewerbeblatt: Vereinsorgan der Kunstgewerbevereine Berlin, Dresden, Düsseldorf, Elberfeld, Frankfurt a. M., Hamburg, Hannover, Karlsruhe I. B., Königsberg i. Preussen, Leipzig, Magdeburg, Pforzheim und Stuttgart — NF 22.1911

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Vom Kunstgewerbe in Zürich
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https://doi.org/10.11588/diglit.4361#0056

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VOM KUNSTGEWERBE IN ZÜRICH
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ZÜRICHER KUNSTGEWERBESCHULE, BATIK- UND EDELMETALLARBEITEN

VOM KUNSTGEWERBE IN ZÜRICH

SEITDEM vor einigen Jahren Professor J. de
Praetere die Direktion der Kunstgewerbeschule
und des Museums der Stadt Zürich übernommen
hatte, hob sich das Niveau des kunstgewerblichen
Lebens in Zürich ganz bedeutend. Zahlreiche und
systematisch aufgebaute und eingeteilte Einzelausstel-
lungen fanden ein allgemeines und bedeutendes Inter-
esse. Meist war daran besonders die Kunstgewerbe-
schule beteiligt, zuletzt an der Ausstellung, in der die
besten, im Schuljahre 1909/10 entstandenen Werk-
stattarbeiten den öffentlichen Kritiken unterstellt wurden.
Es waren dabei vertreten die Berufsgruppen: Typo-
graphie (Herr Kohlmann), Buchdruckerei (Herr Schnei-
der), Lithographie und Buchbinderei (Herr Smits),
Goldschmiedekunst, Ziselieren und Metalltreiben (Herr
Vermeulen), Bau- und Kunstschlosserei (Herr Streuli),
Bau- und Möbelschreinerei (Herr Greifenhagen), Textil-
zeichnen (Herr Tobler), Dekorationsmalerei (Herr
Schulze), Hand- und Kurbelstickerei (Frl. Tobler),
Naturstudien (Herr Weber). Ein Teil dieser Gegen-
stände wurde nachher auch in Hagen in Westf. im
Folkwang-Museum des Herrn Osthaus vorgeführt, und
von diesen bilden wir in der heutigen Nummer einige
besonders gelungene Metallarbeiten ab. □
□ Professor J. de Praetere hält das Züricher Kunst-
gewerbe jetzt für stark genug, um mit ihm eine im
Jahre 1912 stattfindende »Züricher Ausstellung für Ge-
werbekunst« zu veranstalten, über deren Einrichtung
Kunstgewerbeblatt. N. F. XXII. H. 3

und Ziele eine in Broschürenform erschienene »All-
gemeine Wegleitung« Aufschlüsse gibt. □
□ Die »Züricher Ausstellung für Gewerbekunst im
Jahre ig:2« hat den Grundsatz aufgestellt, daß alle
dort vorgeführten Erzeugnisse zuvor der Kontrolle
einer einzusetzenden Jury unterliegen müssen, die sie
begutachtet und ihre Ausführung überwacht. Das
Kunstgewerbemuseum stellt sich den Ausstellern zur
Vermittlung von Entwürfen zur Verfügung. Die Aus-
stellung wird folgende sieben Abteilungen enthalten:
□ l. Gartenbau und Gartenkunst, 2. Architektur und
Wohnungskunst, z. B. Einfamilien- und Arbeiterwoh-
nungen, Raum und Möbel, 3. Metall-Industrie, 4. Tex-
til-Kunst, 5. Keramik, 6. Graphische Kunst, 7. Ver-
schiedene Gewerbe, z. B. Karosserie, Waggon- und
Schiffbau usw. — Es soll versucht werden, den Ar-
beitsprozeß in einzelnen Gruppen durch Werkstätten,
die vielleicht durch Meisterverbände oder Genossen-
schaften kollektiv betrieben werden, zu veranschau-
lichen. Besondere Sorgfalt soll der Ausgestaltung
und Benutzung des vorzüglichen geeigneten Terrains,
das neben dem Belvoir-Park anfängt, zugewendet
werden. Dies Terrain wird auf natürliche Art auf
der einen Seite durch den Zürichsee, auf der andern
durch die Eisenbahnlinie abgegrenzt und besitzt be-
deutende landschafdiche Schönheit. Angenehm berührt
es uns Deutsche, daß hier kein sogenannter Rummel-
platz in Aussicht genommen ist, von der Gattung,
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