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Kunstgewerbeblatt: Vereinsorgan der Kunstgewerbevereine Berlin, Dresden, Düsseldorf, Elberfeld, Frankfurt a. M., Hamburg, Hannover, Karlsruhe I. B., Königsberg i. Preussen, Leipzig, Magdeburg, Pforzheim und Stuttgart — NF 22.1911

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Buschmann, Johannes: Dilettantische Wirtschaftsreformer, [2]
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https://doi.org/10.11588/diglit.4361#0077

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ARBEITEN VON ALFONS UNGERER



Alfons Ungerer, Drei silberne Gürtelscliließeii mit Edelsteinen,
entworfen und ausgeführt im Hause V. Hillmer in Berlin

DILETTANTISCHE
WIRTSCHAFTSREFORMER
Von Johannes Buschmann
(Schluß aus letzter Nummer)
□ Sehen wir’s uns ein wenig genauer an,
wie er sich die Erziehung der deutschen ge-
werblichen Produktion zur Qualitätsarbeit
denkt. Es sind zwei Maßregeln, die er emp-
fiehlt: Materialkontrolle und Preisfixierung. □
□ Es ist zweifellos ein Zeichen minderer
Kultur, wenn die Industrie geflissentlich edle
Materialien durch billige Surrogate vortäuscht,
wenn also beispielsweise Bronze durch Zink-
guß, Elfenbein durch Porzellanmasse, der Dia-
mant durch Glasfluß ersetzt werden. Dabei
kann direkt eine Täuschung des Publikums
beabsichtigt sein, dem geringwertige Materia-
lien an Stelle und annähernd auch zu den
Preisen der imitierten Stoffe angeboten und
verkauft werden. Diese unterste Stufe der
Materialverfälschung, bei der es sich also um
strafrechtlich verfolgbaren Betrug handelt, ist
im reellen Geschäftsverkehr ausgeschlossen.
Der anständige Kaufmann wird das schon aus
natürlichem Ehrgefühl heraus nicht tun. Trotz-
dem kommen derartige Fälschungen auch bei
uns wohl vor. Man liest bisweilen von be-
trügerischen Nahrungsmittelfabrikanten und
auch sonst mag manchmal die Grenze des
strafrechtlich Verbotenen von unehrlichen Ele-
menten gestreift werden. Aber das sind doch
glücklicherweise Ausnahmen und sie sind mit
den vorhandenen gesetzlichen Mitteln zu fassen,
a Etwas anderes ist es mit den Imitationen,
die sich offen als solche geben und die auch
im allgemeinen nicht höher als zu ihrem wirk-
lichen Werte ausgeboten werden, die aber
doch ihrer ganzen Aufmachung nach bestimmt
sind, den Anschein der Echtheit zu erwecken,
wenn schon Verkäufer und Käufer sich über
die Tatsache der Unechtheit verständigen. Das
ist der übliche und allerdings immer noch
recht häufige Fall. Eine Kollision mit dem
Strafgesetz findet hier nicht statt, denn der
Erwerber des betreffenden Gegenstandes wird
nicht übervorteilt. Wenn ich mir einen Ring
für 3 Mk. kaufe, der 333 gestempelt ist, dann
weiß ich, daß er eben nur ein Drittel Gold
enthält und daß das übrige Silber und Kupfer
ist. Der Preis, den ich dafür bezahle, ent-
spricht diesem Legierungsverhältnis. Und wenn
der Kaufmann mir ein Geldtäschchen in »imi-
tiert Krokodil« vorlegt, das 1,50 Mk. kosten
soll, dann kann ich mich nicht dem Irrtum hin-
geben, wirkliches Krokodilleder zu bekommen.
□ Die Ursachen dieser Surrogatfabrikation
können sowohl auf seiten der Produzenten wie
der Konsumenten liegen. Meistens werden
beide sich auf halbem Wege begegnen. Es
ist der Zug nach dem Billigen, der dem großen
Publikum eingeboren ist und der — man darf
das ruhig einmal aussprechen — einem natür-
lichen Interesse des Verbrauchers entspricht.
Es ist eben nur fraglich, ob er dieses Interesse
 
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