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Kunstgewerbeblatt: Vereinsorgan der Kunstgewerbevereine Berlin, Dresden, Düsseldorf, Elberfeld, Frankfurt a. M., Hamburg, Hannover, Karlsruhe I. B., Königsberg i. Preussen, Leipzig, Magdeburg, Pforzheim und Stuttgart — NF 22.1911

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Otto, Karl Heinrich: Die Zukunft des Kunstgewerbes
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Sprechsaal für die Leser
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https://doi.org/10.11588/diglit.4361#0115

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108

SPRECHSAAL FÜR DIE LESER

oder Schulfrage; darüber sind wir seit langem hinaus. Es
sind die erfolgreichen Ansätze einer Oeschmacksreformation,
der Kultur einer Neukunstpflanzung, die nicht mehr aus-
rottbar sind. Nach der Gründung des Reiches ist dieser
Modernismus, der übrigens in der Wissenschaft und Lite-
ratur voraufging, in der Kunst und im Kunstgewerbe das
Bedeutendste der völkischen Eigenart des Deutschtums.
Dem Uneingeweihten mag es nicht scheinen; aber dem ist
doch so, daß Politik, Wirtschaftsleben, soziale und Bil-
dungsfragen dabei eine große Rolle gespielt haben, sonst
hätte die Bewegung gar nicht so umwälzend und auf-
rüttelnd wirken können. Wer heute das moderne Kunst-
gewerbe außerhalb der modernen Bewegung überhaupt
stellen wollte, das heißt nur als einen Ausfluß geschmack-
licher und kunsttechnischer Errungenschaft auffassen würde,
der hätte doch nur die Form, nicht den Inhalt als das
typische der Bewegung genommen. Und wir hätten wie-
derum nicht nötig, uns um dessen Zukunft zu sorgen, weil
dann der Wandel des Geschmacks nur das übliche in der
Flucht der Erscheinungen sein würde. Der ethische und
ästhetische Lebensnerv des modernen Kunstgewerbes hat
aber unser ganzes Leben in Tätigkeit gesetzt, er ist überall
in engster Fühlung mit allem Geschehen, mit Haus und
Schule, mit Handwerk und Industrie, mit dem Verkehrs-
leben; Justiz und Kirche setzt er auch bereits in Vibration:
Denn ein modernes Kunstgewerbe kann eben nur ein
Ausfluß des modernen Lebens sein. Und deshalb ist es
auch notwendig, daß es ständig mit diesem in organischem
Zusammenhang bleibt. □
□ Es war zu allen Zeiten so; jedes Renaissancezeitalter
weist das nach, daß in politischen und wirtschaftlichen
Hochkonjunkturen Kunst, Wissenschaft und Handwerk am

besten gedeihen. Waffenlärm, Mißernten, Unruhen, Ab-
fluß des Nationalvermögens oder Abwanderung der Volks-
kräfte taugen dafür nicht. Es muß ein Bedürfnis nach
Frieden und Stille, nach Wohlbehagen und Sorglosigkeit,
nach Verbesserung der Lebenshaltung, nach Bildung und
Lebensverschönung vorhanden sein, wenn jene Faktoren
im Haushalte der Völker von kultureller Tragweite werden
sollen. Und deshalb wird auch die Zukunft und Leistungs-
fähigkeit des Kunstgewerbes steigen oder fallen je nach
der Höhe oder Tiefe der Leistungsäußerungen auf allen
anderen Gebieten. Aber alle Angehörigen des Kunst-
gewerbes müssen zuvor selbst mit den allerbesten Lei-
stungen vorangehen, die Abnehmer ihrer Erzeugnisse er-
ziehen helfen. Im kunstgewerblichen Nachwuchs schon,
der aus bester Wahl bestehen und dem beste Lehre und
Schule werden muß, müssen Qualitätskräfte herangebildet
werden, deren Wissen allgemeiner Art über das Ziel der
Volksschule hinausragt. Wer für die kunstliebenden Kreise
schaffen will, der muß auch deren Lebensart, Gewohn-
heiten und Bedürfnisse kennen, dem muß Parkett und
Sekt vertraut sein. Die Zukunft des Kunstgewerbes ist
demnach von vielerlei Erfahrung, Können und Klugheit
abhängig; zu allererst aber doch von dem politischen und
wirtschaftlichen Wohlergehen der eigenen Nation und des
der Völker. Also nicht auf die Schicksalserfüllung eines
einzelnen Berufes kommt es an, nicht auf die Glanz-
leistungen einzelner Führer, auch nicht einmal auf die
Repräsentation auf einer Weltausstellung. Der Pulsschlag
der Zeit in einem ganzen Volkskörper muß auch der Puls-
schlag seiner Glieder sein. Kann das Kunstgewerbe dem
gerecht werden, dann wird seine Zukunft eine bessere
sein als seine Gegenwart. k.'h. o.

SPRECHSAAL FÜR DIE LESER

□ Das absichtliche Verhämmern von Metallgeräten,
als Charakteristikum von Handarbeit! Die in Heft 4
aufgeworfene Frage nach dem Urheber des Hammerschlages
bei kunstgewerblichen Treibarbeiten und der diese Mani-
pulation arg in Mißkredit stellende Schriftsatz bedarf einiger
Entgegnungen. Benannter Artikel ist ganz dazu angetan,
Unklarheiten auch in Fachkreise zu tragen. Die Antwort auf
die Frage, nach dem gewissenlosen Erfinder des Hammer-
schlages, ist leicht mit einer Formel zu beantworten. Man
summiere: »Publikum, Künstler, Fabrikant und Händler«,
dividiere mit vier, als Resultat erhält man »Kunstjongleur«,
eine Erscheinung der Neuzeit. Die Anschauung, der hand-
werkliche Hammerschlag stelle eine Täuschung dar, die
bezwecke, den betreffenden Gegenstand als handgearbeitetes
Stück zu dokumentieren, dürfte nur bei sentimentalen oder
unwissenden Leuten anzutreffen sein. Vielmehr wird der
Verfertiger mit den ihm als Metalltreiber zur Verfügung
stehenden Mitteln, von der Absicht des Schmückens aus-
gegangen sein. Der gebildete Käufer wird diese Schmuck-
zutat sicher als nichts anderes kaufen. Wenn der Kauf-
mann eine andere Auslegung der Motivierung des Hammer-
schlages anwendet, um seine Ware an den Mann zu bringen,
so schadet das dem Gegenstände nicht. Den Schönheits-
begriff »glatt«, als Resultat der Maschinenerzeugung, hat
überdies jeder gewöhnliche Sterbliche reichlich Gelegenheit
zu genießen; beispielsweise am Ofenrohr, am Gebrauchs-
geschirr der Küche, am Reflektor einer Wandlampe, am
Benzinkessel des Autos usw. Bei all diesen Gegenstän-
den wird »glatt« zum Erfordernis und kann dann auch

von einer Ästhetik des Gebrauchsgegenstandes gesprochen
werden. Der Handwerker von »früher« ließ mit gutem
Grunde seine Hammerschläge nicht stehen. Damals war
»glatt« das von der handwerklichen Geschicklichkeit ab-
hängige Motiv; heute weiß jedes Kind, daß dies die Ma-
schine, übrigens auch eine Erfindung der modernen In-
telligenz, besser besorgt. Die Verhältnisse haben sich
also geändert, und der Hammerschlag bietet dem Hand-
werker ein Ausdrucksmittel seiner Geschicklichkeit. Der
Kenner wird diese Arbeit zu schätzen wissen. □
Max Riegel, Dresden.
□ »Gezeichnet« oder »genehmigt«? Ein Regierungs-
baumeister schreibt: Wir Staatsbeamte sind als Künstler
leider zur Anonymität verurteilt; man erfährt in den selten-
sten Fällen, wer die Pläne eines öffentlichen Gebäudes
entworfen hat. Warum das eigentlich? Würde man uns
als schlechtere Beamte ansehen, wenn wir beweisen dürften,
daß wir auch gute Künstler sind? Den Ruhm vor dem
Publikum und die Anerkennung »von oben« heimsen oft
solche Ressortchefs ein, die zur eigentlichen Schöpfung
auch nicht einen Funken beigetragen oder nur scheinbar
an Einzelheiten herumgemäkelt und geändert haben. Schon
bei der Ablieferung unserer Arbeiten geht das Dekorum
unserer Autorschaft flöten, denn der Vorgesetzte schreibt
unter unseren Entwurf: »gezeichnet X. Y. Z.«. Ist dies
urheberrechtlich zu beanstanden? Könnte man nicht ver-
langen, daß zu unserem Autornamen nur das, zu keinem
Mißverständnis führende »Genehmigt« des Vorgesetzten
treten dürfte? □
 
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