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Kunstgewerbeblatt: Vereinsorgan der Kunstgewerbevereine Berlin, Dresden, Düsseldorf, Elberfeld, Frankfurt a. M., Hamburg, Hannover, Karlsruhe I. B., Königsberg i. Preussen, Leipzig, Magdeburg, Pforzheim und Stuttgart — NF 22.1911

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Hellwag, Fritz: "Fliegender Kunsthandel"
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Kunstgewerbliche Rundschau
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https://doi.org/10.11588/diglit.4361#0165

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158

KUNSTGEWERBLICHE RUNDSCHAU

Präsident von Schleswig-Holstein, obwohl bei ihm der
Maler F. Korwan in Westerland, ein ehemaliger Schüler
Brachts, und mehrere Handelskammern eifrig dahin wirkten,
sich noch nicht davon überzeugen, daß die Voraussetzungen
für eine gewerbliche Niederlassung, wenigstens in einem
ihm vorgetragenen Fall, nach § 42 der Gewerbeordnung
nicht gegeben seien. «Da ferner die Versteigerungen
durch die Händler selbst erfolgten, sei ein Einschreiten in
der beantragten Richtung (des polizeilichen Verbots) nicht
möglich« . . (?) Im übrigen erhofft der Regierungspräsi-
diese Möglichkeit auf Grund des »Gesetzes gegen den un-
lauteren Wettbewerb«. Es kommt also künftig viel darauf
an, die Regierung davon zu überzeugen, daß die fliegenden
Kunsthändler zum Wandergewerbe gehören, was sie nach
Ansicht bedeutender Juristen in der Tat tun. Als Wander-
gewerbetreibenden könnte man ihnen das Versteigern sofort
verbieten und sie durch die Ortspolizeibehörden bestrafen
lassen; darauf hat auch eine Verfügung in den »Verwaltungs-
vorschriften« vom 13. März 1901 deutlich hingewiesen und
die Ortspolizeibehörden zur strafferen Beobachtung der
diesbezüglichen Vorschriften ermahnt. n
□ Aber selbst wenn die Ansicht von der Zugehörigkeit
der fliegenden Kunsthändler zum stehenden Gewerbebe-
trieb vorläufig noch herrschend bliebe, so wären doch
schon in dem neuen »Gesetz gegen den unlauteren Wett-
bewerb« einige gute Handhaben gegen sie gegeben, z. B.
in den §§ 7, 8, 9. Der Regierungspräsident von Aurich
hat von ihnen auch bereits Gebrauch gemacht, indem er
verfügte, daß bei allen Arten von Ausverkäufen — aus-
genommen die Saison- und Inventurausverkäufe, die in der
Ankündigung als solche bezeichnet werden und im ordent-
lichen Geschäftsverkehr üblich sind —, wenigstens zwei
Wochen vor der Ankündigung bei der Ortsbehörde Anzeige
über den Grund des Ausverkaufs und den Zeitpunkt seines

Beginns zu erstatten, ferner, daß mindestens eine Woche
vorher ein Verzeichnis der auszuverkaufenden Waren einzu-
reichen sei. Der Ankündigung eines Ausverkaufs im be-
zeichneten Sinne solle jede Anzeige gleichstehen, die den
Verkauf von Waren wegen »Beendigung des Geschäftsbe-
triebs, Aufgabe einzelner Warengattungen oder Räumung
eines bestimmten Warenvorrats« betreffe oder den »Verkauf
im Wege der Auktion« vorsehe. □
□ So werden die fliegenden Kunsthändler wohl künftig
in Verlegenheit kommen, wie sie ihre früher gewerbsmäßig
betriebenen Auktionen und Ausverkäufe stichhaltig moti-
vieren sollen! Ferner wird ihnen durch die frühzeitige
Anzeige und durch die Verpflichtung zur Abgabe eines
Verkaufsverzeichnisses, dessen Einsicht nach § 8 des er-
wähnten Gesetzes übrigens jedermann freisteht, das soge-
nannte Vor- und Nachschieben von Ware unmöglich ge-
macht. Um die fliegenden Kunsthändler mit ihren Auktionen
und Ausverkäufen vollends zu isolieren, hat der Regierungs-
präsident von Aurich den Termin für die im »ordentlichen«
Geschäftsverkehr üblichen Inventurausverkäufe auf die Zeit
vom 1. Januar bis 15. Februar und vom 15. September bis
15. Oktober festgesetzt, also ganz aus der Badesaison ge-
rückt, da diese Vorschriften insbesonders für die Nordsee-
inseln Geltung haben sollen. Man darf mit einiger Schaden-
freude abwarten, wie die fliegenden Kunsthändler künftig
unter so scharfen Griffen sich winden werden. □
□ Alles aber wird vergebens sein, wenn das Publikum
sich nicht mit den wirklichen Künstlern ur.d anständigen
Kunsthandlungen solidarisch erklärtundkünftigdie Verkäufer
notorischen Schundes meidet. Erst mit der zunehmenden
Selbsterziehung des Publikums zur künstlerischen Kultur
werden die »fliegenden Kunsthändler« ganz von selbst
und sachte von der Bildfläche verschwinden müssen! □
FRITZ HELLWAG.

KUNSTGEWERBLICHE RUNDSCHAU

NEUE BÜCHER
Friedrich Pollak, Anton Dominik von Fernkorn. Wien,
Schworella & Heick, 1911. □
□ Der große, aus Erfurt gebürtige, aber seit 1840 in
Wien tätige Bildhauer und Erzgießer Fernkorn verdient
gewiß eine eingehende Würdigung seiner Bedeutung und
seiner Werke, die nun — teilweise im Anschluß an Lei-
sching — zum erstenmal versucht wird. Schade, daß sich
Friedrich Pollak, den wir bereits als den Verfasser eines
Buches über Lorenzo Bernini kennen, die Arbeit doch ein
wenig zu leicht gemacht hat. In vorwiegend feuilleto-
nistischer Weise, ohne Belege, die bei einer solchen Dar-
stellung um so notwendiger sind, als einzelne Jahreszahlen
nicht feststehen, wird der Lebens- und Bildungsgang Fern-
korns geschildert von den Einflüssen Thorwaldsens und
Schwanthalers auf ihn bis dem Erbe, das er selbst seinen
Wiener Schülern hinterließ, und eine große Liste seiner
Werke beigebracht, von denen die wichtigsten auch in
guten Abbildungen hinzugefügt werden. Verdienstlich ist
besonders das Verzeichnis der Erzgüsse der von Fernkorn
1855 begründeten k. k. Kunsterzgießerei in Wien, die ja
die wichtigsten Werke dieses Künstlers, in erster Reihe
seine mit Recht berühmten, prächtigen Reiterstatuen des
Erzherzogs Karl (1859) und des Prinzen Eugen (1865)
ausführte, mit Ausnahme des in Zinkguß hergestellten
St. Georg (1853). — Wenn wir auch dem Verfasser für

seine, alles Wesentlichere berücksichtigenden Darstellungen
dankbar sind, so können wir diese Arbeit nicht als eine
abschließende ansehen. Manches hätte noch leicht hinzu-
gefügt werden können, wie eine der Jugendarbeiten, die
mit dem vom Kaiser von Österreich der Königin von England
geschenkten gotisierenden Bibliothekschrank zusammen-
hängt; dieses, dem Verfasser unbekannt gebliebene Riesen-
möbel ist in den Publikationen von der ersten Londoner
Weltausstellung (1851) leicht zu finden und wurde sogar
kürzlich nach diesem Holzschnitte von G. Lehnert in seiner
Geschichte des Kunstgewerbes (II, S. 416) publiziert. —
Pollak wird hoffentlich diesen dankbaren Stoff nicht fallen
lassen, sondern uns noch ein zweites, ausführlicheres
Werk darüber bescheren. Wir wollen annehmen, daß der
Verleger eine ins Breite gehende Darstellung nicht ge-
wünscht hatte und dadurch dem Verfasser die Hände ge-
bunden waren; aber es gibt manche gelehrte Gesellschaften,
die gerne bei buchhändlerischen Schwierigkeiten mit Sub-
ventionen helfend beispringen, und Fernkorn und sein
Kreis ist es gewiß wert, in einem großen, gründlichen
Werke behandelt zu werden. Pazaurek.
Leo Balet, Ludwigsburger Porzellan (Figurenplastik). Stutt-
gart, Deutsche Verlagsanstalt, 1911. □
□ Mit der bedeutend steigenden Vorliebe für das alte
Porzellan hält die Literatur gleichen Schritt, und bald
werden wir eine ganze Bibliothek bedeutender Werke be-
 
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