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Kunstgewerbeblatt: Vereinsorgan der Kunstgewerbevereine Berlin, Dresden, Düsseldorf, Elberfeld, Frankfurt a. M., Hamburg, Hannover, Karlsruhe I. B., Königsberg i. Preussen, Leipzig, Magdeburg, Pforzheim und Stuttgart — NF 24.1913

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Kunstgwerbliche Rundschau
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https://doi.org/10.11588/diglit.4432#0107

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KUNSTGEWERBLICHE RUNDSCHAU

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lands gültig, sehr ansehnliche Preise für studentische Druck-
sachen aller Art (Kneipzeitungsumschläge, Kommersbuch-
titel, Exlibris, studentische Postkarten, Einladungskarten,
Liedertexte und ähnliches) festsetzt. Die Ergebnisse dieses
großen studentischen Wettbewerbs werden nach Ablauf der
Stuttgarter Ausstellung auch in Leipzig und vielleicht auch
in Berlin zur Vorführung gelangen. n
PREISAUSSCHREIBEN
□ Dresden. Wettbewerb für holzgeschnitzte und bemalte
Krippen- und Weihnachtsfiguren. In verschiedenen Gegen-
den Sachsens, zumal aber in unserem Erzgebirge, besteht
zu Weihnachten die alte volkstümliche Sitte, Krippen und
Weihnachtsberge aufzubauen. Waldarbeiter, Förster, Hand-
werker, Lehrer usw. werden zu eifrigen Künstlern. Es
blüht hier noch Volkskunst im wahren Sinne des Wortes.
Die Volkskünstler suchen sich nun — wie leicht erklärlich
— von hier und da Anregung und holen sich leider oft
ihre Motive aus minderwertigen Vorbildern. Die Bemalung
weist in neuerer Zeit einen Hang nach dem Weichen, Süß-
lichen auf. In Verbindung mit dem Verein für Sächsische
Volkskunde erläßt nun die Sächsische Landesstelle für Kunst-
gewerbe Dresden einen freien Wettbewerb innerhalb Sachsens,
um eine Anzahl geschnitzter Krippenfiguren zu erhalten, die
den Volkskünstlern als Vorbild, als Anschauungsmittel
dienen sollen. Sie müssen eine materialechte einfache Be-
arbeitung des Holzes und eine farbkräftige einfache Be-
malung zeigen. Die Schlichtheit der Figuren muß aber
einem gesunden, natürlichen Empfinden und nicht einer
Modestilisierung entspringen. Es sollen zuförderst folgende
Aufgaben beim Wettbewerb in erster Linie berücksichtigt
werden: »Maria mit dem Kinde«, »Joseph«, »Ein König
auf einem geschmückten Kamel«, »Ein Hirt«. Andere
Figuren der heiligen Geschichte sind zulässig. Die stehen-
den menschlichen Figuren sollen eine Größe von ungefähr
12 cm haben. Für die besten Leistungen sind 1000 M. zur
Verfügung, über deren Verteilung das Preisgericht ent-
scheidet. Der Mindestpreis ist 75 M. Die preisgekrönten
Figuren gehen mit Vervielfältigungsrecht in den Besitz der
Landesstelle über. Das Preisrichteramt haben übernommen:
Ministerialdirektor Geh. Rat Dr. Roscher, Hofrat Prof. O.
Seyffert, Prof. Karl Groß, Kgl. Hoftischlermeister Udluft,
Holzbildhauer Bohlig. Die Figuren sind mit Kennwort
versehen und mit einem verschlossenen, das gleiche Kenn-
wort tragenden Briefumschlag, der Name und Wohnort des
Einlieferers zu enthalten hat, bis zum 1. März 1913 an die
Sächsische Landesstelle für Kunstgewerbe zu Dresden-A.,
Eliasstraße 34, portofrei einzusenden. Die Rückgabe der
nicht preisgekrönten Entwürfe erfolgt portofrei. Die Landes-
stelle behält sich vor, nach ihrem Ermessen eine Aus-
stellung der eingesendeten Arbeiten in Dresden und anderen
Orten zu veranstalten. n
□ Karlsruhe i. B. Preisausschreiben für die Holzschnitzer
des badischen Schwarzwaldes. Das Großherzogliche Landes-
gewerbeamt in Karlsruhe veranstaltet zum Zwecke der
Hebung der Holzschnitzerei im badischen Schwarzwald
ein Preisausschreiben. Zur Beteiligung sind sämtliche im
badischen Schwarzwald wohnhafte Holzschnitzer, ohne
Rücksicht darauf, ob sie selbständig oder unselbständig
sind, berechtigt. Die Wahl des Gegenstandes für den
Wettbewerb wird freigegeben; Bedingung ist nur, daß er
in das Gebiet der Holzschnitzerei gehört und ihm eigene
Ideen der Verfertiger zugrunde liegen. Die Arbeiten sollen

sich für den Handel eignen, sie können einfach gehalten
oder reicher ausgestattet sein. Die Holzart, Schnitzart,
Wahl der Beizung und der übrigen Vollendungsarbeiten
wird ebenfalls freigestellt. Werden Uhrgehäuse für den
Wettbewerb gefertigt, so brauchen sie kein Uhrwerk zu
enthalten; es genügt ein Zifferblatt, Zeiger und Pendel.
An Preisen sollen zur Verteilung kommen: ein 1. Preis zu
100 M., zwei 2. Preise zu je 75 M., drei 3. Preise zu je 50 M.
und vier 4. Preise zu je 25 M., zusammen also zehn Preise
im Gesamtwerte von 500 M. — Außerdem können auch
lobende Anerkennungen zuerkannt werden. Jeder Bewerber,
dessen Arbeit vom Preisgericht ausgezeichnet wurde, erhält
ein Diplom. Die Bewerber haben ihre Arbeiten nicht mit
ihrem Namen, sondern nur mit einem Kennwort zu ver-
sehen. Den Arbeiten ist in einem geschlossenen Brief-
umschlag, welcher als Aufschrift nur das gleiche Kennwort
trägt, der Name und Wohnort des Verfertigers und eine
Versicherung darüber, daß die Arbeit selbständig ausgeführt
worden ist, beizufügen. Die Gegenstände müssen spätestens
am 15. Mai 1913 beim Großherzoglichen Landesgewerbeamt
in Karlsruhe abgeliefert sein. Die Hin- und Rücksendung
erfolgt auf Kosten und Gefahr der Bewerber. Dem Preis-
gerichtgehören an: Prof.Hoffacker, DirektorderGroßherzog-
lichen Kunstgewerbeschule in Karlsruhe, als Vorsitzender,
und als Mitglieder: Fabrikant Roder inFurtwangen, Fabrikant
Lehnis sen. in Hornberg, Schnitzer Pfahrer in Triberg und
Schnitzer Kaltenbach in Vöhrenbach. Sowohl die prämiierten
als die nicht prämiierten Arbeiten bleiben Eigentum der Ver-
fertiger, und es bleibt diesen selbst überlassen, für deren
Musterschutz und Absatz zu sorgen. Im Hinblick hierauf
empfiehlt es sich, nur solche Arbeiten anzufertigen, die
voraussichtlich als Neuheit einen guten Absatz finden
werden, und die Herstellung teurer und schwerverkäuf-
licher Gegenstände zu unterlassen. 0


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Für die Redaktion des Kunstgewerbeblattes verantwortlich: Fritz Hellwag, Berlin-Zehlendorf
Verlag von E. A. Seemann in Leipzig. — Druck von Ernst Hedrich Nachf., g. m. b. h., in Leipzig
 
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