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Kunstgewerbeblatt: Vereinsorgan der Kunstgewerbevereine Berlin, Dresden, Düsseldorf, Elberfeld, Frankfurt a. M., Hamburg, Hannover, Karlsruhe I. B., Königsberg i. Preussen, Leipzig, Magdeburg, Pforzheim und Stuttgart — NF 24.1913

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Mahlberg, Paul: Thorn-Prikkersche Glasfenster
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https://doi.org/10.11588/diglit.4432#0221

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THORN-PRIKKERSCHE GLASFENSTER

O 1 A
Z 14

^ 14 Staffelung der Entwurfsgebühr
□ Die Entwurfsgebühr stuft sich ab nach dem Verhältnis
der Materialkosten zu den Arbeitskosten. □
d Es kommen zur Berechnung, solange das Verhältnis
der Materialkosten zu den Arbeitskosten 3 : 2, also 600 : 400
nicht überschreitet, die vollen Entwurfsgebühren. n
o Von da an bis zum Verhältnis 2 :1 ausschließlich, also von
601:399 bis 666:334, drei Vierteile der Entwurfsgebühr.
□ Von da an bis zum Verhältnis 5:2 ausschließlich, also
von 667 :333 bis 713:287, die Hälfte der Entwurfsgebühr.
□ Von da an bis zum Verhältnis 3:1 ausschließlich, also
von 714 : 286 bis 749 : 251, zwei Fünftel der Entwurfsgebühr.
□ Von da an bis zum Verhältnis 7 : 1 ausschließlich, also
von 750 : 250 bis 874 :126, ein Viertel der Entwurfsgebühr.
□ Betragen die Materialkosten mehr als das Siebenfache
des Arbeitskosten, stehen sie also zu diesem im Verhältnis
von 875:125 und darüber hinaus, so berechnet sich die
Entwurfsgebühr nur nach den Arbeitskosten. °
£ 15 Abstufung der gesamten Gebühren
□ Ohne Rücksicht auf die Abstufungen der Entwurfs-
gebühren kommen zur Berechnung bei einer Höhe der
Ausführungskosten von

i
bis
1000 M.
100 °/0
der Gesamtgebühren
1001
11
2000 „
90 „
11
11
2001
11
3000 „
80 „
11
11
3001
11
4000 „
70 „
11
11
4001
11
5000 „
60 „
11
11
5001
11
6000 „
58 „
11
17
6001
11
7000 „
56 „
11
11
7001
11
S000 „
54 „
11
11
8001
11
9000 „
52 „
11
11
9001
17
10000 „
50 „
11
11
10001
11
15000 „
48 „
11
17
15001
11
20000 „
46 „
11
71
20001
11
25000 „
44 „
11
11
25001
11
30000 „
42 „
11
11
30001
11
40000 „
41 „
11
11
40001
11
50000 „
40 „
11
11
50001
11
60000 „
39 „
11
11
60001
11
70000 „
38 „
11
11
70001
11
80000 „
37 „
11
11
80001
11
90000 „
36 „
11
11
90001
11
100000 „
35 „
11
11
100001
11
150000 „
34 „
11
17

150001 bis 200000 M. 33 °/0 der Gesamtgebühren
200001 „ 300000 „ 32 „ „
300001 „ 400000 „ 31 „ „
400001 „ und darüber 30 „ „ „
B. BESONDERE BESTIMMUNGEN
a § 16 Textilarbeiten. Bei Einzelerzeugnissen und abge-
paßten Mustern berechnet sich die Entwurfsgebühr nach
dem Satze von zwanzig Hundertteilen der Ausführungskosten,
n § 17 Graphische Arbeiten, Tapeten und Buntpapiere.
Die Leistungen berechnen sich gleich denen für Textil-
arbeiten. □
a § 18 Leder- und Bucharbeiten. Der Berechnung der
Gebühren sind die für Textilarbeiten zugrunde zu legen.
a § 19 Kunstverglasung, Glasmalerei und Mosaik. Die
Gebühren für den Entwurf betragen zehn Hundertteile der
Ausführungskosten, die Gebühren für die Werkzeichnung
fünfundzwanzig Hundertteile. □
u § 20 Dekorative Malerei lind dekorative Plastik. Ent-
würfe werden mit zwanzig Hundertteilen der Ausführungs-
kosten berechnet, Werkzeichnungen und Modelle nach Ver-
einbarung. □
a § 21 Arbeiten aus Edelmetall. Die Berechnung der Ge-
bühren erfolgt hier immer nur nach den Arbeitskosten, auch
dann, wenn die Materialkosten weniger als die Arbeits-
kosten betragen. Die Entwurfsgebühr beträgt stets zwanzig
Hundertteile an Arbeitskosten; sie stuft sich nicht nach dem
Verhältnis von Materialkosten und Arbeitskosten ab, sondern
nur nach § 15. n
a § 22 Arbeiten aus unedlen Metallen. Entwürfe für
Einzelerzeugnisse sind zum Satze von zwanzig Hundert-
teilen der Ausführungskosten (diese einschließlich Material)
zu berechnen. □
□ § 23 Keramik. Entwürfe, die nur die Ausstattung einer
vorhandenen Form angeben, fallen unter dekorative Malerei
und Plastik. o
n § 24 Arbeiten aus Holz. Die Gebühren für Einzel-
erzeugnisse bemessen sich nach dem Satze von fünfzehn
Hundertteilen der Ausführungskosten. □
n § 25 Gesamtausstattung von Räumen. Die Entwurfs-
gebühr berechnet sich mit fünfzehn Hundertteilen der Aus-
führungskosten. □

THORN-PRIKKERSCHE GLASFENSTER
VON PAUL MAHLBERG

MAN kann die Vorliebe für das Altdeutsche, Gotische
oder was man dafür hält, fast als ein Symptom
unserer Zeit betrachten, ln der Literatur kommen
Märchen, die Edda, das Heiligenleben wieder zu Ehren;
man veranstaltet Liebhaber-Neudrucke von Reinke Voß,
dem Holbeinschen Totentanz, und der illustrierten Bücher
über mittelalterliche Kunst überhaupt werden täglich mehr. In
der modernen Kunst fragt man auch nach Gotik, begeistert
sich an Minne, und macht aus sich heraus den Barock
Lehmbrucks zur Gotik! Diese Zeitstimmung kommt natür-
lich auch der Glasmalerei zugute. Und man hat es sogar
erlebt, daß auf dem Umwege über den Glasmaler den
Kritikern solche Künstler genehm geworden sind, die sie
sonst ablehnten. Im Mittelpunkt des Interesses an der
Glasmalerei steht — mit Recht — die Manufaktur Heiners-
dorff mit ihrem künstlerischen Stabe. Es vollzieht sich in
ihren Arbeiten die Wiedergeburt der Glasmalereikunst aus

dem künstlerischen und werkkünstlerischen Geiste ihrer
mittelalterlichen Blütezeit, keine Galvanisierung durch An-
wendung des künstlerischen Apparates der Gotik, wie
Lechter es versucht hat, und es im Museum zu Münster
und anderwärts zu sehen ist. □
□ Heinersdorff ist zurzeit mit einem Monumentalwerk be-
schäftigt, das teilweise schon in der Sonderbund-Ausstellung
vergangenen Jahres gezeigt und auch hier besprochen
worden ist. Zu demselben — elf Fenster für eine rhei-
nische Kirche — gehören auch einige Fenster, die im Monat
April im Hohenzollern-Kunstgewerbehaus ausgestellt waren.
Sie stammen im Entwurf von Johan Thorn-Prikker. Dieser
vierundvierzigjährige Holländer, dessen erstes großes Werk
eine Wandmalerei im Haag ist, trat für Deutschland, in
dem er wohnt, eigentlich erst bei der Internationalen Aus-
stellung für christliche Kunst, Düsseldorf 1904, in die Er-
scheinung. Er zeigte damals drei große monumentale
 
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