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Kunstgewerbeblatt: Vereinsorgan der Kunstgewerbevereine Berlin, Dresden, Düsseldorf, Elberfeld, Frankfurt a. M., Hamburg, Hannover, Karlsruhe I. B., Königsberg i. Preussen, Leipzig, Magdeburg, Pforzheim und Stuttgart — NF 26.1915

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Pazaurek, Gustav E.: Nur-Kunstgewerblich
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https://doi.org/10.11588/diglit.3871#0091

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NUR-KUNSTGEWERBLICH

VON Q. E. PAZAUREK-STUTTOART

MAN sollte es nicht für möglich halten, daß
heute noch selbst in gebildeten Kreisen das
Kunstgewerbe vielfach nicht, wie die Archi-
tektur, Plastik und Malerei, als ein vollberechtigtes
Glied in der Gruppe der bildenden Künste angesehen
wird, sondern im Gesatz zur »hohen« Kunst als ein
untergeordnetes, tieferstehendes Gebiet, das mit der
Kunst nur sehr wenig, womöglich lieber fast gar nichts
zu tun habe. Die nicht selten gehörte Bezeichnung
»Nur kunstgewerblich« enthält ein halbes Verdam-
mungsarteil, eine Mischung von Geringschätzung und
Mitleid, aber noch mehr — und das muß einmal mit
vollster Deutlichkeit betont werden — eine gehörige
Portion von Unkenntnis. Dergleichen sich noch länger
gefallen zu lassen, wäre unsererseits eine an Schwach-
heit grenzende Gutmütigkeit.

Deshalb sei hiermit festgestellt, daß das Kunstge-
werbe — wenn man überhaupt eine, natürlich nur
nach psychischen Ausdrucksmöglichkeiten abgestufte
Rangordnung der Künste gelten lassen will — wohl
der Malerei und Plastik nachsteht, jedoch als Nutz-
kunst in jeder Beziehung der Architektur als eben-
bürtig erachtet werden muß. Jedenfalls entspricht nicht
das gute Kunstgewerbe im Werte ungefähr einer
schlechten Architektur, Plastik oder Malerei, wie man
noch vielfach glaubt, sondern steht auf derselben Stufe
mit den guten Leistungen der sogenannten »hohen«
Künste. Auch die besten kunstgewerblichen Schöp-
fungen avancieren nicht etwa in eine »höhere« Kunst-
gattung, ebensowenig wie minderwertige architekto-
nische, plastische oder malerische Arbeiten zu kunst-
gewerblichen Produkten degradiert werden können;
beide bleiben vielmehr von einander unabhängig zu
bewertende Leistungen ihrer eigenen Gruppen.

Die despektierliche Behandlung des Kunstgewerbes
stammt noch aus der unglücklichen Zeit des ig. Jahr-
hunderts, in welcher das selbständige Kunsthandwerk
noch sehr darniederlag, und eine rücksichtslose Surro-
gat-Industrie mit billigen Waren den Markt über-
schwemmte. Unklar waren noch alle Begriffe, die
Absteckung deutlicher Grenzen wurde überall bewußt
hintertrieben, Künsteleien und die sogenannten Lieb-
haberkünste blühten. Ich erinnere mich noch mit
Schaudern, wie ich einmal bei einer Provinz-Aus-
stellung als Juror in der »kunstgewerblichen Ab-
teilung« zu fungieren hatte. Glas, Keramik oder
Graphik wurde sonderbarerweise nicht dazu gezählt;
dagegen standen mir Ausstellungsmedaillen zur Ver-
fügung z. B. für einen großen Laubsägearbeit-Käfig
in Gestalt des Mailänder Domes, für einige unglaub-
lich primitiv gestrichelte Ehrenurkunden eines länd-
lichen Volksschul-Zeichenlehrers, für einige aus Tannen-
zapfen gefertigte Blumentische und ähnliche Verlegen-
heitsgegenstände, die man nicht deklinieren konnte,
somit in eine »kunstgewerbliche« Abteilung vereinigte,
für die ich beim besten Willen keine Auszeichnungen
beantragen konnte, so daß ich mich veranlaßt sah,

die Jury-Obmannschaft in dieser wunderlichen Gruppe
vorzeitig niederzulegen. Nachher wurde, wie ich
später hörte, doch der ganze Krempel prämiiert. —
Daß sich in diesen Zeiten die noch spärlichen wür-
digen Vertreter des echten Kunstgewerbes einer solchen,
tief herabgezerrten Bezeichnung geradezu zu schämen
anfingen, wird man begreifen. Und von da nahmen
auch die mehrfachen Hebungsversuche ihren Ausgang,
indem man zunächst den Namen »Kunstgewerbe« in
»Werkkunst«, »angewandte Kunst«, »dekorative Kunst«
oder wenigstens »Nutzkunst« abzuändern trachtete,
ohne zu bedenken, daß man gerade dadurch das ehr-
liche alte Kunstgewerbe oder Kunsthandwerk, das sich
doch des handwerklichen, gewerblichen Bodens, dem
es entsprossen, nie schämen darf, in ein schiefes Ver-
hältnis zu den »hohen« Künsten bringen mußte.

Schund gibt es übrigens in der »hohen« Kjinst
nicht viel weniger, als im Kunstgewerbe. Oder be-
deuten etwa die Leistungen der berüchtigten Porträt-
ateliers, die nach jeder eingesandten Photographie
unter Garantie der Ähnlichkeit ein goldgerahmtes Öl-
bild um 20 Mark liefern, oder die plastischen, grell-
bronzierten Werke italienischer Gipsfigurenhändler
Ruhmesblätter in dem Kranze unserer künstlerischen
Kultur? Aber — so wird man mir entgegnen —
derlei Produkte, einschließlich der nach alten Litho-
graphien oder Stahlstichen komponierten und nach
dem Quadratmeter verkauften Reichenauer Altarbilder-
malerei in Essig und Öl zählen überhaupt nicht zur
Kunst, sondern sind eben als gewerblich zu bezeichnen.
Das ist aber grundfalsch. Wir haben es hier mit
Handelsbetrieben zu tun, jedoch nicht mit kunstge-
werblichen, sondern mit Kunsthandel, wenn diese Ob-
jekte auch auf der tiefsten Stufe stehen. Die Künstler-
organisationen werden allerdings jede Gemeinschaft
mit einer in Handwerksart geübten und Kaufmannsart
vertriebenen »Kunst« ablehnen. Aber es gibt auch
zahlreiche, sei es von konservativer, sei es von radi-
kaler Seite anerkannte, ja in ihren Kreisen berühmte
Künstler, deren Werke dennoch im Vergleiche zu den
höchststehenden kunstgewerblichen Schöpfungen in
unparteiischer Beurteilung den kürzeren ziehen. So
ist mir z. B. eine Seite aus dem Breviarium Grimani
oder ein gutes Hohlwein- oder Bernhard-Plakat un-
gleich lieber, als alle Gemälde von Matisse zusammen-
genommen, nebst allen Futurismen, wie »Die rüttelnde
Droschke« von Carlo D. Carra oder »Die Modistin«
von Gino Severini; desgleichen schätze ich manche
der köstlichen Porzellanfiguren von Bustelli oder
Kandier höher, als alle Reiterstandbilder Kaiser
Wilhelms I., und ich wäre gewiß nicht der einzige,
der ein solches Urteil ausspricht.

Das Kunstgewerbe wird übrigens vielfach dadurch
zugunsten der »hohen« Kunst benachteiligt, daß ihm
hie und da Grenzgebiete einfach weggenommen
werden. So sind unsere herrlichen getäfelten Stuben
der Renaissance, wie etwa der Kapitelsaal des Domes

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