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Kunstgewerbeblatt: Vereinsorgan der Kunstgewerbevereine Berlin, Dresden, Düsseldorf, Elberfeld, Frankfurt a. M., Hamburg, Hannover, Karlsruhe I. B., Königsberg i. Preussen, Leipzig, Magdeburg, Pforzheim und Stuttgart — NF 28.1917

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Luethgen, Eugen: Kunstgewerbeschule und Stil
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Kunstgewerbliche Rundschau
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https://doi.org/10.11588/diglit.4829#0046

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lieferung an handwerklichen Gestaltungsweisen wie an
formschaffenden, künstlerischen Kräften wurde in unge-
trübter Reinheit von allem fremdem Beiwerk befreit. So
wird durch die Überlieferung die bewußte Einstellung des
Kunstwollens auf ein bestimmtes Ziel, auf eine klar greif-
bare Stilanschaung wesentlich gefördert. Die Folge ist,
daß in solchem Kreise gewisse Handgriffe und künstle-
rische Gestaltungsweisen eine lebendige Kraft besitzen. Es
braucht nicht jeder Einzelne sie sich aufs neue anzueignen.
Ihr Wert und ihre Verwendbarkeit steht fest. Sie können,
wie jedes Gedächtnismäßige, erlernt werden. Sie sind die
äußeren, sichtbaren Merkmale der schwererkämpften, ein-
heitlichen Stilanschauung.

Künstlerische Werte und Anschauungen kann man
nicht wie Kunstwerke versenden und verschenken. Man

muß sie mühevoll erwerben, um durch sie wirken zu
können, und zwar entweder jeder Einzelne für sich, wie
es zumeist geschieht, oder in dem festen Rahmen einer
gegebenen Überlieferung. Was an der Kunstgewerbe-
schule in Wien möglich war und in Berlin auf Grund
völlig anderer Bedingungen durch eine bewußte Betonung
eines einheitlichen Stil willens geschieht, das, sollte man
annehmen, könnte auch an anderen Stellen erreicht werden.
Der Erfolg wird sich um so eher und um so leichter ein-
stellen, je klarer die Grundlagen des örtlich bedingten,
heimischen Stiles erkannt werden und je rücksichtsloser
nur die Künstler zu wirken berufen werden, die in der
Sammlung zu einem einheitlichen Stil den Anreiz zur
reichsten Entfaltung ihrer künstlerischen Persönlichkeit
finden.



KUNSTGEWERBLICHE RUNDSCHAU







AUS DEN VEREINEN

Die Berufsbezeichnung »Architekt«. Der Verband
Deutscher Architekten- und Ingenieur-Vereine und der Bund
Deutscher Architekten gibt folgende Erklärung bekannt:

»Gerichtliche und behördliche Entscheidungen, die in
der letzten Zeit ergangen sind, lassen erkennen, daß hin-
sichtlich der Berufsbezeichnung »Architekt« Auffassungen
Raum gewonnen haben, denen von den berufenen Vertre-
tern der deutschen Architekten zur Wahrung der Würde
der Kunst und des Standes entgegengetreten werden muß.

Es kommt in diesen Urteilen- zum Ausdruck, daß
zur Ausübung des Architektenberufes weder höhere allge-
meine Bildung noch künstlerische Eigenschaften erforder-
lich seien. Man betrachte vielmehr heutzutage die Archi-
tektur als ein Gewerbe ohne Hinblick auf besondere bau-
künstlerische Befähigung.

Gegen eine solche Auffassung, die der Wirklichkeit
nicht entspricht und mit der Überlieferung und dem Stan-
desbewußtsein der Fachgenossen sowohl als der Einsicht
des gebildeten Publikums in Widerspruch steht, müssen
die berufenen Vertreter der deutschen Architektenschaft
auf das bestimmteste Verwahrung einlegen.

äftDie Architektur ist eine Kunst, deren Ausübung im
Zusammenhang mit wissenschaftlicher Erkenntnis erfolgt
und nicht eine handwerkliche oder gewerbliche Betätigung
darstellt, auch dann nicht, wenn diese Kunst sich der Ge-
staltung einfacher Bauten widmet, deren Formveredelung
zu den besonders erstrebenswerten Zielen der Baukunst
gehört. Deshalb darf auch für die Beurteilung künstleri-
scher Eigenschaften nicht die Einfachheit oder Häufigkeit
des Bauobjektes in seiner Ausführung-maßgebend sein,
sondern nur die Wertung der künstlerischen Gedanken,
denen der Architekt im Entwürfe des Bauwerkes Form und
und Gestalt gab.

Die handwerkliche und gewerbliche Ausführung dieser
Formgedanken ist nicht seine Aufgabe; nur ihre Ober-
leitung liegt ihm ob, die er ausübt als Vertrauensmann,
als Anwalt seines Bauherrn, um die richtige Verkörperung
seiner Idee im Bauwerke gewährleistet zu sehen. Deshalb
ist auch diese leitende Tätigkeit eine künstlerische Betätigung.

In Übereinstimmung hiermit verstehen der Verband
Deutscher Architekten- und Ingenieur-Vereine und der Bund
Deutscher Architekten unter »Architekt« den Baukünstler,
der entweder eine abgeschlossene akademische Bildung im
Hochbau besitzt oder den Nachweis einer über das hand-
werksmäßige Können hinausragenden künstlerischen Be-

fähigung in der Baukunst erbracht hat. Daß es leider zum
Mißbrauch geworden ist, daß Unberufene sich als »Archi-
tekt« bezeichnen, ändert nichts an der Richtigkeit obiger
Darlegungen.«

Bei der hohen Bedeutung der Architektur eines Volkes
als Maßstab für seinen Kulturzustand erscheint es bedenk-
lich und bedauerlich, daß irrige Anschauungen sich schon
bis zu den oben erwähnten Entscheidungen verdichten konn-
ten. Ihnen entgegenzutreten, sowohl auf dem Wege recht-
licher Erörterungen als auch in der breiten Öffentlichkeit,
ist unsere ernste Pflicht, und es ist endlich Zeit, daß die
Fachverbände gegen das Bestreben, die Bezeichnung Archi-
tekt völlig zu entwerten, mit allen ihnen zur Verfügung
stehenden Mitteln mit größter Schärfe vorgehen. Das wird
nicht nur das Ansehen des Architektenstandes heben, son-
dern die ganze Architekturgesinnung unserer Zeit fördern
helfen.

VORTRÄGE

Berlin. Die Humboldt-Akademie Freie Hochschule ver-
öffentlichte für das Lehrvierteljahr Oktober-Dezember 1916
ein außerordentlich reichhaltiges Verzeichnis von etwa
250 Vortragsreihen aus allen Gebieten. Neben den Geistes-
und Kunstwissenschaften ist dieses Mal ein besonderes
Augenmerk auf die Pflege der angewandten Naturwissen-
schaften und auf die fremden Sprachen gelegt worden.
Die Sprachen unserer Bundesgenossen sind im Vorlesungs-
plan reich vertreten und auch dem Orient wurde erhebliche
Beachtung geschenkt. — Gleichzeitig wurden besondere
Vorlesungen und Führungen für die Arbeiter von Groß-
Berlin angezeigt. — Die Humboldt-Akademie Freie Hoch-
schule, die jetzt sämtliche Dozenten der früheren beiden
Hochschulen umfaßt, zeigt sich bei ihrem Programm von
dem Streben geleitet, eine Volksuniversität für Männer und
Frauen jeden Standes zu werden.

Vorlesungsverzeichnisse und Hörerkarten in Buch-
handlungen, Geschäftsstellen zahlreicher Vereine; Haupt-
büro: Berlin C. 2, Neue Friedrichstr. 53—56 (bei der Burg-
straße) Zentrum 4690. — Wir machen unsere Mitglieder
und Leser auf folgende Vorlesungen besonders aufmerksam:
Dr. Th. Genthe »Einführung in die Ästhetik« — Dr. O.
Fischel »Allgemeine Kunstgeschichte vom Mittelalter bis
zur Neuzeit« — Dr. B. Daun »Verona, Ravenna, Venedig
und die oberitalienischen Kunststätten des Kriegsschau-
platzes« — Dr. Hedw. Michaelson »Renaissance und Ba-
rock« — Dr. A. Koeppen »Einführung in das Verständnis

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