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Kunstgewerbeblatt: Vereinsorgan der Kunstgewerbevereine Berlin, Dresden, Düsseldorf, Elberfeld, Frankfurt a. M., Hamburg, Hannover, Karlsruhe I. B., Königsberg i. Preussen, Leipzig, Magdeburg, Pforzheim und Stuttgart — NF 28.1917

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Graul, Richard: Albrecht Kurzwelly
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Elster, Alexander: Der neue Warenumsatzstempel und seine Bedeutung für das Kunstgewerbe
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https://doi.org/10.11588/diglit.4829#0113

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mit dem Unterzeichneten, der nach Zur Strassens baldigem
Ableben die Leitung des Museums übernahm, hat dann
Kurzwelly tüchtig mitgeholfen an der Entwicklung des
Kunstgewerbe-Museums, seiner Ausstellungen und Ver-
öffentlichungen. Als 1904 das Kunstgewerbe-Museum aus
der Vereinsverwaltung in die der Stadt überging, war
Kurzwelly stellvertretender Direktor geworden.

Seine wissenschaftliche Tätigkeit in der Mitarbeit aus
dem Werke über Altthüringer Porzellan (Leipzig 1909) —
er bearbeitete fünf Manufakturen — ist durch größte Ge-
wissenhaftigkeit ausgezeichnet, wie denn alle seine Arbeiten
auf gründlicher Forschung beruhen und ein liebevolles
Versenken in den Stoff offenbaren. Mit Vorliebe behandelte
er Gegenstände der heimischen Kunstgeschichte, die er in
Beiträgen für Thiemes Künstlerlexikon, für den Leipziger
Kalender, für das Bachjahrbuch und in gelegentlichen Ver-
einsveröffentlichungen niederlegte. Besonders wertvoll
sind seine Forschungen über den Teppichwirker Seger
Bombeck, über Hans Reinhardt, über Leipziger Bauwerke
und Leipziger Maler und Illustratoren — zum Teil
Vorarbeiten für eine Geschichte der Leipziger Malerei, die
er für die Kommission für sächsische Geschichte zu schreiben
übernommen hatte. Zur Erinnerung an die Ausstellung-
Leipziger Bildnisse, die er 1912 veranstaltete, veröffentlichte
er bei Hiersemann 1913 ein umfängliches Bilderwerk.
Von seinen größeren Ausstellungsunternehmungen waren
die Jahrhundert - Ausstellung der Völkerschlacht und die
Richard Wagner-Ausstellung besonders wertvoll.

Alle die mit großer Sorgfalt durchgeführten Unter-
nehmungen waren Ausstrahlungen seines Museums, dessen
Organisation und emsige Förderung Kurzwellys Haupt-
leistung gewesen ist. Mit einsichtiger Schätzung der lo-
kalen Bestände, Verhältnisse und Bedürfnisse hat er in
den Räumen des alten Rathauses ein Bild städtischer Kultur
entstehen lassen, wie es übersichtlicher und gehaltvoller
nur wenige deutsche Städte darzubieten vermögen. Durch
Zusammenziehung der in der Stadtbibliothek, in den

städtischen Kirchen, Museen, in den Zünften, Vereinen und
Gesellschaften verstreuten Altertümer hat er die^künstle.
rische Bedeutung Leipzigs in alter Zeit aufleuchten lassen,
und unermüdlich ist er gewesen in der Sammlung des
Materials zur Erinnerung an die Völkerschlacht und an
die wirtschaftliche und vor allem an die geistige und mu-
sikalische Entwicklung seiner Vaterstadt. Eine Fülle wissen-
schaftlicher Kleinarbeit ist da zu einem imponierenden
Ganzen ausgewachsen. Und wie hat er den Stimmungs-
gehalt des drei einhalbhundert Jahre alten Lotterschen
Rathauses auszunutzen verstanden, wie liebenswürdig hat
er altes Leipziger Mobiliar zu gefälligen Raumbildern zu
vereinen gewußt! Aus allem was er tat, blickt die Ehr-
furcht vor den Zeugen belangreicher Vergangenheit und
eine treue Liebe zu seiner Vaterstadt. Wo es galt einzu-
treten für die Erhaltung alter bodenständiger Kunst, da
war auch Kurzwelly hilfreich zur Stelle, und hat an den
Arbeiten der Vereinigung für öffentliche Kunstpflege und
des Vereins für die Geschichte Leipzigs und nicht zum
wenigsten des Leipziger Kunstgewerbe - Vereins eifrigen
Anteil genommen. Seit 1895 bis 1915 hat Kurzwelly als
Dozent für Kunstgeschichte an der Kgl. Akademie für gra-
phische Künste und Kunstgewerbe gewirkt. In der Ge-
sellschaft der Freunde des Kunstgewerbe-Museums hat er
noch im verflossenen Jahr über den Kunstbesitz der
Leipziger Innungen ausführlichen Bericht gegeben.

So hat er an allen Fragen, die die Kunst in Leipzig
und ihre Pflege berühren, anregenden Anteil genommen.
Auch als es galt, eine Kriegsfürsorge für die Leipziger
Künstler und Kunstgewerbler zu organisieren, hat sich
Kurzwelly an den Beratungen beteiligt, und gar manchem
jungen Künstler hat er in seiner stillen liebenswürdigen
Weise zu helfen gewußt. Im Kreise seiner Kollegen hatte
er, der rastlos in seiner musealen und wissenschaftlichen
Arbeit aufging, nur Freunde, die ihm ein treues Andenken
bewahren werden. Richard Oraul.

DER NEUE WARENUMSATZSTEMPEL UND SEINE BEDEUTUNG FÜR

DAS KUNSTGEWERBE

VON DR. JUR. ALEXANDER ELSTER (BERLIN-FRIEDENAU)

DAS Kunstgewerbe hat keine Veranlassung, sich über
den Warenumsatzstempel zu freuen. Nicht etwa
um der Steuer selber willen, über die sich ja nur
selten jemand freut, als vielmehr wegen der großen
Schwierigkeiten, die die Auslegung dieses Gesetzes gerade
für das Kunstgewerbe macht. Diese besonderen Schwierig-
keiten liegen einmal darin, daß der oft schwer feststellbare
Unterschied zwischen Kaufvertrag und Werkvertrag hier
den Ausschlag dafür gibt, ob der Stempel zu zahlen ist
oder nicht. Zweitens liegen die Schwierigkeiten in mancher-
lei Besonderheiten des Kunstverlags, namentlich insofern
er an dem buchhändlerischen Verkehr teilnimmt.

Der Warenumsatzstempel hat zweierlei Arten: a) Ein
Quittungsstempel bei Lieferungen, die nicht im Rahmen
eines Gewerbes liegen, wenn der Betrag 100 Mark über-
steigt, b) Ein Warenumsatzstempel bei Lieferungen im
Gewerbebetriebe. Jener Quittungsstempel kommt also bei
kunstgewerblichen Warenlieferungen in Betracht, die von
Seiten eines Privatmannes geschehen, wobei aber zu be-
merken ist, daß es sich um Kaufverträge handeln muß,

nicht um ausgesprochene Werkverträge. Darüber wird
gleich noch weiter die Rede sein. Die Bestimmung des
Gesetzes, daß nur bei Lieferungen von mehr als 100 Mark
der Stempel zu zahlen ist, hat natürlich die Folge, daß in
solchem Falle eine Quittung ausgestellt werden muß und
daß ein Geschäft, das ein einheitliches Ganzes bildet, nicht
etwa in Teile zerlegt werden darf, um etwa die Steuer-
pflicht zu beseitigen; dies wäre Steuerhinterziehung.

Die meisten Lieferungen kunstgewerblicher Gegen-
stände auch von privater Seite werden wohl den Betrag
von 100 Mark übersteigen und insofern das Geschäft zu
einem stempelpflichtigen machen. Wohlgemerkt fallen da-
bei alle kunstgewerblichen Arbeiten weg, die das Wesen
des Werkvertrags bilden, und weiter auch alles das, was
rein, geistig - künstlerische Leistung ist und Urheber- oder
Verlagsrechte überträgt. Über diese Punkte weiter unten.

Wichtiger noch ist ohne Zweifel die Warenlieferung
im Rahmen eines Gewerbebetriebes. Bei diesen Waren-
lieferungen gibt es keinen Quittungsstempel, sondern einen
den gesamten Jahresumsatz umfassenden Warenumsatz-

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