Buchstaben auf den Hauswänden,
den in schreiende Farben gekleide--
ten Plakaten und den drohend
auf jeden Wanderer gerichteten
Riesenkalibern der Grammophone!
Die Zeichnungen zu unsern
Schildern danken wir den Archi-
tekten Eugen Dreisch in München
und Max Lutz in Stuttgart. Man
sollte aber solchen Schildern auch
mit der Kamera weit mehr Be°
achtung schenken: wir bitten ins-
guten Folgen aus dieser Rückkehr
zur Väterart ergeben!
Alexander Heilmeyer
^Landschaftlich hervor-
ragend"
as gute preußische Gesetz „gegen
die Verunstaltung von Ortschaf-
ten und landschaftlich hervorragen-
den Gegenden" gebraucht den Aus-
druck. Auch die Gesetze und Ver-
ordnungen andrer Staaten, die
besoirdere die Kunstwartleser und
Dürerbündler recht sehr, sie zu
sammeln. Vielleicht gewinnen wir
dann mit der Zeit auch ausreichen-
den Stoff, um in weiten Kreisen
den Sinn für diese freundlichen
Dinge wieder vom theoretischen
Interesse bis zur Tat zu stei-
gern. Bis jetzt hat der Kunstwart
mit seinen wiederholten Anregun-
gen, künstlerische Gewerbschilder
der früheren Art einzuführen, nur
bescheidene Erfolge gehabt — und
doch: welch freundliche Belebung
unsrer Straßen und Gassen würde
sich neben allerhand sonstigen
gleichen und ähnlichen Zwecken
dienen, gebrauchen ihn oder eincn
Lhnlichen. Mußten ihn ein-
führen, sonst wären sie wahrschein-
lich gar nicht zustande gekommen,
denn das wäre dem Bürger nicht
eingegangen, selbst wenn die Herren
in der Amtsstube dafür zu haben
gewesen wären: daß man auch
nicht „Hervorragendes" in der
Landschaft „schützen" solle. Nur
was irgendwie „extra" ist, konnte
ihnen imponieren, und damit mußte
die Gesetzgebung rechnen, um über-
haupt etwas zu erreichen.
Soll's aber dabei bleiben? Sind
2. Iuniheft M0
US
Heimatpflege
v
den in schreiende Farben gekleide--
ten Plakaten und den drohend
auf jeden Wanderer gerichteten
Riesenkalibern der Grammophone!
Die Zeichnungen zu unsern
Schildern danken wir den Archi-
tekten Eugen Dreisch in München
und Max Lutz in Stuttgart. Man
sollte aber solchen Schildern auch
mit der Kamera weit mehr Be°
achtung schenken: wir bitten ins-
guten Folgen aus dieser Rückkehr
zur Väterart ergeben!
Alexander Heilmeyer
^Landschaftlich hervor-
ragend"
as gute preußische Gesetz „gegen
die Verunstaltung von Ortschaf-
ten und landschaftlich hervorragen-
den Gegenden" gebraucht den Aus-
druck. Auch die Gesetze und Ver-
ordnungen andrer Staaten, die
besoirdere die Kunstwartleser und
Dürerbündler recht sehr, sie zu
sammeln. Vielleicht gewinnen wir
dann mit der Zeit auch ausreichen-
den Stoff, um in weiten Kreisen
den Sinn für diese freundlichen
Dinge wieder vom theoretischen
Interesse bis zur Tat zu stei-
gern. Bis jetzt hat der Kunstwart
mit seinen wiederholten Anregun-
gen, künstlerische Gewerbschilder
der früheren Art einzuführen, nur
bescheidene Erfolge gehabt — und
doch: welch freundliche Belebung
unsrer Straßen und Gassen würde
sich neben allerhand sonstigen
gleichen und ähnlichen Zwecken
dienen, gebrauchen ihn oder eincn
Lhnlichen. Mußten ihn ein-
führen, sonst wären sie wahrschein-
lich gar nicht zustande gekommen,
denn das wäre dem Bürger nicht
eingegangen, selbst wenn die Herren
in der Amtsstube dafür zu haben
gewesen wären: daß man auch
nicht „Hervorragendes" in der
Landschaft „schützen" solle. Nur
was irgendwie „extra" ist, konnte
ihnen imponieren, und damit mußte
die Gesetzgebung rechnen, um über-
haupt etwas zu erreichen.
Soll's aber dabei bleiben? Sind
2. Iuniheft M0
US
Heimatpflege
v