Iler Au&ion, auf des Erstehers Namen und Ka
sten , zu verkaufen.
6) Wird die Auction im rothen Collegio zu
Leipzig, täglich von 9 bis 12, und von 2 bis
4 Uhr, durch einen geschwornen Auclionator,
gehalten, und Liebhabern slehet frey, die Blät-
ter, welche täglich Vorkommen, während den
Auctionstagen, eine Stunde zuvor, in Augen-
schein zu nehmen.
7) Ausser Kupferstichen werden noch Hand-
zeichnungen, Gemahide, Kunstbücher und an-
dere Kunstsachen angenommen , welche am
Schlusfe des VerzeichniHes einen besondern Ar-
tikel ausmachen; alle übrige Sachen aber, wel
che mit diesen Fächern der Kunst keine Ver-
bindung haben, lind gänzlich davon ausge-
schlossen.
S) Auswärtigen Liebhabern, denen es hier
an der Besorgung ihrer Aufträge fehlet, erbie-
tet lieh die Rostische Kunlthandlung, diese auf
das pünktlichste und gewissenhafreste, gegen
eine billige und gewöhnliche Froviiion , zu be*
sorgen.
9) Alle diejenigen, welche Bey- und Auf-
träge an die Rostische Kunlthandlung einsen-
den, niüssen es postfrey thun, oder lieh gefal-
len lallen, dass ihnen alle Kosten berechnet
werden.
10) Endlich machen lieh alle diejenigen,
soba'd lie Beyträge liesern, oder als Ersteher
erscheinen, schon dadurch zu allen vorerwähn-
ten Punkten dieses Entwurss verbindlich.
Alle Beyträge werden an die Ad resse der
Rostischen Kunlthandlung zu Leipzig postfrey
gesandt.
Leipzig, den 1. 0£t. 1793.
Register
sten , zu verkaufen.
6) Wird die Auction im rothen Collegio zu
Leipzig, täglich von 9 bis 12, und von 2 bis
4 Uhr, durch einen geschwornen Auclionator,
gehalten, und Liebhabern slehet frey, die Blät-
ter, welche täglich Vorkommen, während den
Auctionstagen, eine Stunde zuvor, in Augen-
schein zu nehmen.
7) Ausser Kupferstichen werden noch Hand-
zeichnungen, Gemahide, Kunstbücher und an-
dere Kunstsachen angenommen , welche am
Schlusfe des VerzeichniHes einen besondern Ar-
tikel ausmachen; alle übrige Sachen aber, wel
che mit diesen Fächern der Kunst keine Ver-
bindung haben, lind gänzlich davon ausge-
schlossen.
S) Auswärtigen Liebhabern, denen es hier
an der Besorgung ihrer Aufträge fehlet, erbie-
tet lieh die Rostische Kunlthandlung, diese auf
das pünktlichste und gewissenhafreste, gegen
eine billige und gewöhnliche Froviiion , zu be*
sorgen.
9) Alle diejenigen, welche Bey- und Auf-
träge an die Rostische Kunlthandlung einsen-
den, niüssen es postfrey thun, oder lieh gefal-
len lallen, dass ihnen alle Kosten berechnet
werden.
10) Endlich machen lieh alle diejenigen,
soba'd lie Beyträge liesern, oder als Ersteher
erscheinen, schon dadurch zu allen vorerwähn-
ten Punkten dieses Entwurss verbindlich.
Alle Beyträge werden an die Ad resse der
Rostischen Kunlthandlung zu Leipzig postfrey
gesandt.
Leipzig, den 1. 0£t. 1793.
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