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Lachen links: das republikanische Witzblatt — 1.1924

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https://doi.org/10.11588/diglit.8803#0142
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Epilog

Zeichnung von 5V Abeking

Liebe Vereinsbrüder! Das Bürgerbräu, das Äitler und Ludendorff uns kredenzen wollten, ist net zum An'tich gekommen! Wir
können mit Rosegger nur sagen, daß, wann mir die Fünfzig hinter uns haben, unser Bierherz ein großer politischer Kirchhof wird!"

Die Walsch'n

Von I. C. Brunner

. . Was bin i? An Aff' bin i? —
Limmiherrgotlsarendi — i werd's euch
zoag'u, wer an Aff' is! No oamol, wenn
mi oana an so an Nama gibt, nacha wisch
i eam oana, daß man'n in Sacktüachi hoam-
trag'n dert!" fehlte der Salier in die Gast-
stube beim Eberlbräu in Baindlhofen hinein,
daß selbst die Karrenspieler hinten im Äerr-
gottswiukel auf einige Augenblicke ihre Tä-
tigkeit untci brachen und hcrubei horchten.

„Döa bist aa!" annvoitete eine Stimme
voni Ncbentiich. Amvillkürlich macht der
Saliter einen Schritt nach der Richtung hin,
in der der Urheber der neuerlichen Bclci-
digung laß, als er sich plötzlich besann:
„Soo, du bist's, Kasenmaitl, na, dir hau
i koane eini, dös kunnt dir paffen, daß Dich
wieder sechs Wochen ins Beit leg'n kunntest
und i dersct di für an Guaten zahl'it, na,
dös tiiat der Saliter net, na, na . .

„Wos i nacha tua, dös kann dir ganz
Wurscht sei, dös kimmt dann im zwoaten
Teil. Aber die Walsch'n, die muaßl mir
geben, du hast cs versprochen!"

Der Kascnniartl stand im Rrif, ein ganz
geriebener Spezialist im Erlangen von
Schmerzensgeldern zu sein. find darum
weigerte sich der Saliter erst recht: „Dös
ktinut dir passen, aber dös Schmerzensgeld
host 110 net und kriagst a net!"

Der Äaienmartl verlegte sich nun aufs
Bitten: „Schaug, Sal ter, wos konn dir an
oauer Walsch'n licg'n, und i, i kunnt's
brauchen. Braucht jo net arg sei — geh,
hau mir oaue eini!"

„Na, na, und noamol na!" ereiferte sich
nun der Saliter, „i mog net!"

„No ja, dann wer'n mir jo schon sehen,"
meinte der Laseumartl, „du host es ver-
sprochen und i laß mir mci Recht net nchma!
3 geh zum Afikatcn!" And er ging.

Nach dreiundzwanzig Vertagungen, die
teils wegen notwendiger Fnformationsein-

Frühlingsanfang

Zeichnung von A Floralh

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tcilung, teils wegen persönlicher Verhin-
derung, teils wegen in Aussicht stehender,
teils wegen im Gang bcsslidlicherVergleichs-
verhandlungen, zuletzt zwecks Anordnung
des persönlichen Erscheinens der Parteien
eiutreten mußten, kam es am Amtsgericht
Niedertipfelheim zum Termin.

Ein zu Beginn der Verhandlung ge-
machter Vorschlag des Saliters, er wolle
die strittige Watsch'» bis zum Ausgang des
Rechtsstreits bei dem klägerischeu Prozeß-
bevollmächtigten, §)errn Dr. Morgenstern,
deponieren, wurde von diesem abgclehnt.

65err Dr.Pfufig rand, daß sein Mandant,
der Oekonom Mariin Geierhos, genannt
Pascnmartl, einen berechtigten Anspruch be-
sitze. Das Aue bieten des Beklagten, des
Saliterbamrn. demjenigen, der ihn nochmals
einen Affen nenne, eine Ohrfeige zu geben,
sei zweifellos eine Auslobung im Sinne
des § 657 des Bürgerlichen Gesetzbuches ge-
wesen. Sein Mandant Geierhos habe die
Handlung, für deren Vornahme die Leistung
ausgesetzt gewesen sei, erfüllt und habe damit
einen Anspruch erlangt, daß der Auslobende
auch die versprochene Leistung betätige. Nach
§ 242 des Bürge, lichen Gesetzbuches sei
der Schuldner verpflichtet, die Leistung so
zu bewnken, tvie Treu und Glauben mit
Rücksicht auf die Verkehrssitte es er-
fordern. Die Verkehrssilte gehe in Vaindl-
hofen dahin, daß in Fällen wie der vor-
liegeilde auf die Vornahme der in der
Auslobung erwähnten Handlung sofort die
Ansbczahlung der Belobung — im vor-
liegenden Falle somit die Aushändigung der
Ohrfeige - erfolge. Beklagter befinde sich
somit un Verzüge und Kläger behalte sich
gemäß § 286 des Bürgerlichen Gesetzbuches
alle Ansprüche bezüglich des ihm aus dem
Verzüge erwachsenen Schadens vor. Es
tauche nun die Frage auf, von ivelcher
Qualiiät die z»i leistende Walsch'n sein müsse.
DerBeklagtehabenur kurzweg eineWatsch'n
versprochen, ohne deren S:ärke genau zu
bezeichnen. Allerdings lasse seine Bemerkung,
die Watsch'n solle solle so sein, daß man
 
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