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Lustige Blätter: schönstes buntes Witzblatt Deutschlands — 15.1900

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https://doi.org/10.11588/diglit.23657#0729

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Herr A. M. Meyer beim Hauswirth
um Benutzung der Haupttreppe ein-
kommen. Doch darf dieser Fall
höchstens einmal hintereinander
im Vierteljahr eintreten und müssen
die ihn begründenden Papiere zehn
Tage vor dem in Aussicht ge-
nommenen Termin dem Hausherrn
in eingeschriebenem Brief zugestellt
werden.

§ 5. Knarrende Stiefel, lautes,
unziemliches Lachen, alle sprung-
haften Bewegungen und jegliche Art
von Musik sind in der Wohnung
verboten. Aeltere und hässliche
Familienmitglieder dürfen sich nicht
vor Eintritt der Dunkelheit am
Fenster zeigen, weil dadurch die
Fassade stark entwerthet wird.

§6. Die Badestube in derWohnung
zu benutzen kann Herrn A. M. Meyer
nur auf Attest zweier medicinischer
Autoritäten erlaubt werden. In-
sonsien wird Herr A. M. Meyer für
gedachte Zwecke auf die Pfuel'sche
Bade-Anstalt in der Spree verwiesen,
die mit der Elektrischen in nur
vierzig Minuten leicht zu erreichen ist.

§ 7. Einen das Miethobjekt be-
deutend entwerthenden Todesfall in
seiner Familie hat Herr A. M. Meyer
dem Hausbesitzer vierzehn Tage vor
Eintritt des traurigen Ereignisses
bekanntzugeben und sich die schrift-
liche Erlaubniss desselben zur Kata-
strophe einzuholen.

§ 8. Sollte Herr A. M. Meyer
selbst der mit dem Tode Abgehende
sein, so hat er darauf zu sehen, dass
bei Fortschaffung seiner Leiche
keinerlei Beschädigungen der Treppe
oder des Hausflurs stattfinden.
Seinem Trauergefolge hat er einzu-
schärfen, dass es durch diskretes
Benehmen das Peinliche dieses un-
liebsamen Zwischenfalls für den
Hausherrn und seine Familie thun-

MisSVerstanden. licnst zu mildern trachtet

c- / „. «• t., . . ■ ■ , ^ i i . u u -> m u v i i- i. S 9- Sollten sich über irgend

Sie (zu ihrem spät Nachts heimkehrenden Gatten): letzt kommst Du nach Hause? wahrscheinlich J _ , ,, ,

u- . ™ • j • ../-nur. . einen Paragraphen dieses Vertrages

bist Du wieder in netter Gesellschaft gewesen! „ 6 \. , . . ,

c „ ,. • ■ ■ i ■ , Meinungsverschiedenheiten zwischen

Er: Honny soit qui mal y pense! „ . ., .. , . „

c. m • \. c i. u c ^ • - , Herrn A. M. Meyer und dem Haus-

Sie: Na ja, nun schimpfe auch noch auf Deine Frau _ , . ,, ' . . . , . .

herrn einstellen, so hat jedesmal der

Hausherr Recht, wogegen Herr
, A. M. Meyer die Kosten des Ver-

Entwurf eines Normal- des Hauses strengstens zu unter- gB fahrens und Mk. 100 an den

Miethskontraktes. Sag,en, . M „ ^f^Äflftt „Verein der Berliner Haus-

% 3- Herr A. M. Meyer hat, um ■ besitzet zu zahlen hat. M. sP

§ 1. Herr A. M. Meyer, seiner Beschädigung des Treppenhauses zu

Aussage nach Kaufmann, miethet vermeiden, seine Möbel auf dem

von Herrn W. K. Müller die in Luftwege in die ihm überlassene

dessen Hause, Affensteinerstr. 117a, Wohnung schaffen zu lassen. "^H^^ ]Ä ■•

Quergebäude links vierter .Stock, aus §4. Herr A. M. Meyer hat die zu (rfRT u*5"'" IjUSS=ljcr)01).

vier Zimmern, wovon eines Toilette seiner Wohnung führenden Treppen

ist, bestehende Wohnung für den mit echt persischen Läufern be- '^M Wfr At « *(» briiR K0«fa üt Augen

Preis von Mk. 2500 p. a. auf die legen zu lassen. Minderwertige

Dauer von sieben Jahren. Imitationen sind durchaus unstatthaft.

§ 2. Herr A. M. Meyer ver- Herr A. M. Meyer selbst, sowie seine

pflichtet sich durch Ehrenwort mit Ehefrau haben aber stets den Weg

seiner Ehefrau, im Laufe der Mieths- über die Hintertreppe zu nehmen,

dauer keine Kinder im Hause zu während die Haupttreppe für den

bekommen. Sollte er solche ausser Verkehr des Hausbesitzers und

dem Hause bekommen, so ist Herr seiner lieben Familie freizuhalten

A. M. Meyer gehalten, diesen Un- ist. In ganz besonderen Fällen

mündigen sowie ihren Pflegerinnen (Familienbesuch von ausserhalb,

und deren Anhang das Betreten Geburtstagsfeier oder dergl.) kann

5m Rnfauwfor W srM« mtrMpt-.. PlririHut!

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LUSTIGE BLÄTTER.

No 45
 
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