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Universitätsbibliothek Heidelberg, Urk. Lehmann 110

Werner Rost von Alzey (?); Flora, seine Frau (?); Philipp Rost von Alzey (?); Luckardis, seine Frau (?)

[Urkunde]

Alzey, 1359 Januar 2

Der Ritter Werner Rost von Alzey und seine Frau Flora (? – Flore) sowie Philipp Rost von Alzey, Werners Bruder, und dessen Ehefrau Luckardis beurkunden, dass sie ihr Gericht in Eimsheim (Ymensheim), ihre dortige Korngülte, ihre Vogtei-, ihre Herbergs- und Atzungsrechte, alle die ihnen dort zustehenden Dienste, Rechte und Gewohnheiten mit allem Zubehör, wie sie sie als freieigenes Erbe von ihren Altvorderen bislang innehatten, der Äbtissin und dem Konvent des Zisterzienserinnenklosters Marienborn Weidas bei Alzey zu freiem Eigentum für 2050 Pfund Heller verkauft haben. Mit der vorliegenden Urkunde wird der Empfang der Kaufsumme bestätigt. Gleichzeitig verzichten Werner und Philipp Rost von Alzey für sich und alle ihre Erben und Nachkommen auf sämtliche Ansprüche und Rechte, die für sie mit dem Ort Eimsheim verbunden waren, und übergeben das Kaufgut mit gesamter hant vnd mit halme vor dem Gericht des Ortes. Sie sichern dem Kloster für das Kaufgut ihren Schutz zu, sollten sie dazu aufgefordert werden, und versprechen, gegebenenfalls Schadenersatz zu leisten. Werner und Philipp entbinden Schultheiß und Schöffen des Gerichts in Eimsheim von den ihnen gegenüber geleisteten Eiden und verpflichten sie dem Kloster. Auf ein Wiederkaufsrecht wird seitens der Verkäufer verzichtet; Flora und Luckardis verzichten ihrerseits auf jegliche Forderungen von widemes wegen. Ankündigung der Siegel der Aussteller, des Siegels des Konrad (Cunen) von Montfort sowie des Siegels der Stadt Alzey.
Sprache: Deutsch
Schlagwörter

DOI / Zitierlink: https://doi.org/10.11588/diglit.7793  
URN: urn:nbn:de:bsz:16-diglit-77935  
Metadaten: METS
IIIF Manifest: v2.1, v3.0

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