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Universitätsbibliothek Heidelberg, Urk. Lehmann 116

[Urkunde]

[Speyer?], 1485 November 29

Der wieder aus dem Gefängnis entlassene Kürschner Jost Fleckenstein, Bürger zu Speyer, verspricht dem Rat der Stadt durch seinen Haft-Urfehdeschwur, die vom Bürgermeister und Rat der Stadt wegen eines Vergehens gegen ihn verhängte Haftstrafe als zu Recht vollzogen anzuerkennen und sich nicht an der Stadt und ihren Bürgern dafür rächen zu wollen. Gleichzeitig verzichtet Fleckenstein auf das Anrufen von anderen geistlichen oder weltlichen Gerichten in dieser Sache. Im Gegenzug unternimmt auch die Stadt keine weiteren Maßnahmen in diesem Vorgang und gibt Jost Fleckenstein seinen eingezogenen Besitz zurück. Mit der vorliegenden Urkunde verbürgt sich dieser für den geleisteten Eid bzw. Schwur, indem er Jörg von Bach, seinen Junker, bittet, sein Siegel anzuhängen.
Sprache: Deutsch
Schlagwörter

DOI / Zitierlink: https://doi.org/10.11588/diglit.6173  
URN: urn:nbn:de:bsz:16-diglit-61735  
Metadaten: METS
IIIF Manifest: v2.1, v3.0

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