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Heidelberg, Universitätsbibliothek Heidelberg, Urk. Lehmann 117

Johann(es) von Beilstein

[Urkunde]

[Speyer?], 1392 Februar 13

Der Edelknecht Johann(es) von Beilstein (Hans von Bilnstein) schwört gegenüber dem Bürgermeister und Rat der Stadt Speyer Haft-Urfehde, nachdem er aus der Haft entlassen worden war. Hans verspricht, die verbüßte Strafe als rechtmäßig anzuerkennen und sich dafür an der Stadt und ihren Bürgern in keiner Weise zu rächen, Schaden und Bedrohungen, von denen er weiß, von ihr abzuwenden sowie selbst oder durch Helfer in keiner Weise gegen die Stadt vorzugehen. Darüber hinaus verpflichtet er sich, im Streitfall der Stadt mit vier Hengsten und Pferden und zwei gleen als eyme reisigen manne zu helfen; innerhalb von acht Tagen muss er im Streitfall der Stadt zur Verfügung stehen, egal wohin ihn der Bürgermeister und der Rat zur Verteidigung schicken. Ausgenommen bleiben allerdings die Herren des Stifts (?) und der Markgraf von Baden: im etwaigen Kriegs- bzw. Fehdefall verhält sich Hans von Beilstein ihnen gegenüber neutral und sagt zu, daz ich stille sitzen solte. Er verpflichtet sich weiterhin, auch dann der Stadt seine Hilfe zu gewehren, wenn der Streit von jenen Leuten ausgehen sollte, mit denen er im Gefängnis saß. Er verbürgt sich dafür mit der vorliegenden Urkunde. Ankündigung des Siegels des Ausstellers.
Sprache: Deutsch
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DOI: https://doi.org/10.11588/diglit.7817
URN: urn:nbn:de:bsz:16-diglit-78170

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