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Heidelberg, Universitätsbibliothek Heidelberg, Urk. Lehmann 118

Gerhart gen. Gebirge, aus St. Ingbert

[Urkunde]

[Speyer?], 1398 April 1

Gerhart genannt Gebirge aus St. Ingbert schwört gegenüber dem Bürgermeister und Rat der Stadt Speyer Haft-Urfehde, nachdem er aus der Haft entlassen worden war. Gerhart verspricht, die verbüßte Strafe als rechtmäßig anzuerkennen und sich dafür an der Stadt und ihren Bürgern in keiner Weise zu rächen. Darüber hinaus verpflichtet er sich, im Streitfall der Stadt mit einem Kriegspferd und einem gewappneten Knecht zu helfen, Schaden und Bedrohungen, von denen er weiß, von ihr abzuwenden sowie selbst oder durch Helfer in keiner Weise gegen die Stadt vorzugehen. Er verbürgt sich dafür mit der vorliegenden Urkunde. Gerhart bittet den Ritter Eberhard von Altdorf genannt von Gommersheim, seinen Junker, sein Siegel an die Urkunde zu hängen, die dieser damit öffentlich anerkennt, da er (Gerhart) selbst kein Siegel habe ( vgl. Urk. Lehmann 119).
Sprache: Deutsch
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DOI: https://doi.org/10.11588/diglit.7821
URN: urn:nbn:de:bsz:16-diglit-78211

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