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Heidelberg, Universitätsbibliothek Heidelberg, Urk. Lehmann 131

Nikolaus Mutterstadt, Bürger zu Speyer

[Urkunde]

1421 August 6

Nikolaus Mutterstadt, Bürger zu Speyer, schwört gegenüber dem Bürgermeister und Rat der Stadt Speyer nach seiner Entlassung aus dem Gefängnis Haft-Urfehde. Er verspricht, die wegen Ungehorsams verhängte Strafe als rechtmäßig verbüßt anzuerkennen, sich dafür an der Stadt und ihren Bürgern in keiner Weise zu rächen und in dieser Sache auf alle weiteren Ansprüche zu verzichten. Darüber hinaus verpflichtet er sich, Schaden und Bedrohungen, von denen er weiß, von der Stadt abzuwenden sowie selbst oder durch Helfer in keiner Weise gegen die Stadt vorzugehen. Mit der vorliegenden Urkunde verbürgt er sich für den geleisteten Eid und Schwur. Nikolaus Mutterstadt bittet die Edelknechte Wolff von Gundheim und Rudolf Streif (von Ladenburg), ihre Siegel an die Urkunde zu hängen, die die beiden damit öffentlich anerkennen.
Sprache: Deutsch
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DOI: https://doi.org/10.11588/diglit.7856
URN: urn:nbn:de:bsz:16-diglit-78563

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