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Universitätsbibliothek Heidelberg, Urk. Lehmann 135

Heinrich Beschißer von Esslingen

[Urkunde]

o.O., 1443 Juni 22

Heinrich Beschißer von Esslingen, ein Spielmann (vagus), schwört gegenüber dem Bürgermeister und Rat der Stadt Speyer nach der Entlassung aus seiner wegen Tötung des Spielmanns Johannes Ostertag aus Hagenau über in verhängten Haft Urfehde. Die Haft wurde seitens der Stadt Speyer aufgehoben, da sich an den angesetzten Gerichtstagen niemand gemeldet hatte, auch die feist Agnes als Anklägerin nicht, und Beschißer darüber hinaus angibt, in Notwehr gehandelt zu haben (ich mich nú des obgenant Johannes Ostertags libs nothalb erweren muste). Er verspricht, sich für die Haft an der Stadt und ihren Bürgern in keiner Weise zu rächen und in dieser Sache auf alle weiteren Ansprüche zu verzichten. Darüber hinaus verpflichtet sich Beschißer, Schaden und Bedrohungen, von denen er weiß, von der Stadt abzuwenden sowie selbst oder durch Helfer in keiner Weise gegen die Stadt vorzugehen. Mit der vorliegenden Urkunde verbürgt er sich für den geleisteten Eid und Schwur. Beschißer bittet die Edelknechte Heinrich (III.) von Remchingen und Konrad (Cunen) von Zeiskam (Zeißikeim), ihre Siegel an die Urkunde zu hängen, die diese damit öffentlich anerkennen und bestätigen, ohne dass daraus Forderungen an sie abgeleitet werden können.
Sprache: Deutsch
Schlagwörter

DOI / Zitierlink: https://doi.org/10.11588/diglit.7877  
URN: urn:nbn:de:bsz:16-diglit-78778  
Metadaten: METS
IIIF Manifest: v2.1, v3.0

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