Universitätsbibliothek HeidelbergUniversitätsbibliothek Heidelberg

Heidelberg, Universitätsbibliothek Heidelberg, Urk. Lehmann 138

Hans von Wolfach

[Urkunde]

1448 Dezember 20

Hans von Wolfach, der in Speyer wegen Misshandlung der Meister des Siechenspitals im Gefängnis saß, schwört gegenüber dem Bürgermeister und Rat der Stadt bei seiner Entlassung Haft-Urfehde. Er verspricht, die verbüßte Strafe als rechtmäßig anzuerkennen und sich dafür weder an der Stadt noch an ihren Bürgern in irgendeiner Weise zu rächen oder Dritte zur Rache aufzufordern. Darüber hinaus verpflichtet er sich, in dieser Sache keine weiteren Ansprüche mehr zu stellen und diesbezüglich auch keine fremden Gerichte anzurufen. Mit der vorliegenden Urkunde verbürgt sich Hans für den geleisteten Eid. Er bittet den Junker Heinz Schelm von Gundelsheim, sein Siegel an die Urkunde zu hängen, die Heinz damit öffentlich anerkennt, ohne dass für ihn daraus Nachteile entstehen.
Sprache: Deutsch
Schlagwörter
Zitierlinks

DOI: https://doi.org/10.11588/diglit.8105
URN: urn:nbn:de:bsz:16-diglit-81051

Nachnutzen

Metadaten: METS
IIIF Manifest: Version 2.1, Version 3.0

Introimage
Zu den Einzelseiten dieses Faksimiles gibt es Annotationen. Einzelne Seiten mit Annotationen sind im "Überblick" durch das Symbol gekennzeichnet.
 
Annotationen
DWork by UB Heidelberg   Online seit 24.04.2012.