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Heidelberg, Universitätsbibliothek Heidelberg, Urk. Lehmann 139

Bartholomäus zur Pfrimm, Bürger zu Speyer

[Urkunde]

1450 August 6

Bartholomäus zur Pfrimm, Bürger zu Speyer, der im Gefängnis der Stadt saß, schwört gegenüber dem Bürgermeister und Rat der Stadt bei seiner Entlassung, die auf Bitten seiner Freunde erfolgte, Haft-Urfehde. Bartholomäus verspricht, die verbüßte Strafe als rechtmäßig anzuerkennen und sich dafür weder an der Stadt noch an ihren Bürgern in irgendeiner Weise zu rächen oder Dritte zur Rache aufzufordern. Darüber hinaus verpflichtet er sich, in dieser Sache keine weiteren Ansprüche mehr zu stellen und diesbezüglich auch kei¬ne fremden Gerichte anzurufen. Mit der vorliegenden Urkunde verbürgt sich Bartholomäus für den geleisteten Eid. Er bittet den Junker Friedrich von Meckenheim, sein Siegel an die Urkunde zu hängen, die Friedrich damit öffentlich anerkennt, ohne dass für ihn und seine Erben daraus Nachteile entstehen.
Sprache: Deutsch
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DOI: https://doi.org/10.11588/diglit.8113
URN: urn:nbn:de:bsz:16-diglit-81133

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