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Universitätsbibliothek Heidelberg, Urk. Lehmann 144

[Urkunde]

1457 Juni 27

Werner Kercher, Bürger zu Speyer, und sein Sohn Rafan (Raban?), die in Speyer wegen etlichs myshandels halb gen Sebolt von Büdingen im Gefängnis saßen, schwören gegenüber dem Bürgermeister und Rat der Stadt Haft-Urfehde, nachdem sie auf Bitten mehrerer Freunde aus der Haft entlassen worden waren. Sie versprechen, die verbüßte Strafe als rechtmäßig anzuerkennen und sich dafür weder an der Stadt noch an ihren Bürgern in irgendeiner Weise zu rächen oder Dritte zur Rache aufzufordern. Darüber hinaus verpflichten sie sich, in dieser Sache keine weiteren Ansprüche und Forderungen mehr zu stellen und diesbezüglich auch keine fremden Gerichte anzurufen. Als Bürger in dieser Sache stellen sie Hans Kercher, den Vater Werners, Hans Schrießheimer sowie Hans Siebenhaar. Sie bitten den Junker Heinrich von Remchingen, sein Siegel an die Urkunde zu hängen, die Heinrich damit öffentlich anerkennt, ohne dass für ihn daraus Nachteile entstehen.
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DOI / Zitierlink: https://doi.org/10.11588/diglit.8124  
URN: urn:nbn:de:bsz:16-diglit-81245  
Metadaten: METS
IIIF Manifest: v2.1, v3.0

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