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Universitätsbibliothek Heidelberg, Urk. Lehmann 164

Steffan Steinwegk

[Urkunde]

1489 Juli 13

Steffan Steinwegk, Richter und Freigraf des Heiligen Römischen Reichs in der freien Grafschaft Korbach in Westfalen, gibt allen Ständen des Reichs bekannt, dass er auf Verlangen des Freischöffen Niklas Kursner, als Kläger, die Beklagten Dilchin Heinz, dessen Schwager Johann und dessen Frau, wohnhaft in Westerburg, vor das Gericht lädt. Da sie nach dreimaliger Aufforderung dort nicht erschienen sind, verkündet er zusammen mit den anwesenden Freischöffen, Heinrich Bechtolt, Richter zu Korbach, Johann beuen, Paul Dyllen und Hermann Huss, wie es nach Gewohnheit des Femegerichts üblich ist, das Urteil: Die Beklagten müssen den Schaden von 18 Gulden und alle darüber hinaus entstandenen Kosten zahlen. Sollten sie dem Urteil nicht Folge leisten, so droht ihnen der Freigraf Steffan Steinwegk die Acht an. Sollten die Beklagten in der Acht stehen, so ist jede andere Person bei Androhung einer Strafzahlung verpflichtet, den Freigrafen in seinen Aktionen gegen die Geächteten zu unterstützen. Ankündigung des Siegels des Ausstellers.
Sprache: Deutsch
Schlagwörter

DOI / Zitierlink: https://doi.org/10.11588/diglit.6203  
URN: urn:nbn:de:bsz:16-diglit-62038  
Metadaten: METS
IIIF Manifest: v2.1, v3.0

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